Microsoft in Griffnähe
01.07.04 09:01
Wegelin & Co.
Nach Ansicht der Analysten von Wegelin & Co. liegt bei der Aktie von Microsoft die 30 USD-Marke noch mehr in Griffnähe.
Der Softwareriese habe gestern Abend eine angenehme Nachricht von der Justizfront entgegennehmen können: In einem 83 Seiten umfassenden Urteil sei das Berufungsgericht des Bezirkes Columbia zum Schluss gekommen, dass der Vergleich im Kartellverfahren zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium sowie diversen Bundesstaaten angemessen sei. Zur richtigen Einordnung müsse erwähnt werden, dass im November 2001 die Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly ein Vergleichs-Arrangement gutgeheißen habe, dass den Missbrauch der Monopolstellung von Microsoft geahndet habe. Nicht allen Klägern sei damals das Strafmaß angemessen genug gewesen. Sie hätten mit weiteren Gerichtsverfahren gedroht. Die gestrige Entscheidung des Berufungsgerichts könnte nun die Schlussphase in der leidigen Kartellsaga von Microsoft einleiten.
Alle Justizhürden seien im Hause Microsoft in den diversen Kartellverfahren noch nicht genommen. Man denke nur an die Vorgänge in den europäischen Gerichten, wo zwar die EU-Kommission ein Verdikt des Monat März im Umfang von 613 Mio. USD auf Eis gelegt habe, dass Dossier aber noch immer zur Bearbeitung offen liege. Die Entscheidung des US-Berufungsgericht stehe jedoch im Einklang mit den Erwartungen der Wall Street, womit ein wichtiges Thema aufgegriffen werden könne: Der horrende Cashberg im Gates-Imperium werde offenbar nicht durch die Justizmühlen angegriffen, was einen großen Aktienrückkauf noch wahrscheinlicher mache.
So gehe Goldman Sachs davon aus, dass Microsoft eigene Papiere bis zu einem Gegenwert von 40 Mrd. USD zurückerwerben könne. Am 29. Juli 2004 werde die Softwareschmiede ihren Quartalsbericht abliefern (Konsens 29 Cents Gewinn pro Aktie). Bei diesem Anlass könnten die ersten Indikatoren über das Ausmaß des vom Markt erhofften Rückkaufs erhältlich sein. Diese Hoffnung liefere eine gute Plattform für das MSFT-Papier, um etwas unabhängiger zu sein gegenüber der allgemeinen Marktentwicklung.
Im Abendhandel rückte die Notierung der Microsoft-Aktie um 15 Cents auf 28,71 USD vor, womit die 30 USD-Marke noch mehr in Griffnähe liegt, so die Analysten von Wegelin & Co.
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Der Softwareriese habe gestern Abend eine angenehme Nachricht von der Justizfront entgegennehmen können: In einem 83 Seiten umfassenden Urteil sei das Berufungsgericht des Bezirkes Columbia zum Schluss gekommen, dass der Vergleich im Kartellverfahren zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium sowie diversen Bundesstaaten angemessen sei. Zur richtigen Einordnung müsse erwähnt werden, dass im November 2001 die Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly ein Vergleichs-Arrangement gutgeheißen habe, dass den Missbrauch der Monopolstellung von Microsoft geahndet habe. Nicht allen Klägern sei damals das Strafmaß angemessen genug gewesen. Sie hätten mit weiteren Gerichtsverfahren gedroht. Die gestrige Entscheidung des Berufungsgerichts könnte nun die Schlussphase in der leidigen Kartellsaga von Microsoft einleiten.
So gehe Goldman Sachs davon aus, dass Microsoft eigene Papiere bis zu einem Gegenwert von 40 Mrd. USD zurückerwerben könne. Am 29. Juli 2004 werde die Softwareschmiede ihren Quartalsbericht abliefern (Konsens 29 Cents Gewinn pro Aktie). Bei diesem Anlass könnten die ersten Indikatoren über das Ausmaß des vom Markt erhofften Rückkaufs erhältlich sein. Diese Hoffnung liefere eine gute Plattform für das MSFT-Papier, um etwas unabhängiger zu sein gegenüber der allgemeinen Marktentwicklung.
Im Abendhandel rückte die Notierung der Microsoft-Aktie um 15 Cents auf 28,71 USD vor, womit die 30 USD-Marke noch mehr in Griffnähe liegt, so die Analysten von Wegelin & Co.
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