Constantin Medien-Aktie: Klagehansel Hahn gegen Frosch Burgener - Aktienanalyse
08.11.16 10:26
Vorstandswoche.de
Haar (www.aktiencheck.de) - Constantin Medien-Aktienanalyse von "Vorstandswoche.de":
Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) unter die Lupe.
Vor rund einem Jahr habe die "Vorstandswoche" als erstes Medium die heimliche Machtübernahme von Dieter Hahn bei Constantin Medien aufgedeckt. Seitdem gleiche das Unternehmen einem Tollhaus. Zum Finale Grande werde nun am 9. November geladen - die Hauptversammlung für 2015 stehe auf dem Programm. Eingeladen habe die Constantin Medien AG. Nach der verpatzen Juli-Hauptversammlung habe sich CEO Fred Kogel ungewöhnlich viel Zeit gelassen für eine neue Einladung.
Bernhard Burgener, Ex-Vorstand der Constantin Medien AG, der zusammen mit weiteren Investoren knapp unter 30% der Stimmrechte an Constantin halte, habe umfangreiche Anträge zur Tagesordnung gestellt, die von der Verwaltung weitgehend aufgenommen worden seien. Das Gezerre könnte also schon an der Eingangstür zur Hauptversammlung losgehen. Dort habe der Dienstleister Haubrok das Sagen, was die Experten schon etwas wundere. Sehr sogar, denn Haubrok sei mit einer der offensichtlichen Gründe für die abgebrochene Hauptversammlung vom Juli dieses Jahres gewesen, da die Technik der Funkgeräte bei der Abstimmung nicht funktioniert habe. Zumal die Veranstaltung rund 400.000 Euro gekostet haben solle, ein echter Patzer, der nicht gerade für weitere Dienstleistungen als Empfehlungsschreiben diene.
Auf die Frage an die Gesellschaft, ob hier Schadensersatzansprüche geprüft würden, hätten die Experten keine Antwort erhalten. Mit den Antworten scheine es bei Constantin plötzlich keiner mehr so genau zu nehmen, sei der Eindruck der Experten. Sie würden die Gesellschaft nun seit mehr als 15 Jahren kennen, aber das Kommunikationsverhalten in dieser schwierigen Unternehmenslage sei eines solchen bekannten Medienunternehmens nicht würdig.
Die Experten würden sich ernsthaft fragen, ob die Verantwortlichen dort überfordert seien oder schlicht das Geschäft nicht verstünden, denn anders sei das mediale Gestümpere nicht zu erklären. So würden Fragen von den Experten selten oder bestenfalls nur allgemein beantwortet. Harte Fakten? Fehlanzeige. Denke man schlecht, müsste man sich fragen, ob einer der Verantwortlichen bei Constantin ein Interesse an dieser Malaisse haben könnte. Sollte CEO Kogel zukünftig ernsthaft nochmals mit dem Kapitalmarkt kommunizieren wollen, so müsse er schleunigst sein Verhalten ändern; die jüngste Roadshow bei Investoren sei ebenfalls grottig verlaufen. Sofern Burgener das Spiel gewinne, sei Kogel ohnehin raus, schließlich wolle Burgener ihm sogar das Vertrauen durch die Hauptversammlung entziehen lassen.
Kommunikation. Gutes Stichwort. Für börsennotierte Gesellschaften vom Schlage einer Constantin Medien AG seien Adhoc-Meldungen nach § 17 MAR bindend. Eine solche hätte nach Ansicht der Experten über die bei Plazamedia für 2017 intern angekündigten Massenentlassungen veröffentlicht werden müssen. Die Maßnahmen bei Plazamedia dürften nach Meinung der Experten wenigstens im nächsten Jahr Auswirkungen auf die Zahlen haben. Diese Pflichtverletzung der Vorstände um Kogel die Fragen der Experten dahingehend nicht von der Gesellschaft beantwortet worden.
Antworten auf die Fragen zur Zukunft der Gesellschaft würden die Aktionäre am Mittwoch sowohl von Dieter Hahn, dem Angreifer, als auch Bernhard Burgener, dem Verteidiger zu hören bekommen. Über den Wahrheitsgehalt der Aussagen entscheide jeder Anleger selbst auf Basis der Leistungsausweise der Kontrahenten in der Vergangenheit. Die Prognose der Experten sei klar - die Argumente würden für Burgener sprechen, doch kontrolliere Hahn die Versammlung als Versammlungsleiter. Ob er wie in der Juli-Hauptversammlung wieder einen Anwalt als Versammlungsleiter bestimme, um sich selbst in gewohnter Manier aus der Verantwortung zu schleichen, werde der 9. November zeigen. Ob es Burgener noch gelingen werde, einen Versammlungsleiter gerichtlich bestellen zu lassen, halte man indes für zweifelhaft. In diese Richtung würden die Gerichte eher selten tendieren. Allenfalls könnte es Burgener gelingen, dass er für seine eigenen Anträge auf der Tagesordnung einen solchen Versammlungsleiter per Gericht bestellen lassen könne. Dem könnte das Münchener Gericht aufgrund der Erfahrungen im Juli durchaus folgen. Aber bei Gericht und auf hoher See, sei alles möglich! Zumal im Staate Bayern.
Die Gerichte würden sich mit Constantin Medien sicherlich in der Zukunft weiter beschäftigen müssen. Fakt sei, dass Stimmausschlüsse, egal gegen welche Partei, zu Anfechtungsklagen führen würden. Und was das Klagegeschäft angehe, sei Hahn ein sehr erfahrener Mann, der vor nichts zurückschrecke, um seinen Willen durchzuboxen. Schlussendlich werde dann das liebe Geld den Ausgang der Sache beeinflussen und da würden die Experten Burgener klar im Vorteil sehen.
Dem dahinsiechenden Aktienkurs, der unter dem Machtkampf der beiden Aktienblöcke fast schon zerrieben wurde, wird der Entscheid - egal in welche Richtung - nur gut tun, denn dann herrscht endlich Klarheit in München - Film ab im Paulaner am Nockherberg, so die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" in einer aktuellen Constantin Medien-Aktienanalyse. (Analyse vom 07.11.2016)
Börsenplätze Constantin Medien-Aktie:
XETRA-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,913 EUR +0,58% (08.11.2016, 09:50)
Tradegate-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,90 EUR +2,10% (08.11.2016, 09:34)
ISIN Constantin Medien-Aktie:
DE0009147207
WKN Constantin Medien-Aktie:
914720
Ticker-Symbol Constantin Medien-Aktie:
EV4
Kurzprofil Constantin Medien AG:
Die Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Ausgerichtet ist der Konzern auf das Segment Sport sowie über die Beteiligung an dem Schweizer Medienunternehmen Highlight Communications AG auf die Segmente Film, Sport- und Event-Marketing sowie das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten.
Das Segment Sport beinhaltet die Aktivitäten im Bereich Fernsehen mit dem Free-TV-Sender SPORT1, dem Pay-TV-Sender SPORT1+ und seit 1. August 2013 auch dem neuen Pay-TV-Sender SPORT1 US. Darüber hinaus zählen das Online-Portal SPORT1.de, die mobilen SPORT1-Applikationen für iPhone/iPad und Android sowie seit 19. Juli 2013 das neue digitale Sportradio SPORT1.fm zum Portfolio unter der Dachmarke SPORT1. Weitere wesentliche Konzerngesellschaft ist PLAZAMEDIA, die mit ihren Tochterunternehmen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Produktion anbietet. Zudem ist der Zentralvermarkter Constantin Sport Marketing für die integrierte und plattformübergreifende Vermarktung der konzerneigenen Marken des Sportsegments verantwortlich und als Drittvermarkter auch für externe Anbieter und deren Plattformen tätig.
Im Segment Film sind die Aktivitäten der Constantin Film AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Highlight Communications-Tochtergesellschaften Rainbow Home Entertainment zusammengefasst. Die Constantin Film-Gruppe ist der bedeutendste unabhängige deutsche Hersteller und Verleiher von Kinofilmen. Das Tätigkeitsfeld der Constantin Film AG umfasst die Produktion von Filmen sowie die Auswertung von eigenproduzierten und erworbenen Filmrechten. Zur Verwertung der Videorechte an Eigen- und Lizenztiteln verfügt die Highlight Communications AG über eine eigene Vertriebsorganisation. In der Schweiz und in Österreich erfolgt der Vertrieb über die Gesellschaften der Rainbow Home Entertainment. Im deutschen Markt arbeitet die Highlight Communications (Deutschland) GmbH mit der Paramount Home Entertainment zusammen.
Das Segment Sport- und Event-Marketing umfasst die Aktivitäten der Team Holding AG (TEAM) und deren Tochtergesellschaften. Die TEAM-Gruppe ist auf die globale Vermarktung internationaler Sport-Großveranstaltungen spezialisiert. Als eine der weltweit führenden Agenturen auf diesem Gebiet vermarktet sie im Auftrag des Europäischen Fußballverbands (UEFA) exklusiv sowohl die UEFA Champions League als auch die UEFA Europa League und den UEFA Super Cup.
Das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten umfasst die Aktivitäten der Highlight Event & Entertainment AG. Das Unternehmen agiert im Event- und Entertainment-Geschäft und besitzt die Vermarktungsmandate für den Eurovision Song Contest und die Wiener Philharmoniker. Die Highlight Communications-Tochtergesellschaft Rainbow Home Entertainment hält einen Anteil von 50,004 Prozent an der Full-Service-Agentur Pokermania GmbH, Köln, die sich auf die Entwicklung von online-Gaming-Geschäftsmodellen und auf den Markt der Social Games spezialisiert hat. Die Pokermania-Aktivitäten werden dennoch weiterhin dem Segment Übrige Geschäftsaktivitäten zugerechnet.
Zusammen mit der Highlight Communications-Gruppe verfolgt der Constantin Medien-Konzern das strategische Ziel, einen im deutschsprachigen Raum führenden Medienkonzern zu formen. (08.11.2016/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) unter die Lupe.
Vor rund einem Jahr habe die "Vorstandswoche" als erstes Medium die heimliche Machtübernahme von Dieter Hahn bei Constantin Medien aufgedeckt. Seitdem gleiche das Unternehmen einem Tollhaus. Zum Finale Grande werde nun am 9. November geladen - die Hauptversammlung für 2015 stehe auf dem Programm. Eingeladen habe die Constantin Medien AG. Nach der verpatzen Juli-Hauptversammlung habe sich CEO Fred Kogel ungewöhnlich viel Zeit gelassen für eine neue Einladung.
Bernhard Burgener, Ex-Vorstand der Constantin Medien AG, der zusammen mit weiteren Investoren knapp unter 30% der Stimmrechte an Constantin halte, habe umfangreiche Anträge zur Tagesordnung gestellt, die von der Verwaltung weitgehend aufgenommen worden seien. Das Gezerre könnte also schon an der Eingangstür zur Hauptversammlung losgehen. Dort habe der Dienstleister Haubrok das Sagen, was die Experten schon etwas wundere. Sehr sogar, denn Haubrok sei mit einer der offensichtlichen Gründe für die abgebrochene Hauptversammlung vom Juli dieses Jahres gewesen, da die Technik der Funkgeräte bei der Abstimmung nicht funktioniert habe. Zumal die Veranstaltung rund 400.000 Euro gekostet haben solle, ein echter Patzer, der nicht gerade für weitere Dienstleistungen als Empfehlungsschreiben diene.
Auf die Frage an die Gesellschaft, ob hier Schadensersatzansprüche geprüft würden, hätten die Experten keine Antwort erhalten. Mit den Antworten scheine es bei Constantin plötzlich keiner mehr so genau zu nehmen, sei der Eindruck der Experten. Sie würden die Gesellschaft nun seit mehr als 15 Jahren kennen, aber das Kommunikationsverhalten in dieser schwierigen Unternehmenslage sei eines solchen bekannten Medienunternehmens nicht würdig.
Die Experten würden sich ernsthaft fragen, ob die Verantwortlichen dort überfordert seien oder schlicht das Geschäft nicht verstünden, denn anders sei das mediale Gestümpere nicht zu erklären. So würden Fragen von den Experten selten oder bestenfalls nur allgemein beantwortet. Harte Fakten? Fehlanzeige. Denke man schlecht, müsste man sich fragen, ob einer der Verantwortlichen bei Constantin ein Interesse an dieser Malaisse haben könnte. Sollte CEO Kogel zukünftig ernsthaft nochmals mit dem Kapitalmarkt kommunizieren wollen, so müsse er schleunigst sein Verhalten ändern; die jüngste Roadshow bei Investoren sei ebenfalls grottig verlaufen. Sofern Burgener das Spiel gewinne, sei Kogel ohnehin raus, schließlich wolle Burgener ihm sogar das Vertrauen durch die Hauptversammlung entziehen lassen.
Kommunikation. Gutes Stichwort. Für börsennotierte Gesellschaften vom Schlage einer Constantin Medien AG seien Adhoc-Meldungen nach § 17 MAR bindend. Eine solche hätte nach Ansicht der Experten über die bei Plazamedia für 2017 intern angekündigten Massenentlassungen veröffentlicht werden müssen. Die Maßnahmen bei Plazamedia dürften nach Meinung der Experten wenigstens im nächsten Jahr Auswirkungen auf die Zahlen haben. Diese Pflichtverletzung der Vorstände um Kogel die Fragen der Experten dahingehend nicht von der Gesellschaft beantwortet worden.
Antworten auf die Fragen zur Zukunft der Gesellschaft würden die Aktionäre am Mittwoch sowohl von Dieter Hahn, dem Angreifer, als auch Bernhard Burgener, dem Verteidiger zu hören bekommen. Über den Wahrheitsgehalt der Aussagen entscheide jeder Anleger selbst auf Basis der Leistungsausweise der Kontrahenten in der Vergangenheit. Die Prognose der Experten sei klar - die Argumente würden für Burgener sprechen, doch kontrolliere Hahn die Versammlung als Versammlungsleiter. Ob er wie in der Juli-Hauptversammlung wieder einen Anwalt als Versammlungsleiter bestimme, um sich selbst in gewohnter Manier aus der Verantwortung zu schleichen, werde der 9. November zeigen. Ob es Burgener noch gelingen werde, einen Versammlungsleiter gerichtlich bestellen zu lassen, halte man indes für zweifelhaft. In diese Richtung würden die Gerichte eher selten tendieren. Allenfalls könnte es Burgener gelingen, dass er für seine eigenen Anträge auf der Tagesordnung einen solchen Versammlungsleiter per Gericht bestellen lassen könne. Dem könnte das Münchener Gericht aufgrund der Erfahrungen im Juli durchaus folgen. Aber bei Gericht und auf hoher See, sei alles möglich! Zumal im Staate Bayern.
Die Gerichte würden sich mit Constantin Medien sicherlich in der Zukunft weiter beschäftigen müssen. Fakt sei, dass Stimmausschlüsse, egal gegen welche Partei, zu Anfechtungsklagen führen würden. Und was das Klagegeschäft angehe, sei Hahn ein sehr erfahrener Mann, der vor nichts zurückschrecke, um seinen Willen durchzuboxen. Schlussendlich werde dann das liebe Geld den Ausgang der Sache beeinflussen und da würden die Experten Burgener klar im Vorteil sehen.
Dem dahinsiechenden Aktienkurs, der unter dem Machtkampf der beiden Aktienblöcke fast schon zerrieben wurde, wird der Entscheid - egal in welche Richtung - nur gut tun, denn dann herrscht endlich Klarheit in München - Film ab im Paulaner am Nockherberg, so die Aktienexperten von "Vorstandswoche.de" in einer aktuellen Constantin Medien-Aktienanalyse. (Analyse vom 07.11.2016)
Börsenplätze Constantin Medien-Aktie:
1,913 EUR +0,58% (08.11.2016, 09:50)
Tradegate-Aktienkurs Constantin Medien-Aktie:
1,90 EUR +2,10% (08.11.2016, 09:34)
ISIN Constantin Medien-Aktie:
DE0009147207
WKN Constantin Medien-Aktie:
914720
Ticker-Symbol Constantin Medien-Aktie:
EV4
Kurzprofil Constantin Medien AG:
Die Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207, WKN: 914720, Ticker-Symbol: EV4) ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Ausgerichtet ist der Konzern auf das Segment Sport sowie über die Beteiligung an dem Schweizer Medienunternehmen Highlight Communications AG auf die Segmente Film, Sport- und Event-Marketing sowie das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten.
Das Segment Sport beinhaltet die Aktivitäten im Bereich Fernsehen mit dem Free-TV-Sender SPORT1, dem Pay-TV-Sender SPORT1+ und seit 1. August 2013 auch dem neuen Pay-TV-Sender SPORT1 US. Darüber hinaus zählen das Online-Portal SPORT1.de, die mobilen SPORT1-Applikationen für iPhone/iPad und Android sowie seit 19. Juli 2013 das neue digitale Sportradio SPORT1.fm zum Portfolio unter der Dachmarke SPORT1. Weitere wesentliche Konzerngesellschaft ist PLAZAMEDIA, die mit ihren Tochterunternehmen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Produktion anbietet. Zudem ist der Zentralvermarkter Constantin Sport Marketing für die integrierte und plattformübergreifende Vermarktung der konzerneigenen Marken des Sportsegments verantwortlich und als Drittvermarkter auch für externe Anbieter und deren Plattformen tätig.
Im Segment Film sind die Aktivitäten der Constantin Film AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Highlight Communications-Tochtergesellschaften Rainbow Home Entertainment zusammengefasst. Die Constantin Film-Gruppe ist der bedeutendste unabhängige deutsche Hersteller und Verleiher von Kinofilmen. Das Tätigkeitsfeld der Constantin Film AG umfasst die Produktion von Filmen sowie die Auswertung von eigenproduzierten und erworbenen Filmrechten. Zur Verwertung der Videorechte an Eigen- und Lizenztiteln verfügt die Highlight Communications AG über eine eigene Vertriebsorganisation. In der Schweiz und in Österreich erfolgt der Vertrieb über die Gesellschaften der Rainbow Home Entertainment. Im deutschen Markt arbeitet die Highlight Communications (Deutschland) GmbH mit der Paramount Home Entertainment zusammen.
Das Segment Sport- und Event-Marketing umfasst die Aktivitäten der Team Holding AG (TEAM) und deren Tochtergesellschaften. Die TEAM-Gruppe ist auf die globale Vermarktung internationaler Sport-Großveranstaltungen spezialisiert. Als eine der weltweit führenden Agenturen auf diesem Gebiet vermarktet sie im Auftrag des Europäischen Fußballverbands (UEFA) exklusiv sowohl die UEFA Champions League als auch die UEFA Europa League und den UEFA Super Cup.
Das Segment Übrige Geschäftsaktivitäten umfasst die Aktivitäten der Highlight Event & Entertainment AG. Das Unternehmen agiert im Event- und Entertainment-Geschäft und besitzt die Vermarktungsmandate für den Eurovision Song Contest und die Wiener Philharmoniker. Die Highlight Communications-Tochtergesellschaft Rainbow Home Entertainment hält einen Anteil von 50,004 Prozent an der Full-Service-Agentur Pokermania GmbH, Köln, die sich auf die Entwicklung von online-Gaming-Geschäftsmodellen und auf den Markt der Social Games spezialisiert hat. Die Pokermania-Aktivitäten werden dennoch weiterhin dem Segment Übrige Geschäftsaktivitäten zugerechnet.
Zusammen mit der Highlight Communications-Gruppe verfolgt der Constantin Medien-Konzern das strategische Ziel, einen im deutschsprachigen Raum führenden Medienkonzern zu formen. (08.11.2016/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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