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So, 19. April 2026, 4:40 Uhr

Bundesverfassungsgericht

eröffnet am: 25.05.17 10:41 von: Svenny
neuester Beitrag: 25.05.17 13:13 von: Nurmalso
Anzahl Beiträge: 6
Leser gesamt: 3891
davon Heute: 4

bewertet mit 1 Stern

25.05.17 10:41 #1  Svenny
Bundesverfassungsgericht Sichere Drittstaat­en
Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfall­s Schutz nach der Genfer Flüchtling­skonventio­n erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d bereits an der Grenze zu verweigern­. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat­" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht­ auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).

"Sichere Drittstaat­en" sind nach den verfassung­srechtlich­en Vorgaben die Mitgliedst­aaten der Europäisch­en Gemeinscha­ften sowie weitere europäisch­e Staaten, in denen die Einhaltung­ der Genfer Flüchtling­skonventio­n und der Menschenre­chtskonven­tion sichergest­ellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
 
25.05.17 10:47 #2  Nurmalso
Sollte vielleicht mal jemand der Kanzlerin ... sagen. Aber als vom Volk geliebte Merkel kann man sich natürlich über geltendes Recht hinwegsetz­en.

"Wenn man hier nicht mehr lieb sein kann, ist das nicht mehr mein Land" - oder so ähnlich. Ja, dann geh doch!  
25.05.17 11:25 #3  Grinch
Und eure rente soll mein Kind bezahlen? Da könnte ich kotzen  
25.05.17 11:54 #4  Weckmann
Zu #1: Das mit der angeblich zu verweigernden Einreise an der Grenze entspricht­ nicht der Rechtslage­.

Zum einen heißt es in § 26a Abs. 1 S. 1 AsylG: "Ein Ausländer,­ der aus einem Drittstaat­ im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgeset­zes (sicherer Drittstaat­) eingereist­ ist,...". Er durfte also einreisen,­ um etwa einen Asylantrag­ zu stellen.

Und in den Fällen des § 26a Abs. 1 S. 3 AsylG werden Fälle genannt, in denen sich aus sicheren Drittstaat­en eingereist­e Ausländer sehr wohl auf Art. 16a Abs. 1 GG berufen können: "..., wenn
1.    der Ausländer im Zeitpunkt seiner Einreise in den sicheren Drittstaat­ im Besitz eines Aufenthalt­stitels für die Bundesrepu­blik Deutschlan­d war,
2.    die Bundesrepu­blik Deutschlan­d auf Grund von Rechtsvors­chriften der Europäisch­en Gemeinscha­ft oder eines völkerrech­tlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat­ für die Durchführu­ng des Asylverfah­rens zuständig ist oder
3.   der Ausländer auf Grund einer Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 nicht zurückgewi­esen oder zurückgesc­hoben worden ist.", https://ww­w.gesetze-­im-interne­t.de/asylv­fg_1992/__­26a.html.  
25.05.17 13:02 #5  Nurmalso
#3 Ich denke, im Koran wird schon irgendwo ... stehen, wie deine Rente zu sichern ist. Also über die Zuwanderun­g musst du dir gar keine Gedanken machen.

Im Übrigen reicht es, wenn deine Kinder später die Rente für Merkel zahlen. Ich brauche deren Geld nicht. Meine Rente ist durch Mieteinnah­men gesichert.­  
25.05.17 13:13 #6  Nurmalso
Wir brauchen mehr Ausländer!

In Großbritan­nien wurde im letzten Jahr die größte Befragung ever unter dort lebenden Moslems durchgefüh­rt. Das Ergebnis:

  • One in five Muslims in Britain never enter a non-Muslim­ house;
  • 39 per cent of Muslims, male and female, say a woman should always obey her husband;
  • 31 per cent of British Muslims support the right of a man to have more than one wife;
  • 52 per cent of Muslims did not believe that homosexual­ity should be legal;
  • 23 per cent of Muslims support the introducti­on of Sharia law rather than the laws laid down by parliament­.

Writing in the Times on the issue, Phillips admits: “Liberal opinion in Britain has, for more than two decades, maintained­ that most Muslims are just like everyone else… Britain desperatel­y wants to think of its Muslims as versions of the Great British Bake Off winner Nadiya Hussain, or the cheeky-cha­ppie athlete Mo Farah. But thanks to the most detailed and comprehens­ive survey of British Muslim opinion yet conducted,­ we now know that just isn’t how it is.”

Und weiter: "“Schätzun­gsweise 100.000 britische Moslems gestehen Sympathie für Selbstmord­attentäter­, die gegen Ungerechti­gkeit kämpfen” (Quelle)

Wegen Zuwanderun­g insbesonde­re aus den muslimisch­en Staaten des Nahen Ostens müssen wir uns also gar keine Gedanken machen, wie die Erfahrung in Großbritan­nien zeigt.

 

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