Booking Holdings Aktie: Kursziel runter, Vertrauen bleibt
09.02.26 20:34
Wedbush Securities
Los Angeles (www.aktiencheck.de) - Booking Holdings-Aktienanalyse von Wedbush Securities:
Wedbush habe das Kursziel für die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von 6.000 auf 5.500 USD gesenkt und das "outperform"-Rating beibehalten. Die Online-Reiseunternehmen habe starke Ergebnisse für das dritte Quartal gemeldet und einen robusten Ausblick für das vierte Quartal im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen gegeben. Aus Sicht von Wedbush bleibe das Booking Holdings die am besten positionierte Online-Reiseagentur (OTA) - dank globaler Größe und Diversifikation, starker Liquidität und hoher Free-Cashflow-Konversion sowie einer Erfolgsbilanz bei der Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 06.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (09.02.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Wedbush habe das Kursziel für die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von 6.000 auf 5.500 USD gesenkt und das "outperform"-Rating beibehalten. Die Online-Reiseunternehmen habe starke Ergebnisse für das dritte Quartal gemeldet und einen robusten Ausblick für das vierte Quartal im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen gegeben. Aus Sicht von Wedbush bleibe das Booking Holdings die am besten positionierte Online-Reiseagentur (OTA) - dank globaler Größe und Diversifikation, starker Liquidität und hoher Free-Cashflow-Konversion sowie einer Erfolgsbilanz bei der Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 06.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (09.02.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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