Constantin Medien-Aktie: Die Irrfahrt geht weiter! Aktienanalyse
23.11.16 13:28
Vorstandswoche.de
Haar (www.aktiencheck.de) - Constantin Medien-Aktienanalyse von "Vorstandswoche.de":
Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) unter die Lupe.
Die jüngste Hauptversammlung der Constantin Medien sei ein Skandal gewesen! Vor rund einem Jahr habe die "Vorstandswoche.de" als erstes Medium in Deutschland die heimliche Machtübernahme von Dieter Hahn bei Constantin Medien aufgedeckt ("Die Irrfahrt des Dieter Hahn", Vorstandswoche Exklusiv-Meldung vom 09.11.2016) und sei nunmehr auch zu Besuch auf der Hauptversammlung im Paulaner am Nockherberg gewesen. Über das Unternehmen selbst dürfe man sich eigentlich nicht wundern. So habe die heutige Constantin Medien AG einst unter dem Namen EM.TV am Neuen Markt firmiert und habe als die Skandalnudel schlechthin gegolten. Offensichtlich sei die DNA der Gesellschaft völlig kaputt. Auf der Hauptversammlung hätten sich die anwesenden Aktionäre in die Vergangenheit zurückversetzt gefühlt.
Ausgerechnet der betagte und im Laufe der Zeit immer träger werdende Werner Klatten sollte diese Versammlung leiten. Nach eigenen Angaben habe der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG am Morgen der Hauptversammlung hierzu einen Beschluss gefasst. Eigentlich müsste Oberaufseher Dieter Hahn die Versammlung leiten. Aber analog zur desaströsen Hauptversammlung im Juli 2016 habe Hahn nicht den Drang, die Versammlungsleitung zu übernehmen. Beim überaus selbstbewussten Hahn kein Wunder, denn er scheue die Organverantwortung seit Jahren schon wie der Teufel das Weihwasser und lasse lieber andere die Drecksarbeit machen. Im Constantin-Aufsichtsrat sei die Risiko-Aversion wohl ausgeprägt, denn kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats sei zur Versammlungsleitung bereit gewesen, weshalb der Aufsichtsrat den über 70-jährigen Klatten ausgebuddelt habe. Weshalb sich Klatten hierzu bereit erklärt habe, der dies weder persönlich noch finanziell notwendig haben dürfte, sei den Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" ein Rätsel. Ohnehin sei Klatten, der dafür sicherlich für seine Arbeit fürstlich entlohnt worden sei, eine Fehlbesetzung für dieses Amt gewesen.
Klatten möge als einstiger Geschäftsführer von Sat.1 und auch beim Spiegel-Verlag durchaus Erfolg gehabt haben. Er sei zudem lange Zeit CEO der EM.TV gewesen. Das Unternehmen, welches vor Constantin Medien noch unter dem Namen EM.Sport Media AG firmiert habe, habe er indes mehr schlecht als recht saniert. 2007 habe er netto mehr als 41 Mio. Euro versenkt. 2008 habe Klatten das Zepter an Bernhard Burgener übergeben. 2008 seien knapp 130 Mio. Euro versenkt worden. Kurzum: Burgener habe von Klatten einen Scherbenhaufen übernommen. Ein Aktionär, der früher Verwaltungsrat bei Highlight gewesen sei, habe es auf den Punkt gebracht: "Jedes Mal wenn der Bernhard damals den Schrank bei Constantin Medien aufgemacht hat, kam eine neue Scheiße raus."
Ausgerechnet dieser tattrige Klatten sei übrigens für seine "Glanzleistung" noch mit einem Aufsichtsratsmandat bei Constantin Medien und mit einem gut dotierten Vertrag als Präsident des Verwaltungsrates bei der Schweizer Highlight Communications belohnt worden. Hahn, der sich ja immer ganz gerne über die Gehälter der Schweizer Truppe beschwere, sollte sich eigentlich nicht wundern. Üppige Gehälter sein bei der einstigen EM.Sport Media durchaus normal gewesen. Für seine Leistung habe Klatten damals als CEO im Jahr 2006 inklusive variabler Zahlungen einen Betrag von über 0,9 Mio. Euro kassiert, 2007 mehr als 1,2 Mio. Euro und für die ersten 8 Monate im Jahr 2008 nochmals mehr als 0,9 Mio. Euro. Als Sesselwarmhalter bei Highlight habe er pro Jahr 300.000 Franken über einen Beratervertrag kassiert. Dieser habe zum Glück Ende 2010 geendet. Burgener dürfte damals 3 Kreuze geschlagen haben. Klatten sei durchaus dem Umfeld von Hahn zuzuordnen. Und nunmehr sollte der Kapitalvernichter und gut bezahlte Ex-CEO von Constantin Medien und Ex-Verwaltungsratschef von Highlight, Werner Klatten, diese Hauptversammlung leiten. Die Aktionäre seien mit diesem Versammlungsleiter natürlich keineswegs glücklich gewesen. Es seien mehrere Anträge gefolgt, Klatten als Versammlungsleiter abzuwählen, denen sich dieser allerdings rechtswidrig nicht zur Abstimmung gestellt, sondern sie lapidar zurückgewiesen habe, da es hierfür keinen Grund gäbe.
Auftakt zur skandalösen Hauptversammlung
Für einen turbulenten Auftakt der Hauptversammlung habe Klatten jedenfalls gesorgt. Über den 1. Tag der Hauptversammlung hätten die Aktionäre zahlreiche Fragen an die Gesellschaft gestellt. Zu den prominentesten Aktionären hätten neben Hahn und Burgener, die jeweils direkt oder indirekt knapp 30% der Anteile der Constantin Medien AG halten würden, noch die HV-Profis Karl-Walter Freitag, Caterina Steeg, Manfred Klein samt seiner Partnerin Martina Schütz und Leonhard Knoll von der Uni Würzburg, sowie zahlreiche Rechtsanwälte gehört. HV-Terrorist Klein habe mit der Gesellschaft seine üblichen Spielchen getrieben. Freitag hingegen die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" schon deutlich aktiver erlebt. Positiv überrascht seien sie indes von HV-Klägerin Steeg gewesen, die perfekt vorbereitet gewesen sei und inhaltlich die richtigen und wichtigen Fragen gestellt habe. All dies habe die Gesellschaft kaum gekümmert. CEO Fred Kogel und sein CFO Leif Arne Anders hätten sämtliche Fragen, die ihnen das Backoffice aufs Papier getippt hätten, mehr schlecht als recht beantwortet. Steeg habe Kogel sogar darauf hinweisen müssen, dass wenn er schon stupide die Antworten aus dem Backoffice vorlese, möge er doch wenigstens dabei sein Gehirn einschalten. Lediglich Sport-Vorstand Olaf Schröder schien seine Anteilseigner noch ernst zu nehmen. Er habe seine Fragen im Wesentlichen vernünftig beantwortet und sei hierbei durchaus emotional gewesen aufgrund der völlig zerrütteten Verhältnisse in der Gesellschaft.
Während die Beantwortung der Fragen seitens Anders eines CFO nicht würdig gewesen sei, habe sich Kogel dreist und völlig abgeklärt gezeigt. Fragen an den Aufsichtsrat der Gesellschaft seien überhaupt keine beantwortet worden. Formaljuristisch sei es zwar so gewesen, dass der Auskunftsanspruch auf einer Hauptversammlung nur gegen den Vorstand einer Gesellschaft gelte und eben nicht gegenüber dem Aufsichtsrat. Allerdings habe der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sei. Die Auskunftspflicht erstrecke sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Was Kogel vielleicht nicht wisse: Auch der Aufsichtsrat sei Teil der Gesellschaft! Also gebe es eine klare Auskunftspflicht des Vorstandes auch über Angelegenheiten des Aufsichtsrates. Kogel könne sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass dies "Sache des Aufsichtsrats ist und er deshalb dazu nichts sagen kann". Bereits hier dürfte das Unternehmen gegen den Anspruch auf Auskunft nach § 131 Aktiengesetz massiv verstoßen haben, was zur Anfechtbarkeit der Hauptversammlung führen könne.
Versammlungsleiter Franz Enderle
Aber die Gesellschaft, also der Vorstand und Aufsichtsrat, dürften eine Anfechtbarkeit der Hauptversammlung bewusst in Kauf genommen haben. Am 2. Tag der Hauptversammlung habe nicht mehr Klatten die Aktionäre als Versammlungsleiter beglückt, sondern Rechtsanwalt Franz Enderle von der bekannten, bisweilen auch gefürchteten Münchener Anwaltskanzlei Bub Gauweiler & Partner. Enderle, der bereits am 1. Tag der Hauptversammlung auf dem Podium bräsig Platz genommen und dort den Versammlungsleiter Klatten beraten habe, sei den Aktionären durchaus wohl bekannt gewesen. Sie würden sich vielleicht erinnern?
Enderle sei der Versammlungsleiter der skandalösen Hauptversammlung im Juli dieses Jahres gewesen, die irgendwann abgebrochen worden sei und bei der Enderle zahlreiche Stimmen von Aktionären nach Gutdünken einfach ausgeschlossen habe. So sei es logisch gewesen, dass an beiden Tagen zahlreiche Fragen bezüglich der Zulassung von Stimmrechten gestellt worden seien. Beantwortet worden seien dazu natürlich keinerlei Fragen. Die Wahrheit und den gut geplanten Schlachtplan sollten die Aktionäre erst am 2. Tag der Hauptversammlung gegen 20 Uhr erfahren. Nach Ende der Generaldebatte und Beantwortung der Fragen habe Enderle zur Abstimmung übergeleitet. Kurz und schmerzlos habe Enderle mitgeteilt, dass er den Stimmenpool rund um Bernhard Burgener schlichtweg ausschließe. Als Grund habe Enderle lediglich genannt, dass eine Stimmrechtsmitteilung dieses Pools vom Juni falsch sei. Nach Informationen der Aktienexperten von "Vorstandswoche.de"dürfte hier aber nichts dran sein. Enderle habe indes seinen Schlachtplan voll durchgezogen, der von Anfang an festgestanden haben dürfte. Es sei schon sehr dreist seine Anteilseigner 2 Tage auf einer Hauptversammlung sitzen zu lassen, um dann am Abend des 2. Tages mitzuteilen, dass fast 30% der Stimmen von der Abstimmung ausgeschlossen würden. Das hätte die Gesellschaft gleich am 1. Tag der Versammlung kurz nach der Eröffnung mitteilen können. Dann wäre die Sache ebenfalls klar gewesen. Aufgrund dieser Unverschämtheit sei ein Teil der Aktionäre natürlich auf die Barrikaden gegangen. Selbst Enderle, der nach außen immer den Eindruck erwecke, dreimal chemisch gereinigt zu sein, sei zunächst recht klein mit Hut gewesen.
Hilferufend habe er nach der Security-Einheit aus dem Backoffice gefordert, die sich dann vor dem Podium positioniert habe. Ein Schauspiel, was einer Gesellschaft wie Constantin Medien absolut unwürdig sei. Dann fuhr Enderle, der sich fortan durch die Security sichtbar sicherer gefühlt habe, eiskalt mit der Abstimmung fort. Es sei ohnehin bezeichnend für den Zustand einer Gesellschaft, wenn sie für eine Hauptversammlung etwa 20 Mitarbeiter einer professionellen Security-Firma aus Weiden in der Oberpfalz benötige.
Abstimmung werde zur Farce
Nach dem Ausschluss der Stimmen vom Pool Burgener sei die Abstimmung natürlich eine Farce gewesen, die Abstimmungsergebnisse an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Vom Grundkapital seien inklusive Pool Burgener rund 75% des Kapitals anwesend gewesen. Jeweils 30% seien Hahn und Burgener zuzuordnen gewesen. Die freien Aktionäre seien mit rund 15% anwesend gewesen. Und genau diese Aktionäre hätten bei nahezu allen Tagesordnungspunkten gegen die Gesellschaft gestimmt. Also gegen Hahn und Kogel. Wäre alles fair und rechtlich einwandfrei verlaufen, wäre der Antrag zur Abwahl des Versammlungsleiters durchgegangen. Interessanterweise habe Enderle diesen Antrag am Abend des 2. Tages doch noch zur Abstimmung gestellt, da er aufgrund des Stimmenausschlusses gewusst habe, wie die Abstimmung ausgehe. Mit den Stimmen von Hahn habe keine Gefahr gedroht.
Ebenfalls positiv ausgefallen wäre die Abstimmung zur Absetzung des TOP 7, Fokussierung auf Sport und Verkauf Constantin Film sowie der Antrag auf Vertagung der Hauptversammlung. Immerhin: Dieter Hahn sei als Aufsichtsrat nicht entlastet worden. Hierbei seien seine eigenen Stimmen natürlich ausgeschlossen gewesen. Bei dieser Abstimmung habe der Freefloat das Sagen mit dem Ergebnis gehabt, dass er nicht entlastet worden sei. Ein Denkzettel. Jedoch habe eine Nicht-Entlastung keinerlei Auswirkung, weshalb Hahn dies auch herzlich egal sein dürfte. Ebenfalls nicht erfolgreich wäre die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Andrea Laub, Stefan Collorio und Jörn Arne Rees gewesen sowie die Beschlussfassung über die Neuausrichtung der Constantin Medien AG. Zudem sei positiv über die Sonderprüfung Beschluss gefasst worden - dieser Beschluss wäre aber ohnehin gefasst worden, da er von Hahn so gestellt worden sei, dass hier in der Tat ein Stimmrechtsausschluss von Burgener zu erfolgen habe. Gar nicht erst zur Abstimmung gestellt worden seien die Anträge von Burgener, Mitglieder des Aufsichtsrats abwählen zu lassen und dem CEO Fred Kogel und dem CFO Leif Arne Anders das Vertrauen zu entziehen, da Enderle bekanntlich diese Stimmen ausgeschlossen und damit diese Anträge für nicht zulässig erklärt habe. Bei korrekter Abstimmung hierüber, wären diese Beschlüsse indes erfolgreich gefasst worden. Kogel und Anders wären schon heute ihren Job los. Kogel, der pro Jahr 700.000 Euro als CEO verdiene, werde das Unternehmen nun mit seiner Gage weiter belasten.
BGH-Rechtsanwältin auf dem Podium
Die Hauptversammlung der Constantin Medien sei insgesamt ein Meisterstück von Anwaltsprofi Franz Enderle gewesen, der seinen Schlachtplan zu Gunsten von Kogel und Hahn gnadenlos durchgezogen habe. Die Folge seien natürlich Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gewesen, die in etwa Kosten von bis zu 750.000 Euro verursachen werde, nachdem die versemmelte Hauptversammlung im Juli schon mit knapp 0,5 Mio. Euro zu Buche geschlagen habe. Interessant wäre natürlich was Enderle für seinen Auftritt kassiere. Angeblich habe Enderle in diesem Jahr der Gesellschaft noch gar keine Rechnung gestellt. Zu seinem Stundensatz habe die Firma jedoch keine Auskunft erteilt. Jedenfalls wolle Burgener und zahlreiche andere Aktionäre die Versammlung über eine entsprechende Klage anfechten. Dieser Prozess werde vermutlich Jahre dauern. Frühestens im Frühjahr 2017 dürfte das Landgericht München terminieren. Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" würden davon ausgehen, dass dieser Rechtsstreit vor der Kammer kein Ende finde und vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt werde. Weder Hahn noch Burgener dürften eine Niederlage vor dem Landgericht akzeptieren. Das OLG dürfte allenfalls Ende 2017 oder sogar erst 2018 über den Fall entscheiden. Falls dann die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen werde, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, um am Ende eventuell in Karlsruhe beim BGH zu landen.
Für den BGH scheine sich die Gesellschaft schon vorbereitet haben. Constantin Medien habe zur Unterstützung für die Hauptversammlung mehrere Anwaltskanzleien mandatiert und das Backoffice mit Anwälten vollgestopft. Sogar Hildegard Ziemons, die seit 2013 Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof sei und zuvor Partnerin bei der Sozietät CMS Hasche Sigle gewesen sei, sei von der Gesellschaft zu dieser Hauptversammlung mandatiert worden. Wenigstens am 1. Tag der Hauptversammlung habe Ziemons sogar in 2. Reihe auf dem Podium Platz genommen. Warum sich eine BGH-Anwältin für eine solche Sache hergebe, könnten die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nicht nachvollziehen. Noch weniger nachvollziehbar sei, warum die Gesellschaft überhaupt eine BGH-Anwältin für eine Hauptversammlung mandatiert. Sie hätten sich bei diversen HV-Berufsklägern sachkundig gemacht und dazu HV-Dienstleister befragt. Keinem dieser erfahrenen HV-Teilnehmern und Dienstleistern sei es bekannt gewesen, dass eine Gesellschaft bereits zum Tage der eigenen Hauptversammlung den Rat einer BGH-Anwältin hinzuziehe.
Fakt sei: Die Gesellschaft habe mit ihren ausgebufften Anwälten sicherlich nach einem üblichen Muster gehandelt. Sollten die Aktionäre doch erst einmal durch alle Instanzen klagen, während in dieser Zeit Tatsachen geschaffen würden. Diese Option gebe das Aktiengesetz durchaus her, obwohl die Gesellschaft damit voll ins Risiko gehe und die Beschlüsse früher oder später für nichtig erklärt werden könnten. Treffe dieser Fall ein, dann seien natürlich Tür und Tor für die die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen geöffnet. Zu verantworten habe dies dann die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Etwas aufpassen sollten vor allem die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder Rees, Collorio und Laub. Sollte die Nichtigkeit ihrer Wahl feststehen, wäre dies für das Unternehmen möglicherweise ein Problem. Sobald die Anfechtungsklagen bei Kogel und Hahn in den nächsten Wochen eintreffen würden, seien diese drei allenfalls Aufsichtsräte unter der Maßgabe eines fehlerhaft besetzten Organs tätig. Das sei durchaus auch ein persönliches Risiko. Weshalb sich diesem Risiko ausgerechnet Andrea Laub aussetze, sei fraglich. Immerhin habe sie einen Ruf zu verlieren. Laub sei Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group. Aber Frau Laub dürfte alt genug sein, um dieses Risiko einschätzen und mit den Konsequenzen dieser skandalösen Hauptversammlung, mit dem willkürlichen Ausschluss von Stimmen, leben zu können.
Machen Hahn oder Burgener ein Übernahmeangebot?
Spannend sei nunmehr die Frage, wie es außerhalb der Gerichtssäle weitergehe. Hahn habe auf der Hauptversammlung schon erklärt, dass einer der beiden (er selbst oder Burgener) dem anderen die Aktien abkaufen müsste. Hahn habe in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, dass beide auf Papier einen Kaufpreis notieren würden und das höhere Gebot den Zuschlag erhalte. Angeblich habe Hahn dazu einen Mediator vorgeschlagen. Hierbei solle es sich Unternehmenskreisen zufolge ausgerechnet um Franz Enderle handeln. Wie aus der Schweiz zu hören sei, wolle Burgener dieses Angebot nicht annehmen, da er im Worst Case seine Anteile an Hahn verlieren würde, zudem sei das Vertrauen in seinen einstigen Geschäftspartner Hahn zerstöre. Um Bewegung in die zerrüttete Gesellschaft zu bringen, müsse einer der beiden ausscheiden. Sonst gehe die Hängepartie ewig weiter. Derzeit gebe es indes keine Indikation, dass sich einer der beiden Herren bewege. Kaufe der eine dem anderen die Anteile ab, müsse zudem an die freien Aktionäre ein Übernahmeangebot unterbreitet werden. Auf Basis eines aktuellen Kurses von 1,75 Euro und einem Börsenwert von mehr als 165 Mio. Euro, müssten die Herren mehr als 100 Mio. Euro parat halten. Weder Hahn noch Burgener dürften privat über diese Kriegskasse verfügen. Ende daher völlig offen. Außerdem würden bei einem Übernahmeangebot die üppig vorhandenen Verlustvorträge der Gesellschaft wegfallen, zumindest laut aktueller Gesetzgebung.
Werde Highlight bald nicht mehr vollkonsolidiert?
Die katastrophale Außendarstellung von Constantin Medien sollte sich früher oder später merklich im Zahlenwerk niederschlagen. Bereits in diesem Jahr dürften die Kosten aufgrund der beiden Hauptversammlungen und der allgemeinen Beratungskosten aufgrund des Streits zwischen Hahn und Burgener auf Seiten der Gesellschaft die Marke von 1 Mio. Euro ganz locker sprengen. Geld, welches Constantin Medien eigentlich nicht wirklich haben dürfte. Man müsse bei Constantin Medien beachten, dass die konsolidierte IFRS-Bilanz aktuell völlig uninteressant sei. Die Konzernbilanz sehe relativ vernünftig aus. Allerdings nur, weil das Unternehmen das solide Zahlenwerk der Highlight Communications konsolidiere. Highlight sei Eigentümer der Constantin Film AG und der TEAM Holding. Letztere sei aufgrund des UEFA-Deals eine Gelddruckmaschine. An der Highlight halte Constantin Medien AG angeblich einen Anteil von über 60%. Allerdings habe Kogel auf einen Anteil von knapp 25 Mio. Highlight-Aktien oder über 50% derzeit dummerweise überhaupt keinen Zugriff. Noch nicht einmal auf das Stimmrecht dieser Aktien. Das könnte für Kogel ein echtes Problem werden.
Constantin Medien habe diese Aktien an die Stella Finanz verpfändet und dafür vor einiger Zeit ein Darlehen erhalten. Stella Finanz behaupte sogar, dass die Aktien nicht verpfändet, sondern sicherungsübereignet worden seien und ihr daher auch die Stimmrechte an Highlight zustehen würden. Das Unternehmen sei immer etwas klamm gewesen. Burgener sei CEO von Constantin Medien in der Zeit von 2008 bis Ende 2015 gewesen. Vor allem in den Jahren 2008 bis mindestens 2014 sei das Unternehmen nicht in der Lage gewesen ein klassisches Bankdarlehen aufzunehmen. Den Banken sei in der Vergangenheit nämlich schlicht das Risiko zu groß gewesen. Von Anwalt Enderle sei auf der Hauptversammlung sogar zu erfahren gewesen, dass das Unternehmen vor einigen Jahren sogar kurz vor der Insolvenz gestanden und er dies gemeinsam mit Burgerner federführend verhindert habe. Enderle sei bei Constantin Medien quasi der Haus- und Hofanwalt. Da kein Geld bei Banken zu holen gewesen sei, habe Burgener ein entsprechendes Darlehen aufnehmen müssen. Dieses Darlehen sei von Kogel per Ende Juni 2016 gekündigt worden. Stella Finanz weigere sich allerdings die Rückzahlung des Darlehens anzunehmen und somit die Aktien an Highlight freizugeben.
Über diese Sache streite sich Constantin Medien vor deutschen und schweizerischen Gerichten. Auch diese Verfahren dürften sich hinziehen. Inzwischen sei Stella Finanz von ihrem Eigentümer sogar an eine Firma aus Marokko verkauft worden. Das könnte für Kogel noch ein ganz spezielles Abenteuer werden. Wie Kogel im Q3 Bericht der Constantin Medien AG ausführe, bestehe das Risiko, dass bei einem letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, welcher feststellen würde, dass die an die Stella Finanz AG verpfändeten knapp 25 Mio. Highlight-Aktien nicht verpfändet, sondern sicherungsübereignet worden seien, die Vollkonsolidierung der Highlight entfalle. Dies hätte auf das Zahlenwerk der Gesellschaft fatale Folgen. Das Stella-Darlehen habe insgesamt ein Volumen von 36 Mio. Euro. Im Gegenwert stünden bei Kursen von 5,10 Euro die Highlight-Aktien im Volumen von ca. 125 Mio. Euro. Sollte Kogel allerdings weder zeitnah über das Stimmrecht verfügen können noch im schlimmsten Fall auch die Aktien nicht mehr zurückerhalten, würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" fragen, wie die eigentlich stets akkurat arbeitenden Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) die Beteiligung im Einzelabschluss an Highlight behandeln wollten. Drohe hier aus Vorsichtsgründen sogar eine herbe Abschreibung? Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" würden gespannt auf den Jahresabschluss warten. Jedenfalls dürfte Kogel mit PwC großen Gesprächsbedarf haben.
Werde die Anleihe zurückbezahlt?
Aktionäre und vor allem die Inhaber der Anleihe der Constantin Medien AG sollten sich ohnehin mit dem Einzelabschluss der Gesellschaft intensiv auseinandersetzen. Wie geschildert, helfe der konsolidierte IFRS-Kram aufgrund der Streitigkeiten nicht weiter. Und im Einzelabschluss sehe es bei Constantin Medien nichts besonders sexy aus. Direkt unter dieser Gesellschaft sei das Geschäft rund um Sport1 und der Produktionstochter Plazamedia angesiedelt. Das Unternehmen stelle dieses Segment im Konzern unter "Sport" dar. Nach 9 Monaten habe das Segmentergebnis bei lediglich 5,8 Mio. Euro gelegen. Der Umsatz habe bei über 111 Mio. Euro gelegen. Die Marge von 5,2% sei relativ dünn. Die anderen Segmente könne man getrost vergessen, da es sich hierbei um Highlight-Aktivitäten handle. Constantin Medien lebe derzeit vom Segmentergebnis Sport. Hier müsse der Cashflow so gut sein, dass er die recht üppigen Holding-Kosten der Gesellschaft in München von Kogel & Co. trage.
Blicke man nunmehr in den Einzelabschluss der Gesellschaft per Ende des Jahres 2015, würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" durchaus etwas Sorgen um das Unternehmen machen. Per Ende Dezember sei die Kasse im Einzelabschluss lediglich mit 3,4 Mio. Euro gefüllt gewesen. Bankschulden seien Fehlanzeige. Allerdings habe das Unternehmen Schulden gegenüber einem Privatinvestor in Höhe von rund 36 Mio. Euro (Stella) und gegenüber Inhabern der Anleihe von sage und schreibe 65 Mio. Euro. Die Anleihe werde zu 7% verzinst und müsse im April 2018 zurückbezahlt werden. Alleine für die Anleihe müsse Kogel jedes Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro an Zinsen abdrücken. Ohne die Dividenden aus Highlight, könnte Constantin Medien eventuell Probleme bekommen. Zudem würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" fragen, wie Kogel überhaupt die Anleihe zurückzahlen wolle. Die Aktienexperten wundere es langsam nicht mehr, dass er über die Highlight die Anteile an der Constantin Film AG verkaufen wolle, um dann eine Ausschüttung zu erhalten und damit die Anleihe zurückzahlen könne. Natürlich habe das Unternehmen noch einen weiteren Anteil an Highlight-Aktien, die völlig frei zu veräußern seien. Diese könnte Kogel natürlich jeder Zeit verkaufen, sofern er ganz dringend Geld brauche.
Übe Sky heftigen Druck auf Sport1 aus?
Von den Zukunftsaussichten von Sport1 und Plazamedia sowie dem Vorhaben von Kogel, sich künftig auf das Thema Sport zu konzentrieren, seien die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nicht wirklich angetan. Kogel habe zwar viele Schlagwörter mit seiner Präsentation auf der Hauptversammlung an die Wand geknallt, aber mit Zahlen für seine Vision des Sport-Konzerns habe er sich vornehm zurückgehalten. Vermutlich weil er sie selbst nicht kenne. Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" seien jedenfalls skeptisch. Bei Plazamedia dürfte die Hütte brennen. Im nächsten Jahr würden bei der Gesellschaft 50 Leute rausfliegen, 25% der gesamten Belegschaft, weil der Produktionsvertrag mit Sky nicht mehr verlängert worden sei. Mit Sky scheine Constantin Medien bzw. Sport1 einen echten Feind zu haben. Sport1 habe bekanntlich die wichtigen Live-Rechte für eine Montags-Übertragung der 2. Bundesliga verloren. Gegen Sky. Olaf Schröder habe auf der Hauptversammlung zugegeben, dass Sky hierzu ein unmoralisches Angebot auf den Tisch gelegt habe und es für Sport1 wenig sinnvoll gewesen sei, hiergegen anzukämpfen. Ganz offensichtlich habe es Sky auf Sport1 im negativen Sinne abgesehen. Nunmehr plane Sky sogar, ebenfalls sonntags, ein neues Format zum "Doppelpass" von Sport1 ins Leben zu rufen. Ausgerechnet Jörg Wontorra solle das neue Parallel-Format moderieren. Wontorra sei das Aushängeschild des beliebten "Doppelpass" gewesen. Er habe eigentlich kürzer treten wollen. Das Geld von Sky könnte Wontorra aber locken. Setze Sky auch diesen Plan um, dann dürfte klar sein, dass Sky offensichtlich jedes Mittel recht sei, um gegen Sport1 direkt anzutreten. Sport1 dürfte dabei den Kürzeren ziehen.
Ganz offensichtlich sei Sky über Constantin Medien massiv verärgert. Grund könnte das Platzen eines Deals von vor 2 Jahren sein. Eine Vereinbarung habe einst den Verkauf von 100% der Anteile an der Plazamedia GmbH sowie den Verkauf von jeweils 25,1% der Anteile an der Sport1 GmbH und der Constantin Sport Marketing GmbH vorgesehen. Der Deal sollte Constantin Medien knapp 60 Mio. Euro in die Kasse spülen. Warum der Deal schlussendlich geplatzt sei, sei bis heute nicht ganz klar. Angeblich habe Constantin Medien auf Wirken des damaligen Aufsichtsrats mehr Geld von Sky gewollt. Dies werde allerdings von anderen Kreisen als falsch zurückgewiesen. Die Wahrheit werde hier im Dunkeln bleiben. Fakt sei indes, dass Sky seit dem Platzen dieser Transaktion ohne Sport1 und Plazamedia plane und ganz offensichtlich versuche diesen Gesellschaften das Leben schwerer zu machen.
Vorsicht bei Aktie und Anleihe! Aber
Über der Constantin Medien AG tobe ein Sturm. Sollte Kogel tatsächlich den Anteil an Highlight nicht mehr konsolidieren können, regne es ganz nass in die Scheune rein. Sofern es zwischen Hahn und Burgener zu keiner einvernehmlichen Lösung komme, werde es Constantin Medien schwer haben, wieder auf Linie zu kommen. Kein einziger Investor dürfte derzeit unter diesen Umständen in das Unternehmen investieren. Roadshows oder Investorenpräsentationen könne sich Kogel derzeit eigentlich sparen. Zumal das Unternehmen auf der Hauptversammlung die Aktionäre bzw. deren Rechte mit Füßen getreten habe und die Anteilseigner insgesamt schlecht behandelt worden seien. Kein seriöser Investor wolle in eine solche Skandalnudel Geld investieren und Aktien kaufen. Dasselbe gelte auch für die Begebung einer neuen Anleihe, um eventuell die alte Anleihe zu refinanzieren. Eine Chance für die Aktie würden die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" derzeit nur sehen, wenn Burgener oder Hahn oder ein dritter Außenstehender ein Übernahmeangebot unterbreite.
Ansonsten raten wir bei der Constantin Medien-Aktie und -Anleihe zur erhöhten Vorsicht, auch wenn im Falle einer Übernahme Kurs von mehr als 2,50 Euro wahrscheinlich sind, so die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 23.11.2016)
Börsenplätze Constantin Medien-Aktie:
XETRA-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,78 EUR +0,62% (23.11.2016, 11:28)
Tradegate-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,781 EUR +0,74% (18.11.2016, 12:09)
ISIN Constantin Medien-Aktie:
DE0009147207
WKN Constantin Medien-Aktie:
914720
Ticker-Symbol Constantin Medien-Aktie:
EV4
Kurzprofil Constantin Medien AG:
Die Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Ausgerichtet ist der Konzern auf das Segment Sport sowie über die Beteiligung an dem Schweizer Medienunternehmen Highlight Communications AG auf die Segmente Film, Sport- und Event-Marketing sowie das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten.
Das Segment Sport beinhaltet die Aktivitäten im Bereich Fernsehen mit dem Free-TV-Sender SPORT1, dem Pay-TV-Sender SPORT1+ und seit 1. August 2013 auch dem neuen Pay-TV-Sender SPORT1 US. Darüber hinaus zählen das Online-Portal SPORT1.de, die mobilen SPORT1-Applikationen für iPhone/iPad und Android sowie seit 19. Juli 2013 das neue digitale Sportradio SPORT1.fm zum Portfolio unter der Dachmarke SPORT1. Weitere wesentliche Konzerngesellschaft ist PLAZAMEDIA, die mit ihren Tochterunternehmen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Produktion anbietet. Zudem ist der Zentralvermarkter Constantin Sport Marketing für die integrierte und plattformübergreifende Vermarktung der konzerneigenen Marken des Sportsegments verantwortlich und als Drittvermarkter auch für externe Anbieter und deren Plattformen tätig.
Im Segment Film sind die Aktivitäten der Constantin Film AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Highlight Communications-Tochtergesellschaften Rainbow Home Entertainment zusammengefasst. Die Constantin Film-Gruppe ist der bedeutendste unabhängige deutsche Hersteller und Verleiher von Kinofilmen. Das Tätigkeitsfeld der Constantin Film AG umfasst die Produktion von Filmen sowie die Auswertung von eigenproduzierten und erworbenen Filmrechten. Zur Verwertung der Videorechte an Eigen- und Lizenztiteln verfügt die Highlight Communications AG über eine eigene Vertriebsorganisation. In der Schweiz und in Österreich erfolgt der Vertrieb über die Gesellschaften der Rainbow Home Entertainment. Im deutschen Markt arbeitet die Highlight Communications (Deutschland) GmbH mit der Paramount Home Entertainment zusammen.
Das Segment Sport- und Event-Marketing umfasst die Aktivitäten der Team Holding AG (TEAM) und deren Tochtergesellschaften. Die TEAM-Gruppe ist auf die globale Vermarktung internationaler Sport-Großveranstaltungen spezialisiert. Als eine der weltweit führenden Agenturen auf diesem Gebiet vermarktet sie im Auftrag des Europäischen Fußballverbands (UEFA) exklusiv sowohl die UEFA Champions League als auch die UEFA Europa League und den UEFA Super Cup.
Das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten umfasst die Aktivitäten der Highlight Event & Entertainment AG. Das Unternehmen agiert im Event- und Entertainment-Geschäft und besitzt die Vermarktungsmandate für den Eurovision Song Contest und die Wiener Philharmoniker. Die Highlight Communications-Tochtergesellschaft Rainbow Home Entertainment hält einen Anteil von 50,004 Prozent an der Full-Service-Agentur Pokermania GmbH, Köln, die sich auf die Entwicklung von online-Gaming-Geschäftsmodellen und auf den Markt der Social Games spezialisiert hat. Die Pokermania-Aktivitäten werden dennoch weiterhin dem Segment Übrige Geschäftsaktivitäten zugerechnet.
Zusammen mit der Highlight Communications-Gruppe verfolgt der Constantin Medien-Konzern das strategische Ziel, einen im deutschsprachigen Raum führenden Medienkonzern zu formen. (23.11.2016/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) unter die Lupe.
Die jüngste Hauptversammlung der Constantin Medien sei ein Skandal gewesen! Vor rund einem Jahr habe die "Vorstandswoche.de" als erstes Medium in Deutschland die heimliche Machtübernahme von Dieter Hahn bei Constantin Medien aufgedeckt ("Die Irrfahrt des Dieter Hahn", Vorstandswoche Exklusiv-Meldung vom 09.11.2016) und sei nunmehr auch zu Besuch auf der Hauptversammlung im Paulaner am Nockherberg gewesen. Über das Unternehmen selbst dürfe man sich eigentlich nicht wundern. So habe die heutige Constantin Medien AG einst unter dem Namen EM.TV am Neuen Markt firmiert und habe als die Skandalnudel schlechthin gegolten. Offensichtlich sei die DNA der Gesellschaft völlig kaputt. Auf der Hauptversammlung hätten sich die anwesenden Aktionäre in die Vergangenheit zurückversetzt gefühlt.
Ausgerechnet der betagte und im Laufe der Zeit immer träger werdende Werner Klatten sollte diese Versammlung leiten. Nach eigenen Angaben habe der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG am Morgen der Hauptversammlung hierzu einen Beschluss gefasst. Eigentlich müsste Oberaufseher Dieter Hahn die Versammlung leiten. Aber analog zur desaströsen Hauptversammlung im Juli 2016 habe Hahn nicht den Drang, die Versammlungsleitung zu übernehmen. Beim überaus selbstbewussten Hahn kein Wunder, denn er scheue die Organverantwortung seit Jahren schon wie der Teufel das Weihwasser und lasse lieber andere die Drecksarbeit machen. Im Constantin-Aufsichtsrat sei die Risiko-Aversion wohl ausgeprägt, denn kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats sei zur Versammlungsleitung bereit gewesen, weshalb der Aufsichtsrat den über 70-jährigen Klatten ausgebuddelt habe. Weshalb sich Klatten hierzu bereit erklärt habe, der dies weder persönlich noch finanziell notwendig haben dürfte, sei den Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" ein Rätsel. Ohnehin sei Klatten, der dafür sicherlich für seine Arbeit fürstlich entlohnt worden sei, eine Fehlbesetzung für dieses Amt gewesen.
Klatten möge als einstiger Geschäftsführer von Sat.1 und auch beim Spiegel-Verlag durchaus Erfolg gehabt haben. Er sei zudem lange Zeit CEO der EM.TV gewesen. Das Unternehmen, welches vor Constantin Medien noch unter dem Namen EM.Sport Media AG firmiert habe, habe er indes mehr schlecht als recht saniert. 2007 habe er netto mehr als 41 Mio. Euro versenkt. 2008 habe Klatten das Zepter an Bernhard Burgener übergeben. 2008 seien knapp 130 Mio. Euro versenkt worden. Kurzum: Burgener habe von Klatten einen Scherbenhaufen übernommen. Ein Aktionär, der früher Verwaltungsrat bei Highlight gewesen sei, habe es auf den Punkt gebracht: "Jedes Mal wenn der Bernhard damals den Schrank bei Constantin Medien aufgemacht hat, kam eine neue Scheiße raus."
Ausgerechnet dieser tattrige Klatten sei übrigens für seine "Glanzleistung" noch mit einem Aufsichtsratsmandat bei Constantin Medien und mit einem gut dotierten Vertrag als Präsident des Verwaltungsrates bei der Schweizer Highlight Communications belohnt worden. Hahn, der sich ja immer ganz gerne über die Gehälter der Schweizer Truppe beschwere, sollte sich eigentlich nicht wundern. Üppige Gehälter sein bei der einstigen EM.Sport Media durchaus normal gewesen. Für seine Leistung habe Klatten damals als CEO im Jahr 2006 inklusive variabler Zahlungen einen Betrag von über 0,9 Mio. Euro kassiert, 2007 mehr als 1,2 Mio. Euro und für die ersten 8 Monate im Jahr 2008 nochmals mehr als 0,9 Mio. Euro. Als Sesselwarmhalter bei Highlight habe er pro Jahr 300.000 Franken über einen Beratervertrag kassiert. Dieser habe zum Glück Ende 2010 geendet. Burgener dürfte damals 3 Kreuze geschlagen haben. Klatten sei durchaus dem Umfeld von Hahn zuzuordnen. Und nunmehr sollte der Kapitalvernichter und gut bezahlte Ex-CEO von Constantin Medien und Ex-Verwaltungsratschef von Highlight, Werner Klatten, diese Hauptversammlung leiten. Die Aktionäre seien mit diesem Versammlungsleiter natürlich keineswegs glücklich gewesen. Es seien mehrere Anträge gefolgt, Klatten als Versammlungsleiter abzuwählen, denen sich dieser allerdings rechtswidrig nicht zur Abstimmung gestellt, sondern sie lapidar zurückgewiesen habe, da es hierfür keinen Grund gäbe.
Auftakt zur skandalösen Hauptversammlung
Für einen turbulenten Auftakt der Hauptversammlung habe Klatten jedenfalls gesorgt. Über den 1. Tag der Hauptversammlung hätten die Aktionäre zahlreiche Fragen an die Gesellschaft gestellt. Zu den prominentesten Aktionären hätten neben Hahn und Burgener, die jeweils direkt oder indirekt knapp 30% der Anteile der Constantin Medien AG halten würden, noch die HV-Profis Karl-Walter Freitag, Caterina Steeg, Manfred Klein samt seiner Partnerin Martina Schütz und Leonhard Knoll von der Uni Würzburg, sowie zahlreiche Rechtsanwälte gehört. HV-Terrorist Klein habe mit der Gesellschaft seine üblichen Spielchen getrieben. Freitag hingegen die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" schon deutlich aktiver erlebt. Positiv überrascht seien sie indes von HV-Klägerin Steeg gewesen, die perfekt vorbereitet gewesen sei und inhaltlich die richtigen und wichtigen Fragen gestellt habe. All dies habe die Gesellschaft kaum gekümmert. CEO Fred Kogel und sein CFO Leif Arne Anders hätten sämtliche Fragen, die ihnen das Backoffice aufs Papier getippt hätten, mehr schlecht als recht beantwortet. Steeg habe Kogel sogar darauf hinweisen müssen, dass wenn er schon stupide die Antworten aus dem Backoffice vorlese, möge er doch wenigstens dabei sein Gehirn einschalten. Lediglich Sport-Vorstand Olaf Schröder schien seine Anteilseigner noch ernst zu nehmen. Er habe seine Fragen im Wesentlichen vernünftig beantwortet und sei hierbei durchaus emotional gewesen aufgrund der völlig zerrütteten Verhältnisse in der Gesellschaft.
Während die Beantwortung der Fragen seitens Anders eines CFO nicht würdig gewesen sei, habe sich Kogel dreist und völlig abgeklärt gezeigt. Fragen an den Aufsichtsrat der Gesellschaft seien überhaupt keine beantwortet worden. Formaljuristisch sei es zwar so gewesen, dass der Auskunftsanspruch auf einer Hauptversammlung nur gegen den Vorstand einer Gesellschaft gelte und eben nicht gegenüber dem Aufsichtsrat. Allerdings habe der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sei. Die Auskunftspflicht erstrecke sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Was Kogel vielleicht nicht wisse: Auch der Aufsichtsrat sei Teil der Gesellschaft! Also gebe es eine klare Auskunftspflicht des Vorstandes auch über Angelegenheiten des Aufsichtsrates. Kogel könne sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass dies "Sache des Aufsichtsrats ist und er deshalb dazu nichts sagen kann". Bereits hier dürfte das Unternehmen gegen den Anspruch auf Auskunft nach § 131 Aktiengesetz massiv verstoßen haben, was zur Anfechtbarkeit der Hauptversammlung führen könne.
Versammlungsleiter Franz Enderle
Aber die Gesellschaft, also der Vorstand und Aufsichtsrat, dürften eine Anfechtbarkeit der Hauptversammlung bewusst in Kauf genommen haben. Am 2. Tag der Hauptversammlung habe nicht mehr Klatten die Aktionäre als Versammlungsleiter beglückt, sondern Rechtsanwalt Franz Enderle von der bekannten, bisweilen auch gefürchteten Münchener Anwaltskanzlei Bub Gauweiler & Partner. Enderle, der bereits am 1. Tag der Hauptversammlung auf dem Podium bräsig Platz genommen und dort den Versammlungsleiter Klatten beraten habe, sei den Aktionären durchaus wohl bekannt gewesen. Sie würden sich vielleicht erinnern?
Enderle sei der Versammlungsleiter der skandalösen Hauptversammlung im Juli dieses Jahres gewesen, die irgendwann abgebrochen worden sei und bei der Enderle zahlreiche Stimmen von Aktionären nach Gutdünken einfach ausgeschlossen habe. So sei es logisch gewesen, dass an beiden Tagen zahlreiche Fragen bezüglich der Zulassung von Stimmrechten gestellt worden seien. Beantwortet worden seien dazu natürlich keinerlei Fragen. Die Wahrheit und den gut geplanten Schlachtplan sollten die Aktionäre erst am 2. Tag der Hauptversammlung gegen 20 Uhr erfahren. Nach Ende der Generaldebatte und Beantwortung der Fragen habe Enderle zur Abstimmung übergeleitet. Kurz und schmerzlos habe Enderle mitgeteilt, dass er den Stimmenpool rund um Bernhard Burgener schlichtweg ausschließe. Als Grund habe Enderle lediglich genannt, dass eine Stimmrechtsmitteilung dieses Pools vom Juni falsch sei. Nach Informationen der Aktienexperten von "Vorstandswoche.de"dürfte hier aber nichts dran sein. Enderle habe indes seinen Schlachtplan voll durchgezogen, der von Anfang an festgestanden haben dürfte. Es sei schon sehr dreist seine Anteilseigner 2 Tage auf einer Hauptversammlung sitzen zu lassen, um dann am Abend des 2. Tages mitzuteilen, dass fast 30% der Stimmen von der Abstimmung ausgeschlossen würden. Das hätte die Gesellschaft gleich am 1. Tag der Versammlung kurz nach der Eröffnung mitteilen können. Dann wäre die Sache ebenfalls klar gewesen. Aufgrund dieser Unverschämtheit sei ein Teil der Aktionäre natürlich auf die Barrikaden gegangen. Selbst Enderle, der nach außen immer den Eindruck erwecke, dreimal chemisch gereinigt zu sein, sei zunächst recht klein mit Hut gewesen.
Hilferufend habe er nach der Security-Einheit aus dem Backoffice gefordert, die sich dann vor dem Podium positioniert habe. Ein Schauspiel, was einer Gesellschaft wie Constantin Medien absolut unwürdig sei. Dann fuhr Enderle, der sich fortan durch die Security sichtbar sicherer gefühlt habe, eiskalt mit der Abstimmung fort. Es sei ohnehin bezeichnend für den Zustand einer Gesellschaft, wenn sie für eine Hauptversammlung etwa 20 Mitarbeiter einer professionellen Security-Firma aus Weiden in der Oberpfalz benötige.
Abstimmung werde zur Farce
Nach dem Ausschluss der Stimmen vom Pool Burgener sei die Abstimmung natürlich eine Farce gewesen, die Abstimmungsergebnisse an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Vom Grundkapital seien inklusive Pool Burgener rund 75% des Kapitals anwesend gewesen. Jeweils 30% seien Hahn und Burgener zuzuordnen gewesen. Die freien Aktionäre seien mit rund 15% anwesend gewesen. Und genau diese Aktionäre hätten bei nahezu allen Tagesordnungspunkten gegen die Gesellschaft gestimmt. Also gegen Hahn und Kogel. Wäre alles fair und rechtlich einwandfrei verlaufen, wäre der Antrag zur Abwahl des Versammlungsleiters durchgegangen. Interessanterweise habe Enderle diesen Antrag am Abend des 2. Tages doch noch zur Abstimmung gestellt, da er aufgrund des Stimmenausschlusses gewusst habe, wie die Abstimmung ausgehe. Mit den Stimmen von Hahn habe keine Gefahr gedroht.
Ebenfalls positiv ausgefallen wäre die Abstimmung zur Absetzung des TOP 7, Fokussierung auf Sport und Verkauf Constantin Film sowie der Antrag auf Vertagung der Hauptversammlung. Immerhin: Dieter Hahn sei als Aufsichtsrat nicht entlastet worden. Hierbei seien seine eigenen Stimmen natürlich ausgeschlossen gewesen. Bei dieser Abstimmung habe der Freefloat das Sagen mit dem Ergebnis gehabt, dass er nicht entlastet worden sei. Ein Denkzettel. Jedoch habe eine Nicht-Entlastung keinerlei Auswirkung, weshalb Hahn dies auch herzlich egal sein dürfte. Ebenfalls nicht erfolgreich wäre die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Andrea Laub, Stefan Collorio und Jörn Arne Rees gewesen sowie die Beschlussfassung über die Neuausrichtung der Constantin Medien AG. Zudem sei positiv über die Sonderprüfung Beschluss gefasst worden - dieser Beschluss wäre aber ohnehin gefasst worden, da er von Hahn so gestellt worden sei, dass hier in der Tat ein Stimmrechtsausschluss von Burgener zu erfolgen habe. Gar nicht erst zur Abstimmung gestellt worden seien die Anträge von Burgener, Mitglieder des Aufsichtsrats abwählen zu lassen und dem CEO Fred Kogel und dem CFO Leif Arne Anders das Vertrauen zu entziehen, da Enderle bekanntlich diese Stimmen ausgeschlossen und damit diese Anträge für nicht zulässig erklärt habe. Bei korrekter Abstimmung hierüber, wären diese Beschlüsse indes erfolgreich gefasst worden. Kogel und Anders wären schon heute ihren Job los. Kogel, der pro Jahr 700.000 Euro als CEO verdiene, werde das Unternehmen nun mit seiner Gage weiter belasten.
BGH-Rechtsanwältin auf dem Podium
Die Hauptversammlung der Constantin Medien sei insgesamt ein Meisterstück von Anwaltsprofi Franz Enderle gewesen, der seinen Schlachtplan zu Gunsten von Kogel und Hahn gnadenlos durchgezogen habe. Die Folge seien natürlich Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gewesen, die in etwa Kosten von bis zu 750.000 Euro verursachen werde, nachdem die versemmelte Hauptversammlung im Juli schon mit knapp 0,5 Mio. Euro zu Buche geschlagen habe. Interessant wäre natürlich was Enderle für seinen Auftritt kassiere. Angeblich habe Enderle in diesem Jahr der Gesellschaft noch gar keine Rechnung gestellt. Zu seinem Stundensatz habe die Firma jedoch keine Auskunft erteilt. Jedenfalls wolle Burgener und zahlreiche andere Aktionäre die Versammlung über eine entsprechende Klage anfechten. Dieser Prozess werde vermutlich Jahre dauern. Frühestens im Frühjahr 2017 dürfte das Landgericht München terminieren. Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" würden davon ausgehen, dass dieser Rechtsstreit vor der Kammer kein Ende finde und vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt werde. Weder Hahn noch Burgener dürften eine Niederlage vor dem Landgericht akzeptieren. Das OLG dürfte allenfalls Ende 2017 oder sogar erst 2018 über den Fall entscheiden. Falls dann die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen werde, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, um am Ende eventuell in Karlsruhe beim BGH zu landen.
Für den BGH scheine sich die Gesellschaft schon vorbereitet haben. Constantin Medien habe zur Unterstützung für die Hauptversammlung mehrere Anwaltskanzleien mandatiert und das Backoffice mit Anwälten vollgestopft. Sogar Hildegard Ziemons, die seit 2013 Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof sei und zuvor Partnerin bei der Sozietät CMS Hasche Sigle gewesen sei, sei von der Gesellschaft zu dieser Hauptversammlung mandatiert worden. Wenigstens am 1. Tag der Hauptversammlung habe Ziemons sogar in 2. Reihe auf dem Podium Platz genommen. Warum sich eine BGH-Anwältin für eine solche Sache hergebe, könnten die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nicht nachvollziehen. Noch weniger nachvollziehbar sei, warum die Gesellschaft überhaupt eine BGH-Anwältin für eine Hauptversammlung mandatiert. Sie hätten sich bei diversen HV-Berufsklägern sachkundig gemacht und dazu HV-Dienstleister befragt. Keinem dieser erfahrenen HV-Teilnehmern und Dienstleistern sei es bekannt gewesen, dass eine Gesellschaft bereits zum Tage der eigenen Hauptversammlung den Rat einer BGH-Anwältin hinzuziehe.
Fakt sei: Die Gesellschaft habe mit ihren ausgebufften Anwälten sicherlich nach einem üblichen Muster gehandelt. Sollten die Aktionäre doch erst einmal durch alle Instanzen klagen, während in dieser Zeit Tatsachen geschaffen würden. Diese Option gebe das Aktiengesetz durchaus her, obwohl die Gesellschaft damit voll ins Risiko gehe und die Beschlüsse früher oder später für nichtig erklärt werden könnten. Treffe dieser Fall ein, dann seien natürlich Tür und Tor für die die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen geöffnet. Zu verantworten habe dies dann die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Etwas aufpassen sollten vor allem die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder Rees, Collorio und Laub. Sollte die Nichtigkeit ihrer Wahl feststehen, wäre dies für das Unternehmen möglicherweise ein Problem. Sobald die Anfechtungsklagen bei Kogel und Hahn in den nächsten Wochen eintreffen würden, seien diese drei allenfalls Aufsichtsräte unter der Maßgabe eines fehlerhaft besetzten Organs tätig. Das sei durchaus auch ein persönliches Risiko. Weshalb sich diesem Risiko ausgerechnet Andrea Laub aussetze, sei fraglich. Immerhin habe sie einen Ruf zu verlieren. Laub sei Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group. Aber Frau Laub dürfte alt genug sein, um dieses Risiko einschätzen und mit den Konsequenzen dieser skandalösen Hauptversammlung, mit dem willkürlichen Ausschluss von Stimmen, leben zu können.
Machen Hahn oder Burgener ein Übernahmeangebot?
Spannend sei nunmehr die Frage, wie es außerhalb der Gerichtssäle weitergehe. Hahn habe auf der Hauptversammlung schon erklärt, dass einer der beiden (er selbst oder Burgener) dem anderen die Aktien abkaufen müsste. Hahn habe in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, dass beide auf Papier einen Kaufpreis notieren würden und das höhere Gebot den Zuschlag erhalte. Angeblich habe Hahn dazu einen Mediator vorgeschlagen. Hierbei solle es sich Unternehmenskreisen zufolge ausgerechnet um Franz Enderle handeln. Wie aus der Schweiz zu hören sei, wolle Burgener dieses Angebot nicht annehmen, da er im Worst Case seine Anteile an Hahn verlieren würde, zudem sei das Vertrauen in seinen einstigen Geschäftspartner Hahn zerstöre. Um Bewegung in die zerrüttete Gesellschaft zu bringen, müsse einer der beiden ausscheiden. Sonst gehe die Hängepartie ewig weiter. Derzeit gebe es indes keine Indikation, dass sich einer der beiden Herren bewege. Kaufe der eine dem anderen die Anteile ab, müsse zudem an die freien Aktionäre ein Übernahmeangebot unterbreitet werden. Auf Basis eines aktuellen Kurses von 1,75 Euro und einem Börsenwert von mehr als 165 Mio. Euro, müssten die Herren mehr als 100 Mio. Euro parat halten. Weder Hahn noch Burgener dürften privat über diese Kriegskasse verfügen. Ende daher völlig offen. Außerdem würden bei einem Übernahmeangebot die üppig vorhandenen Verlustvorträge der Gesellschaft wegfallen, zumindest laut aktueller Gesetzgebung.
Werde Highlight bald nicht mehr vollkonsolidiert?
Die katastrophale Außendarstellung von Constantin Medien sollte sich früher oder später merklich im Zahlenwerk niederschlagen. Bereits in diesem Jahr dürften die Kosten aufgrund der beiden Hauptversammlungen und der allgemeinen Beratungskosten aufgrund des Streits zwischen Hahn und Burgener auf Seiten der Gesellschaft die Marke von 1 Mio. Euro ganz locker sprengen. Geld, welches Constantin Medien eigentlich nicht wirklich haben dürfte. Man müsse bei Constantin Medien beachten, dass die konsolidierte IFRS-Bilanz aktuell völlig uninteressant sei. Die Konzernbilanz sehe relativ vernünftig aus. Allerdings nur, weil das Unternehmen das solide Zahlenwerk der Highlight Communications konsolidiere. Highlight sei Eigentümer der Constantin Film AG und der TEAM Holding. Letztere sei aufgrund des UEFA-Deals eine Gelddruckmaschine. An der Highlight halte Constantin Medien AG angeblich einen Anteil von über 60%. Allerdings habe Kogel auf einen Anteil von knapp 25 Mio. Highlight-Aktien oder über 50% derzeit dummerweise überhaupt keinen Zugriff. Noch nicht einmal auf das Stimmrecht dieser Aktien. Das könnte für Kogel ein echtes Problem werden.
Über diese Sache streite sich Constantin Medien vor deutschen und schweizerischen Gerichten. Auch diese Verfahren dürften sich hinziehen. Inzwischen sei Stella Finanz von ihrem Eigentümer sogar an eine Firma aus Marokko verkauft worden. Das könnte für Kogel noch ein ganz spezielles Abenteuer werden. Wie Kogel im Q3 Bericht der Constantin Medien AG ausführe, bestehe das Risiko, dass bei einem letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, welcher feststellen würde, dass die an die Stella Finanz AG verpfändeten knapp 25 Mio. Highlight-Aktien nicht verpfändet, sondern sicherungsübereignet worden seien, die Vollkonsolidierung der Highlight entfalle. Dies hätte auf das Zahlenwerk der Gesellschaft fatale Folgen. Das Stella-Darlehen habe insgesamt ein Volumen von 36 Mio. Euro. Im Gegenwert stünden bei Kursen von 5,10 Euro die Highlight-Aktien im Volumen von ca. 125 Mio. Euro. Sollte Kogel allerdings weder zeitnah über das Stimmrecht verfügen können noch im schlimmsten Fall auch die Aktien nicht mehr zurückerhalten, würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" fragen, wie die eigentlich stets akkurat arbeitenden Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) die Beteiligung im Einzelabschluss an Highlight behandeln wollten. Drohe hier aus Vorsichtsgründen sogar eine herbe Abschreibung? Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" würden gespannt auf den Jahresabschluss warten. Jedenfalls dürfte Kogel mit PwC großen Gesprächsbedarf haben.
Werde die Anleihe zurückbezahlt?
Aktionäre und vor allem die Inhaber der Anleihe der Constantin Medien AG sollten sich ohnehin mit dem Einzelabschluss der Gesellschaft intensiv auseinandersetzen. Wie geschildert, helfe der konsolidierte IFRS-Kram aufgrund der Streitigkeiten nicht weiter. Und im Einzelabschluss sehe es bei Constantin Medien nichts besonders sexy aus. Direkt unter dieser Gesellschaft sei das Geschäft rund um Sport1 und der Produktionstochter Plazamedia angesiedelt. Das Unternehmen stelle dieses Segment im Konzern unter "Sport" dar. Nach 9 Monaten habe das Segmentergebnis bei lediglich 5,8 Mio. Euro gelegen. Der Umsatz habe bei über 111 Mio. Euro gelegen. Die Marge von 5,2% sei relativ dünn. Die anderen Segmente könne man getrost vergessen, da es sich hierbei um Highlight-Aktivitäten handle. Constantin Medien lebe derzeit vom Segmentergebnis Sport. Hier müsse der Cashflow so gut sein, dass er die recht üppigen Holding-Kosten der Gesellschaft in München von Kogel & Co. trage.
Blicke man nunmehr in den Einzelabschluss der Gesellschaft per Ende des Jahres 2015, würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" durchaus etwas Sorgen um das Unternehmen machen. Per Ende Dezember sei die Kasse im Einzelabschluss lediglich mit 3,4 Mio. Euro gefüllt gewesen. Bankschulden seien Fehlanzeige. Allerdings habe das Unternehmen Schulden gegenüber einem Privatinvestor in Höhe von rund 36 Mio. Euro (Stella) und gegenüber Inhabern der Anleihe von sage und schreibe 65 Mio. Euro. Die Anleihe werde zu 7% verzinst und müsse im April 2018 zurückbezahlt werden. Alleine für die Anleihe müsse Kogel jedes Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro an Zinsen abdrücken. Ohne die Dividenden aus Highlight, könnte Constantin Medien eventuell Probleme bekommen. Zudem würden sich die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" fragen, wie Kogel überhaupt die Anleihe zurückzahlen wolle. Die Aktienexperten wundere es langsam nicht mehr, dass er über die Highlight die Anteile an der Constantin Film AG verkaufen wolle, um dann eine Ausschüttung zu erhalten und damit die Anleihe zurückzahlen könne. Natürlich habe das Unternehmen noch einen weiteren Anteil an Highlight-Aktien, die völlig frei zu veräußern seien. Diese könnte Kogel natürlich jeder Zeit verkaufen, sofern er ganz dringend Geld brauche.
Übe Sky heftigen Druck auf Sport1 aus?
Von den Zukunftsaussichten von Sport1 und Plazamedia sowie dem Vorhaben von Kogel, sich künftig auf das Thema Sport zu konzentrieren, seien die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nicht wirklich angetan. Kogel habe zwar viele Schlagwörter mit seiner Präsentation auf der Hauptversammlung an die Wand geknallt, aber mit Zahlen für seine Vision des Sport-Konzerns habe er sich vornehm zurückgehalten. Vermutlich weil er sie selbst nicht kenne. Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" seien jedenfalls skeptisch. Bei Plazamedia dürfte die Hütte brennen. Im nächsten Jahr würden bei der Gesellschaft 50 Leute rausfliegen, 25% der gesamten Belegschaft, weil der Produktionsvertrag mit Sky nicht mehr verlängert worden sei. Mit Sky scheine Constantin Medien bzw. Sport1 einen echten Feind zu haben. Sport1 habe bekanntlich die wichtigen Live-Rechte für eine Montags-Übertragung der 2. Bundesliga verloren. Gegen Sky. Olaf Schröder habe auf der Hauptversammlung zugegeben, dass Sky hierzu ein unmoralisches Angebot auf den Tisch gelegt habe und es für Sport1 wenig sinnvoll gewesen sei, hiergegen anzukämpfen. Ganz offensichtlich habe es Sky auf Sport1 im negativen Sinne abgesehen. Nunmehr plane Sky sogar, ebenfalls sonntags, ein neues Format zum "Doppelpass" von Sport1 ins Leben zu rufen. Ausgerechnet Jörg Wontorra solle das neue Parallel-Format moderieren. Wontorra sei das Aushängeschild des beliebten "Doppelpass" gewesen. Er habe eigentlich kürzer treten wollen. Das Geld von Sky könnte Wontorra aber locken. Setze Sky auch diesen Plan um, dann dürfte klar sein, dass Sky offensichtlich jedes Mittel recht sei, um gegen Sport1 direkt anzutreten. Sport1 dürfte dabei den Kürzeren ziehen.
Ganz offensichtlich sei Sky über Constantin Medien massiv verärgert. Grund könnte das Platzen eines Deals von vor 2 Jahren sein. Eine Vereinbarung habe einst den Verkauf von 100% der Anteile an der Plazamedia GmbH sowie den Verkauf von jeweils 25,1% der Anteile an der Sport1 GmbH und der Constantin Sport Marketing GmbH vorgesehen. Der Deal sollte Constantin Medien knapp 60 Mio. Euro in die Kasse spülen. Warum der Deal schlussendlich geplatzt sei, sei bis heute nicht ganz klar. Angeblich habe Constantin Medien auf Wirken des damaligen Aufsichtsrats mehr Geld von Sky gewollt. Dies werde allerdings von anderen Kreisen als falsch zurückgewiesen. Die Wahrheit werde hier im Dunkeln bleiben. Fakt sei indes, dass Sky seit dem Platzen dieser Transaktion ohne Sport1 und Plazamedia plane und ganz offensichtlich versuche diesen Gesellschaften das Leben schwerer zu machen.
Vorsicht bei Aktie und Anleihe! Aber
Über der Constantin Medien AG tobe ein Sturm. Sollte Kogel tatsächlich den Anteil an Highlight nicht mehr konsolidieren können, regne es ganz nass in die Scheune rein. Sofern es zwischen Hahn und Burgener zu keiner einvernehmlichen Lösung komme, werde es Constantin Medien schwer haben, wieder auf Linie zu kommen. Kein einziger Investor dürfte derzeit unter diesen Umständen in das Unternehmen investieren. Roadshows oder Investorenpräsentationen könne sich Kogel derzeit eigentlich sparen. Zumal das Unternehmen auf der Hauptversammlung die Aktionäre bzw. deren Rechte mit Füßen getreten habe und die Anteilseigner insgesamt schlecht behandelt worden seien. Kein seriöser Investor wolle in eine solche Skandalnudel Geld investieren und Aktien kaufen. Dasselbe gelte auch für die Begebung einer neuen Anleihe, um eventuell die alte Anleihe zu refinanzieren. Eine Chance für die Aktie würden die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" derzeit nur sehen, wenn Burgener oder Hahn oder ein dritter Außenstehender ein Übernahmeangebot unterbreite.
Ansonsten raten wir bei der Constantin Medien-Aktie und -Anleihe zur erhöhten Vorsicht, auch wenn im Falle einer Übernahme Kurs von mehr als 2,50 Euro wahrscheinlich sind, so die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 23.11.2016)
Börsenplätze Constantin Medien-Aktie:
XETRA-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,78 EUR +0,62% (23.11.2016, 11:28)
Tradegate-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,781 EUR +0,74% (18.11.2016, 12:09)
ISIN Constantin Medien-Aktie:
DE0009147207
WKN Constantin Medien-Aktie:
914720
Ticker-Symbol Constantin Medien-Aktie:
EV4
Kurzprofil Constantin Medien AG:
Die Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Ausgerichtet ist der Konzern auf das Segment Sport sowie über die Beteiligung an dem Schweizer Medienunternehmen Highlight Communications AG auf die Segmente Film, Sport- und Event-Marketing sowie das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten.
Das Segment Sport beinhaltet die Aktivitäten im Bereich Fernsehen mit dem Free-TV-Sender SPORT1, dem Pay-TV-Sender SPORT1+ und seit 1. August 2013 auch dem neuen Pay-TV-Sender SPORT1 US. Darüber hinaus zählen das Online-Portal SPORT1.de, die mobilen SPORT1-Applikationen für iPhone/iPad und Android sowie seit 19. Juli 2013 das neue digitale Sportradio SPORT1.fm zum Portfolio unter der Dachmarke SPORT1. Weitere wesentliche Konzerngesellschaft ist PLAZAMEDIA, die mit ihren Tochterunternehmen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Produktion anbietet. Zudem ist der Zentralvermarkter Constantin Sport Marketing für die integrierte und plattformübergreifende Vermarktung der konzerneigenen Marken des Sportsegments verantwortlich und als Drittvermarkter auch für externe Anbieter und deren Plattformen tätig.
Im Segment Film sind die Aktivitäten der Constantin Film AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Highlight Communications-Tochtergesellschaften Rainbow Home Entertainment zusammengefasst. Die Constantin Film-Gruppe ist der bedeutendste unabhängige deutsche Hersteller und Verleiher von Kinofilmen. Das Tätigkeitsfeld der Constantin Film AG umfasst die Produktion von Filmen sowie die Auswertung von eigenproduzierten und erworbenen Filmrechten. Zur Verwertung der Videorechte an Eigen- und Lizenztiteln verfügt die Highlight Communications AG über eine eigene Vertriebsorganisation. In der Schweiz und in Österreich erfolgt der Vertrieb über die Gesellschaften der Rainbow Home Entertainment. Im deutschen Markt arbeitet die Highlight Communications (Deutschland) GmbH mit der Paramount Home Entertainment zusammen.
Das Segment Sport- und Event-Marketing umfasst die Aktivitäten der Team Holding AG (TEAM) und deren Tochtergesellschaften. Die TEAM-Gruppe ist auf die globale Vermarktung internationaler Sport-Großveranstaltungen spezialisiert. Als eine der weltweit führenden Agenturen auf diesem Gebiet vermarktet sie im Auftrag des Europäischen Fußballverbands (UEFA) exklusiv sowohl die UEFA Champions League als auch die UEFA Europa League und den UEFA Super Cup.
Das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten umfasst die Aktivitäten der Highlight Event & Entertainment AG. Das Unternehmen agiert im Event- und Entertainment-Geschäft und besitzt die Vermarktungsmandate für den Eurovision Song Contest und die Wiener Philharmoniker. Die Highlight Communications-Tochtergesellschaft Rainbow Home Entertainment hält einen Anteil von 50,004 Prozent an der Full-Service-Agentur Pokermania GmbH, Köln, die sich auf die Entwicklung von online-Gaming-Geschäftsmodellen und auf den Markt der Social Games spezialisiert hat. Die Pokermania-Aktivitäten werden dennoch weiterhin dem Segment Übrige Geschäftsaktivitäten zugerechnet.
Zusammen mit der Highlight Communications-Gruppe verfolgt der Constantin Medien-Konzern das strategische Ziel, einen im deutschsprachigen Raum führenden Medienkonzern zu formen. (23.11.2016/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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