Booking Holdings Aktie: 30% Kurspotenzial und übertriebene KI-Ängste sorgen für Kaufchance
06.02.26 17:00
Mizuho Securities USA
New York (www.aktiencheck.de) - Booking Holdings-Aktienanalyse von Mizuho Securities USA:
Mizuho-Analyst Lloyd Walmsley habe die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von "neutral" auf "outperform" hochgestuft und das Kursziel von 6.000 USD bestätigt, was einem Aufwärtspotenzial von rund 30% entspricht. Mizuho sehe auf dem aktuellen Kursniveau ein attraktives Chancen-Risiko-Verhältnis von 2,7 zu 1 zugunsten der Bullen. Sie sei seit dem Start der Mizuho-Berichterstattung um 16% gefallen, was auf überzogene, KI-bezogene Sorgen zurückzuführen sei. Für Investoren, die den Abverkauf Mitte November verpasst hätten, biete der jüngste Rücksetzer nun eine weitere überzeugende Gelegenheit, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 04.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (06.02.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Mizuho-Analyst Lloyd Walmsley habe die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von "neutral" auf "outperform" hochgestuft und das Kursziel von 6.000 USD bestätigt, was einem Aufwärtspotenzial von rund 30% entspricht. Mizuho sehe auf dem aktuellen Kursniveau ein attraktives Chancen-Risiko-Verhältnis von 2,7 zu 1 zugunsten der Bullen. Sie sei seit dem Start der Mizuho-Berichterstattung um 16% gefallen, was auf überzogene, KI-bezogene Sorgen zurückzuführen sei. Für Investoren, die den Abverkauf Mitte November verpasst hätten, biete der jüngste Rücksetzer nun eine weitere überzeugende Gelegenheit, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 04.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (06.02.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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