Oracle Aktie: BMO wird vorsichtiger - Starke Cashflows, aber Cloud-Schwäche
11.12.25 20:02
BMO Capital Markets
Toronto (www.aktiencheck.de) - Oracle-Aktienanalyse von BMO Capital Markets:
Die Analysten von BMO Capital Markets stufen die Aktie von Oracle Corp. (ISIN: US68389X1054, WKN: 871460, Ticker-Symbol: ORC, NYSE-Symbol: ORCL) nach den Ergebnissen des zweiten Quartals weiterhin mit "outperform" ein.
Das Quartal sei aus Umsatzperspektive enttäuschend gewesen, insbesondere im Bereich Cloud Services, auch wenn der operative Cashflow ein positiver Punkt gewesen sei, erkläre BMO in einer Research-Note an Investoren. Das Unternehmen sei eng an die Performance von OpenAI gekoppelt, was angesichts der Größe der Verpflichtungen ein gewisses langfristiges Risiko schaffe. Dennoch bleibe die Firma positiv hinsichtlich der Positionierung im Cloud- und KI-Bereich sowie des Full-Stack-Anwendungsangebots, einschließlich Datenbank, da immer mehr unternehmensbezogene KI-Workloads in die Produktionsphase übergehen würden, füge BMO hinzu.
👉 BMO Capital senkt das Kursziel für Oracle von 355 auf 270 USD, behält jedoch ein "outperform"-Rating für die Aktie bei. (Analyse vom 11.12.2025)
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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (11.12.2025/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Die Analysten von BMO Capital Markets stufen die Aktie von Oracle Corp. (ISIN: US68389X1054, WKN: 871460, Ticker-Symbol: ORC, NYSE-Symbol: ORCL) nach den Ergebnissen des zweiten Quartals weiterhin mit "outperform" ein.
👉 BMO Capital senkt das Kursziel für Oracle von 355 auf 270 USD, behält jedoch ein "outperform"-Rating für die Aktie bei. (Analyse vom 11.12.2025)
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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (11.12.2025/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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