Aktienbesteuerung teilweise verfassungswidrig
04.06.21 11:29
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Juliette
Aktienbesteuerung teilweise verfassungswidrig
"Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Aktienbesteuerung in Deutschland für teilweise verfassungswidrig. Dabei geht es um folgende Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen nur sehr eingeschränkt verrechnen, und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Nicht möglich ist die Verrechnung mit sonstigen Kapitaleinkünften, etwa aus Fonds, auf die Kapitalertragssteuer zu zahlen ist. Der BFH hat nun das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet." / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com