JPMorgan hebt Ziel für Philips auf 22,60 Euro - 'Neutral'
11.02.26 06:31
JPMORGAN
NEW YORK (dpa-AFX Analyser) - Die US-Bank JPMorgan hat das Kursziel für Philips von 19,60 auf 22,60 Euro angehoben, aber die Einstufung auf "Neutral" belassen.
Der mittelfristige Ausblick der Niederländer sorge für ein Déjà-vu, schrieb David Adlington am Dienstagabend im Nachgang des Geschäftsberichts. Im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen wolle der Konzern nämlich bereits seit dem Kapitalmarkttag 2016 und habe dies nur selten auch erreicht. Eine Marge im mittleren Zehn-Prozent-Bereich sei bereits für 2020 angepeilt gewesen, so Adlington. Nicht nur wegen Corona habe man das Ziel klar verfehlt und sei 2022 bei der Hälfte gelandet. Von diesem Tiefpunkt aus habe Philips zwar gut gegengesteuert, aber es brauche mehr Umsatzdynamik - gerade im Bereich Diagnosis & Treatment./rob/ag/zb Veröffentlichung der Original-Studie: 10.02.2026 / 22:39 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 11.02.2026 / 00:15 / GMT Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
Der mittelfristige Ausblick der Niederländer sorge für ein Déjà-vu, schrieb David Adlington am Dienstagabend im Nachgang des Geschäftsberichts. Im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen wolle der Konzern nämlich bereits seit dem Kapitalmarkttag 2016 und habe dies nur selten auch erreicht. Eine Marge im mittleren Zehn-Prozent-Bereich sei bereits für 2020 angepeilt gewesen, so Adlington. Nicht nur wegen Corona habe man das Ziel klar verfehlt und sei 2022 bei der Hälfte gelandet. Von diesem Tiefpunkt aus habe Philips zwar gut gegengesteuert, aber es brauche mehr Umsatzdynamik - gerade im Bereich Diagnosis & Treatment./rob/ag/zb Veröffentlichung der Original-Studie: 10.02.2026 / 22:39 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 11.02.2026 / 00:15 / GMT Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
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