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Fr, 24. April 2026, 1:36 Uhr

Tesla: Charttechnischer Befreiungsschlag oder Fortsetzung des Abwärtstrends?


11.03.26 15:11
Achim Mautz

Robotaxi-Fokus vs. technischer Abwärtstrend!


Rückblick


Die Tesla-Aktie arbeitet gerade an einer charttechnischen Entscheidung. Seit dem Hoch im Dezember befand sich die Aktie in einem Abwärtstrend. Zuletzt hat sich jedoch im Bereich von 390 US-Dollar ein Boden gebildet.


Tesla-Aktie: Chart vom 10.03.2026, Kürzel: TSLA, Kurs: 400.15 USD, Tageschart Quelle: TWS



Mögliches bullisches Szenario


Der Kurs drückt aktuell gegen die Abwärtstrendlinie. Ein Ausbruch darüber würde ein „Breakout Szenario“ mit Potenzial in Richtung 450 USD aktivieren.


Mögliches bärisches Szenario


Der Kurs läuft aktuell genau gegen die gelbe Abwärtstrendlinie. Sollte Tesla hier nach unten abprallen, ohne die Linie nachhaltig zu durchbrechen, wäre dies ein klassisches Bestätigungssignal für den bestehenden Abwärtstrend. Sollte der Kurs unter das Niveau von rund 390 US-Dollar rutschen, wird der Boden hinfällig. Das nächste Ziel wäre dann im Bereich von 350 US-Dollar.


Meinung


Elon Musk hat angekündigt, die Produktion der „Legacy“-Modelle S und X auslaufen zu lassen, um Kapazitäten für den Optimus-Roboter und das Robotaxi (Cybercab) zu schaffen. Das Setup ist ein klassisches Trendwende-Szenario. Wenn der Breakout über die Abwärtstrendlinie mit Volumen bestätigt wird, könnte die „Zukunftsmusik“ (KI und Robotik) den Kurs weiter antreiben.


Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten


  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.49 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 23.34 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Tesla ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 11.03.2026


Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte


Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.


Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.


In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:


Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TSLA hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.


Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.


Analyse erstellt im Auftrag von





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