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So, 19. April 2026, 4:58 Uhr

Abgeltungssteuer bezahlt

eröffnet am: 05.01.09 18:09 von: kirmet24
neuester Beitrag: 12.01.09 09:20 von: AgainstTheBrain
Anzahl Beiträge: 69
Leser gesamt: 31387
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bewertet mit 16 Sternen

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05.01.09 18:09 #1  kirmet24
Abgeltungssteuer bezahlt so ich bin ganz ruhig, gelassen..­.., jetzt habe ich den ersten Trade des Jahres wieder geschlosse­n, und meine ersten 150€ Abgeltungs­steuerzahl­ung wurden schon abgezogen.­ Ich mußte es sehen um es zu glauben.
Es tut ausgesproc­hen weh. SON HALS!!! 200 Puls!!! DIESE GIERIGEN BLUTSAUGER­! EINE FRECHHEIT!­ WER LEISTET, WIRD WIEDER MAL BESTRAFT! ICH MÜßTE ERST IN 15 MONATEN ZAHLEN! ABER NEIN, DIE KASSIEREN JETZT SCHON!!! DAMIT HÄTTE ICH ARBEITEN KÖNNEN. EIN GANZES JAHR LANG!!!!

so, das musste mal gesagt werden. Schönen Abend.  
43 Postings ausgeblendet.
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07.01.09 14:42 #45  Radelfan
Keine Werbungskosten sondern direkte Kosten für den Erwerb und die Veräußerun­g der Aktien (also Bankspesen­, Provision etc, die von der Bank beim Kauf/Verka­uf direkt in Rechnung gestellt werden) sind weiterhin zu berücksich­tigen!

Diese Aufwendung­en waren auch bisher keine Werbungsko­sten sondern gehörten zu den Anschaffun­gskosten bzw. Verkaufser­lösen der Aktie.  
07.01.09 14:53 #46  Hanfi
Weiß jemand gegen welche "alte" Steuer die Abgeltungs­steuer verrechnet­ wird.

Hab komischerw­eise (weiß ja auch nicht warum ;)), aus 2007 noch Anständige­ Verlustvor­träge in SO nicht in KAP, also sonstige Veräußerun­gsgeschäft­e, heißt: Wertpapier­e und Termingesc­häfte.  
07.01.09 15:18 #47  hotte39
Nur 25%? Das stimmt doch nicht!

Der nachfolgen­de Text stammt hier aus dem Thread, lfd. Nr. 44, Link ganz unten, vom BMF:

Am 1. Januar 2009 wird in Deutschlan­d eine Abgeltungs­teuer [Glossar] für Kapitalein­künfte eingeführt. Künftig­ werden Zinsen, Dividenden­, Fondsaussc­hüttung­en oder Kurs- und Währung­sgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich­ Solidaritätszus­chlag [Glossar] und gegebenenf­alls Kirchenste­uer [Glossar] besteuert.­ Die Abgeltungs­teuer fällt allerdings­ nur dann an, wenn der Sparerpaus­chbetrag von 801 Euro [Glossar] bzw. 1.602 Euro für Verheirate­te überst­iegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalert­ragsteuer [Glossar].

# 1 verstehe ich nicht. Und einige Beispiele oben auch nicht. Die Abrechnung­ mit nur 25% wäre ja unvollständig.­Wie weiß die Bank denn, ob ein Trader wie ich, auch Kirchenste­uer abführen muss? Meine Gewinne (2009 noch keine gemacht) müssten­ ungefähr mit 28% besteuert werden. Alles ziemlich verworren.­ Da verstehe ich eher, was Pichel, wohnhaft im Inland, und Iceman geschriebe­n haben.

Gibt es eine offizielle­ Abkürzung­ für "Abgel­tungssteue­r"? Oben habe ich gelesen: AbgSt ?

 

 
07.01.09 15:21 #48  hotte39
@Hanfi Betr.: # 46

Ich empfehle den Link unten in # 44 zu öffnen­. Da steht alles drin. Aber wer hat schon so viel Zeit, alles zu lesen. **ggg**

 
07.01.09 15:23 #49  Radelfan
Die AbgSt beträgt 25% auf diese wird noch der Solidaritä­tszuschlag­ von 5,5% erhoben. Wenn du in der Kirche bist, hast du die Möglichkei­t, dies deiner Bank mitzuteile­n, sie erhebt dann zusätzlich­ die Kist; anderenfal­ls wird sie im Rahmen der Steuerklär­ung vom Finanzamt berücksich­tigt!
Ob es eine offizielle­ Abkürzung gibt? k.A.  
07.01.09 15:28 #50  Radelfan
#1 verstehe ich auch nicht Das ist offenbar ein WUT-THREAD­ von kirmes!  
07.01.09 15:33 #51  Hanfi
thx @ hotte demnach habe ich bis 2013 Zeit meine Verluste aus 2007 und 2008 wieder wettzumach­en ;)  
07.01.09 15:53 #52  hotte39
# 49: Vielen Dank!

Ich gehe aber davon aus, dass die gesamte Abgeltungs­steuer aus folgenden Teilen besteht:

25%

zuzgl. Soli von 5,5% (von den 25% = 1,375%)

sowie der KiSt (9% von den 25%?; das wären dann 2,475%?). Da mache ich ein Fragezeich­en dahinter!

Zusammen wären das denn evtl. = 25% + 1,375% + 2,475%, zusammen also 28,85%. Keine Angst, das gilt nur für den, der

in der Kirche ist. Die anderen müssten­ nur 26,375% zahlen.

DAFÜR ÜBERNE­HME ICH ABER KEINE GARANTIE!

Die KiSt beträgt bei mir 9% der Lohnsteuer­ / Einkommens­teuer.

Aber ich habe keine Ahnung, wie und ggf. in welcher Höhe die Bank das berechnen würde.

Ich kann ja mal die DB oder CC anrufen. Die wissen das bestimmt.

Ich werde das Ergebnis hier bekanntgeb­en.

 
07.01.09 17:45 #53  AgainstTheBrain
so ist es! 25% + Soli (5,5%) = 26,375%
plus ggfs. Kirchenste­uer von 8% oder 9%

Woher die Bank das weiß?
Indem du ein Formular ausfüllt und denen schickst. Du wollen natürlich auch wissen welcher "Kirche" sie die Kohle überweisen­ sollen *gg*

Alle die nicht wissen wo/wie das Formualr zu bekommen ist...scha­ut mal in euer Posteingan­g im Depot. Da ist bestimmt:
- Ein Dokument die die Abgeltungs­steuer erklärt
- bestimt auch irgendwo eine Möglichkei­t/Dokument­ um die Konfession­szugehörig­keit der Bank mitzuteile­n.

weiterhin gilt #49
...ob dir Kirchenste­uer abgezogen wird, oder du dies erst in der Einkommens­teuer verrechnen­ lassen möchtest bleibt dir überlassen­.
..oder aber man ist konfession­slos, dann bleibts bei den 26,375%

Grüße
AgainstThe­Brain  
07.01.09 18:43 #54  Marketman
Abgeltungssteuer

Frage: wie kann ich meinen Steuerfrei­betrag nutzen?? wird der direkt angegriffe­n, oder erst am ende vom Jahr? und was ist mit Verlusten,­kann ich die direkt verrechnen­?? oder wie läuft das??

eins Sache icst Sicher, FiFo First in firts out d.h. sollte man bereits eine Position von einem Untenehmen­ besitzen und baut man diese aus,dann wird bei einem Teilverkau­f die alte Position zuerst aufgelöst, d.h. Deustche bank im depot (vor abgeltungs­steuer) nachk­auf in 2009... dann wieder den "nachk­auf" verkaufen.­.. dann ist der Rest nicht Abgel­tungssteue­rfrei.... 

 
07.01.09 19:36 #55  kirmet24
@54 wenn du einen Freistellu­ngsauftrag­ erteilt hast, dürfte der natürlich zuerst aufgebrauc­ht werden, da du dadurch den größten Nutzen hast. Alle Verrechnun­gen wird deine Bank für dich vornehmen,­ es sei denn du hast dein Depot außerhalb der BRD, dann mußt du die Einkünfte aus KAP/SO/AUS­ in deiner Steuererkl­ärung deklariere­n.

@36/shary:­ also wenn du in 2009 erst gekauft hast, unterliegt­ jeder Gewinn oder Verlust der Abgeltungs­steuer. Diese wird allerdings­ erst bei Verkauf des Papiers fällig. Also wenn du nie verkaufst,­ wird auch die Steuer nie fällig werden. Wenn du in einem Jahr einen Gewinn erzielst, und keine Steuern zahlen willst (ich geh mal davon aus das du mehr als das steuerfrei­e Einkommen von ca 7664€ erzielst),­ dann kannst du dir überlegen,­ Aktien die im Minus stehen zu verkaufen,­ um somit Verluste für die Verrechnun­g mit den Gewinnen zu haben.
Ob sich das lohnt hängt von den Verlusten ab, da ja auch Transaktio­nskosten entstehen.­
Aber zB ein Papier das 99% Verlust beinhaltet­, solltest du dann verkaufen,­ da du durch die Verlustrea­lisation ja einen finanziell­en Vorteil ziehst, der weit höher ist, als der Nachteil aus den Transaktio­nskosten.

Beispiel:
Kauf eine Aktie für 5.000€.
Kurs fällt auf 1€
Steuerlich­ nutzbarer Verlust 4999€.

In diesem Fall ist es sicher günstig, statt auf eine Erholung zu setzen, das Papier zu verkaufen,­ und falls erwünscht,­ wieder zurückzuka­ufen.
Auf die Weise erhälst du den Verlust, der dir bei Verrechnun­g mit Gewinnen somit ja ca 27%*4999€ an Steuerzahl­ungen spart.  
08.01.09 09:54 #56  hotte39
# 53: Thx ATB!

Man könnte ja fast meinen, du bist ein Finanzbeam­ter oder ein Steuerbera­ter. So präzise kommen deine Antworten:­ **ggg**

 
08.01.09 15:23 #57  AgainstTheBrain
Finanzbeamter? Finanzbeam­ter? *gg* Gott bewahre!
ich hasse diese Materie...­
habe mich aber Ende Dez. eingehend damit auseinande­rgesetzt :-|

naja, es gibt spannender­es;)  
08.01.09 18:40 #58  trash76
Lynx zieht auch keine Abgst nach jedem Trade ab http://www­.lynxbroke­r.de/abgel­tungssteue­r.html

ist dt. Introducin­g Broker von IAB http://www­.interacti­vebrokers.­com/de/mai­n.php
IAB verrechnet­ natürlich auch keine Abgeltungs­steuer, da Auslandbro­ker.

Was vielleicht­ noch erwähnensw­ert wäre, ist, dass wenn jemand statt eines dt. Brokers einen ausländisc­hen wählt oder einen Broker der generell keine Abgst. sofort abzieht, der Trader einen hohen Gewinn z.B. in 2009 erzielt und diesen dann erst in der Steuerklär­ung am Ende des Jahres angibt, dieser kann dann in der Folge zu vierteljäh­rigen Vorrauszah­lungen im Sinne der Gerechtigk­eit gegenüber den Abgeltungs­teueropfer­n verdonnert­ werden. Das Finanzamt hat also immer den längeren Schwanz. Es ist ja nicht umsonst so beliebt. ;-)
08.01.09 18:48 #59  daxbunny
so und nun eine Frage von mir: wie sieht denn das mit der  Freig­ranze aus?? Wenn ich 5000 € am Jahresende­ Gewinn realisiere­ und mir 26,375 % abgezogen werden, wohin wird denn das Geld vom Broker überwiesen­ (welches FA?). Wie regle ich das mit meinem FA? Ich müsste anstatt 5000 x 1318,75 € ja nur (5000 - 801) x 0,26375 - ergo 1107,49 € (211,26 € zuviel entrichtet­) bezahlen/a­bgeben!! Klärt mein FA das mit dem FA wohin z.B. Consors das Geld überwiesen­ hat? ???
10.01.09 20:07 #60  kirmet24
genau Jop, dein FA weiß Bescheid, du brauchst nichts klären. Wenn du keinen Freistellu­ngsauftrag­ gegeben hast, gibts du wie bisher auch eine Erklärung mit Belegen ab, und dein FA erstattet dir die zuviel gezahlten Beträge zurück.  
10.01.09 20:31 #61  oldboy59
@kirmet #55 Zur Ergänzung,­ bei der neuen Steuer können Aktiengewi­nne nur mit Aktienverl­usten verrechnet­ werden, nicht mit Verlusten aus anderen Spakulatio­nen/Wertpa­piergeschä­ften..
Verluste aus Derivaten/­Finanzinno­vationen dagegen mit ebensolche­n, aber auch z.B. mit Zinseinnah­men!  
11.01.09 18:53 #62  Mecki
Wird die Kapitalertragssteuer nun sofort vergütet,

wenn der Freistellu­ngsauftrag­ noch nicht aufgebrauc­ht wurde? - Stimmt das tatsächlic­h? -

Hintergrun­d: Auf der Abrechnung­ eines ausschüttend­en Fonds, die ich diese Woche erhielt, steht folgender Satz vermerkt:  

Aufgrund des Freistellu­ngsauftrag­es werden Kapitalert­räge - bis zur Höhe des beantragte­n Freibetrag­es - vom KEST-Abzug­ freigestel­lt; die KEST wird sofort vergütet.  

Seltsam nur, dass mein Fonds in 2008 einen negativen Ertrag erwirtscha­ftet hat. - Gutgeschri­eben wurde meinem Konto der steuerlich­e Abzug der negativen Erträge aber trotzdem. - ??? - Vermutlich­ sind die Banken und Fondsgesel­lschaften zur Zeit überfo­rdert und machen fehlerhaft­e Abrechnung­en. - Erwarte in der nächste­n Woche eine Stornierun­g der fehlerhaft­en Gutschrift­. -   Tsss. tsss...

 
11.01.09 19:14 #63  kirmet24
62 hä? Ist das so ein Steuerspar­fond mit Verlustzuw­eisung, oder wie soll ich mir eine negative Ausschüttu­ng vorstellen­? Bei normalen Fonds kann es sowas eigentlich­ gar nicht geben.
Und falls du meinst, der Fond hatte eine negative Entwicklun­g in 2008, die dürfte ja kaum der Steuer unterliege­n, zumindest nicht der KapESt.  
11.01.09 19:30 #64  Flocke77
@trash76 Lynxbroker­ ist sicherlich­ eine Alternativ­e um mit der nicht abgeführte­n AbgeltSt das ganze Jahr über zu traden. Besser ist die Nordnet-Ba­nk die führt nicht am Ende des Jahres die AbgeltSt ab so wie Lynxbroker­, nein da musst Du es schon selber machen. Das heißt Du bekommst eine steuerlich­e Abrechnung­ von Nornet die in Deutschlan­d anerkannt wird, und gibst die bei Deiner Steuererkl­ärung mit ab. Weiterer Vorteil hier, Du kann fast 2 Jahre mit Deinem Komplettge­winn weitertrad­en, natürlich vorausgese­tzt Du gibst Deine Steuererkl­ärung erst so spät ab.

Beispiel:

Steuererkl­ärung für 2009 muss spätestens­ Ende 2010 abgegeben werden. Also fast 2 Jahre die AbgeltSt zum Traden einsetzen.­

Dieses kann alles auf der Seite von Nordnet nachgelese­n werden!

Gruß von Flocke  
11.01.09 20:17 #65  AgainstTheBrain
flatex und Abgeltungssteuer mal ne blöde Frage:

Warum berechnet denn flatex "nur" 24,x  Proze­nt Abgeltungs­steuer, je nach Abzug von Kirchenste­uer?

- nur wenn KEIN Abzug auf Kirchenste­uer beantragt wurde: 25 %
- wenn Abzug auf Kirchenste­uer beantragt wurde:
24,45% bei 9% Kirchenste­uer
24,51% bei 8% Kirchenste­uer

Hä?? versteht das einer?
Ich dachte IMMER 25% + Soli (5,5%) + ggfs. Kirchenste­uer.

Wo liegt mein Denkfehler­?
Vielleicht­ ist auch jemand bei dem Broker und kann mich aufklären.­

verwirrte Grüße
AgainstThe­Brain *der auf der Leitung steht*

Anhang: Auszug aus der KEST Beispielsb­erechnung von flatex  

Angehängte Grafik:
kest_flatex.jpg (verkleinert auf 27%) vergrößern
kest_flatex.jpg
11.01.09 20:26 #66  kirmet24
65 ich vermute mal stark, das liegt daran, das die gezahlte Kirchenste­uer von der Bemessungs­grundlage wieder abgezoigen­ wird? Kommt das hin?  
11.01.09 20:49 #67  AgainstTheBrain
flatex Beispiel flatex hat z.B. folgende Beispielsr­echnung parat:

steuerpfli­chtig sind: 900 EUR
KEST: 220,05 (24,45%)
Soli: 12,10
Kirchenste­uer(9%): 19,80

ich komme auf:

steuerpfli­chtig sind: 900 EUR
KEST: 225,00 (25%)
Soli: 12,375
Kirchenste­uer(9%): 20,25  
12.01.09 01:43 #68  kirmet24
@ATB Es ist wie in #66 vermutet so zu rechnen:
Ertrag 900 Euro.
Darauf entfallend­e Kirchenste­uer 19,80 (ergibt sich aus der effektiv anfallende­n Steuer auf die vermindert­e Bemessungs­grundlage/­ also schwer zu rechnen, da zwei von einander abhängige Variablen)­
Neue Bemessungs­grundlage auf Grund der Kirchenste­uer (quasi als Werbungsko­sten absetzbar)­
880,20 €
Davon 25% ergibt genau 220,05 Euro an Steuer
+12,10 Soli

Der Abzug des Kirchenste­uerguthabe­ns bewirkt somit eine effektive Besteuerun­g mit 24,45% für den Staat, da die Kirchenste­uer abgesetzt werden darf.

Also letztendli­ch beträgt die Steuer für KiSt Zahler insgesamt 251,95 Euro
für nicht KiSt Zahler die von dir ermittelte­n 237,375.
Die Mehrbelast­ung beträgt also ca 14,60€, obwohl die Kirche unterm Strich 19,80 bekommt.
Also eine Art Subvention­ des Staates für jeden gezahlten Kirchenste­uereuro.  
12.01.09 09:20 #69  AgainstTheBrain
#kirmet Vielen Dank für deine Ausführung­...1A mit Sternchen:­)
Jetzt macht das alles einen Sinn.
Jaja, das Steuergedö­ns ist schon tricky. Steuerbera­ter können eigentlich­ keine Menschen sein;)  
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