Booking Holdings Aktie: Neues Kursziel 5.750 USD nach starken Quartalszahlen
31.07.25 16:58
Piper Sandler
Minneapolis (www.aktiencheck.de) - Booking Holdings-Aktienanalyse von Piper Sandler:
Thomas Champion, Analyst von Piper Sandler, bestätigt sein "neutral"-Rating für die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) und erhöht das Kursziel von 5.077 USD auf 5.750 USD.
Die Aktien seien nachbörslich unverändert geblieben, nachdem das Q2-Ergebnis über der eigenen Prognose gelegen habe, jedoch vermutlich den höheren Erwartungen nach einem besseren makroökonomischen Umfeld im ersten Quartal 2025 entsprochen habe. Die Trends in Asien hätten geholfen, einen schwächeren US-Konsum auszugleichen, während die Anzahl der Übernachtungen auf niedrigem einstelligen Niveau geblieben sei und die durchschnittlichen Tagesraten weltweit unter Druck gestanden hätten. CFO Steenbergen klinge weiterhin zuversichtlich in seiner neuen Rolle und die Schätzungen für das Geschäftsjahr 2025 seien dank eines besseren FX-Umfelds nach oben angepasst worden.
Thomas Champion, Analyst von Piper Sandler, bekräftigt sein "neutral"-Votum für die Booking Holdings-Aktie. (Analyse vom 30.07.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (31.07.2025/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Thomas Champion, Analyst von Piper Sandler, bestätigt sein "neutral"-Rating für die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) und erhöht das Kursziel von 5.077 USD auf 5.750 USD.
Thomas Champion, Analyst von Piper Sandler, bekräftigt sein "neutral"-Votum für die Booking Holdings-Aktie. (Analyse vom 30.07.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (31.07.2025/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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