Suchen
Login
Anzeige:
Sa, 18. April 2026, 3:50 Uhr

EZB-Rat institutionelle Reform


28.02.02 16:31
Dresdner Bank

Wer wird Nachfolger von EZB-Vizepräsident Christian Noyer nach Ablauf seiner Amtszeit Ende Mai? Noch wichtiger, wer tritt an die Spitze der Institution, wenn Wim Duisenberg Mitte kommenden Jahres aus seinem Amt ausscheidet? Zu diesen Fragen mangelt es derzeit nicht an Diskussionen und Spekulationen, so die Wirtschaftsexperten der Dresdner Bank.

Doch grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass für die europäische Geldpolitik insbesondere verglichen mit jener in den USA die Person des Zentralbankpräsidenten eine weniger tragende Rolle spiele. Denn geldpolitische Beschlüsse treffe immer der EZB-Rat, wobei die Zwei-Säulen-Strategie auch in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit bzw. den Märkten einen zentralen Platz einnehme. So sei die notwendige Kontinuität gewährleistet.

Grundlegendere Bedeutung als die offenen Personalfragen habe folglich das im Hinblick auf die EU-Osterweiterung akut werdende Thema einer rechtzeitigen Reform des EZB-Rats. Zwar stehe eine Europäische Währungsunion mit über zwanzig Teilnehmerstaaten noch nicht unmittelbar bevor, aber die Aufnahme der Beitrittskandidaten in die Europäischen Union bedeute zu einem späteren Zeitpunkt auch EWU-Osterweiterung. Insofern gelte es, frühzeitig den Rahmen zu schaffen, damit die EZB handlungs- und entscheidungsfähig bleibe.

Am unproblematischsten wäre, die neuen Spielregeln bis zum Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen aufzustellen, d.h. vor dem Start der Vertragsunterzeichnung bzw. des Ratifizierungsprozess für die Bewerberländer. Offenbar liefen unter den EZB-Vertretern die Beratungen, allerdings wegen der Brisanz des Themas, wohl möglichst weitgehend im Stillen.

Aktuell bestehe der EZB-Rat aus den sechs Direktoriumsmitgliedern sowie den 12 Präsidenten der nationalen Notenbanken im Euro-Währungsgebiet. Geldpolitische Beschlüsse würden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei jedes Ratsmitglied über eine Stimme verfüge. Nun würde eine Aufnahme der osteuropäischen Kandidatenländer und womöglich Großbritanniens, Schwedens sowie Dänemarks in die Währungsunion zu einer erheblichen Vergrößerung des Entscheidungsgremiums für die Geldpolitik führen. In diesem Fall drohe insbesondere die Gefahr ineffizienter Sitzungsverläufe und verringerter Reaktionsgeschwindigkeit.

Um dem vorzubeugen, habe man im Vertrag von Nizza die Weichen gestellt. Er ermögliche den Staats- und Regierungschefs der EU, den Abstimmungsmodus des EZB-Rats einstimmig zu ändern, entweder auf Empfehlung der EZB oder der Europäischen Kommission. Da dies auf eine neue Verteilung der Stimmrechte abziele, aber auf keine veränderte Ratszusammensetzung, erscheine fraglich, wie sich das Problem lösen lasse. Denkbar sei etwa eine lediglich passive Sitzungsteilnahme nicht stimmberechtigter Ratsmitglieder oder ihr Verzicht auf Anwesenheit.

Die Hauptschwierigkeit liege selbstverständlich darin, festzulegen wer wann kein Stimmrecht besitze. Hier gebe es mehrere zum Teil miteinander verwobene Spannungsfelder. Die kleinen EWU-Länder wollten verhindern, bei der Vertretung ihrer Interessen zu kurz zu kommen. Demgegenüber seien die großen Staaten darauf bedacht, dass ihr Anteil an der Bevölkerungszahl und/oder Wirtschaftsleistung des Euro-Währungsgebiets angemessen repräsentiert werde.

Damit verbunden sei auch die Fragestellung, wie sich am besten absichern lasse, dass die Geldpolitik ihren Kurs am Euro-Raum als Aggregat ausrichte. Das heiße es gehe darum, Bedenken entgegenzuwirken, die Zentralbankvertreter der einzelnen Länder könnten bei der Entscheidungsfindung nationale Entwicklungen zu sehr in Betracht ziehen - speziell wenn diese stark von der Gesamtentwicklung im Euro-Währungsgebiet abweichen würden. Letzteres könne generell auf kleine EWU-Teilnehmer eher zutreffen, da die großen Staaten mehr Gewicht für den statistischen Durchschnitt hätten.

Doch ganz gleich ob Befürchtungen, nationale Zentralbankpräsidenten blieben ihrem heimischen Blickwinkel verhaftet, begründet erschienen oder nicht: Der Einfluss des Direktoriums untermauere die Orientierung der Geldpolitik am Euro-Raum als Ganzes. Falls man sich auf eine begrenzte Vergrößerung des Kreises der Stimmberechtigten einige, um die Knappheit an Stimmrechten zu mildern, wäre die Position der Direktoriumsmitglieder mit ihren sechs Stimmen geschwächt. Eine mitunter befürwortete Verkleinerung des Gremiums hingegen würde ihre Stellung stärken. In diesem Zusammenhang komme schließlich ein drittes Spannungsfeld zum Tragen, nämlich das Abwägen zwischen Zentralität und dezentralen Strukturen im Eurosystem.

Zu den konkret vorstellbaren Lösungsalternativen für die verschlankte Stimmrechtsverteilung sei Folgendes angemerkt. Solle der Grundsatz "one person, one vote" beibehalten werden, wie EZB-Vertreter hätten verlauten lassen, würden alle Formen einer Stimmgewichtung z.B. nach Bevölkerungs- und/oder BIP-Anteilen ausscheiden. Außerdem müsse das Prinzip der Unabhängigkeit der Ratsmitglieder gewahrt bleiben, was gegen ein sogenanntes Ländergruppenmodell spreche. Denn danach würden Blöcke aus EWU-Ländern von jeweils einem stimmberechtigten Repräsentanten vertreten, der gegenüber ihnen quasi weisungsgebunden wäre.

So habe sich auch EZB-Präsident Duisenberg bereits für ein Rotationsmodell ausgesprochen. Es stelle sich aber die Frage, welche Variante genommen werde solle. Gegen einen völlig gleichberechtigten Wechsel des Kreises der Ratsmitglieder mit Stimmrecht seien Akzeptanzgründe einzuwenden. Zumindest müssten geldpolitische Beschlüsse nicht wie bisher die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten erfordern, sondern die Erfüllung von Mindestwerten für eine ausreichende Repräsentation der Gesamtbevölkerung/-wirtschaftsleistung.

Alternativ könnte man das Erreichen solcher Schwellenwerte schon bei der Stimmrechtsverteilung berücksichtigen. Je nach Schwellenhöhe gingen damit allerdings ständige der häufigere Stimmrechte für die großen Länder der Währungsunion einher, während die kleinen Staaten öfter zu rotieren hätten.

Nach Ansicht der Experten der Dresdner Bank sollte bei der künftigen Regelung weder die jetzige Zahl der Stimmrechte überschritten noch das Gewicht des Direktoriums geschmälert werden. Des weiteren halte man eine passive Anwesenheit der nicht stimmberechtigten Ratsmitglieder für sinnvoll, unter anderem um die personelle Kontinuität in der geldpolitischen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Bei der Rotation dürften die kleinen EWU-Teilnehmer letztendlich kaum umhin kommen, Zugeständnisse zu machen. Insgesamt sollte eine nicht zu komplexe Lösungsvariante den Zuschlag bekommen, denn die Öffentlichkeit dürfe im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik keinesfalls den Eindruck gewinnen, sie beruhe auf einem undurchsichtigen Entscheidungsverfahren.