Mietnomaden-Thread
13.10.09 10:42
#51
Minespec
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 15.10.09 15:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend
Zeitpunkt: 15.10.09 15:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend
13.10.09 11:13
#53
sacrifice
rausprügeln und gut is
was daran ausgerechnet witzig sein soll wird mir irgendwie nicht ganz klar
13.10.09 11:16
#54
Meier
@sacrifice: das ist alles andere als witzig.
Die Mietnomaden treiben den Vermieter zu solchen Mitteln und wundern sich im Nachhinein noch über eine solche Selbstjustiz.
Wie heisst es doch: Wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus.
Wie heisst es doch: Wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus.
13.10.09 11:19
#55
sacrifice
ja, absolut verständlich
und wenn die Absichten erkennbar sind, dass der nicht zahlen will, dann kann man sich den Weg zum Gericht auch sparen. Einfach das vorgefertigte Schriftstück mitnehmen, vorbei gehen und dafür sorgen, dass die Unterschrift kommt. Wenn die Gesetze nicht funktionieren muss man eben nachhelfen
13.10.09 11:20
#56
Grinch
Jau Sac, dann vertröstet er dich auf den nächsten
Tag und wenn du dann wieder kommst stehen die Jungs in Grün bereit...
Dann haste ne Anzeige wegen Nötigung!
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Dann haste ne Anzeige wegen Nötigung!
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
13.10.09 11:21
#57
Fischbroetchen
sacrifice
ja genau, da so was auch anerkannt wird. Wenn bedarf es eine Notarielle Vereinbarung und die mit Zwang zu bekommen hahahahahah
13.10.09 11:23
#58
MadChart
Das Problem mit den vorgefertigten
Schriftstücken ist, dass es solchen Leuten eben scheißegal ist, was auf irgendwelchen Verträgen steht. Das Problem ist ja auch nicht, die Spacken früher oder später zwangsräumen zu lassen. Nur verhindern unsere Gesetze eine rasche Räumung, wenn der Mieter sich auskennt. Sehr beliebt ist zum Beispiel, immer wieder mal wieder kleinere Beträge zwischendurch zu bezahlen, das verzögert die mögliche Räumung ganz erheblich.
13.10.09 11:26
#59
king charles
im Übrigen
mieten Mienomadden keine Wohnungen sondern Häuser
ist immer wieder in der Presse zu beobachten
warum? Geld spielt keine Rolle zahlen ja eh nicht
ist immer wieder in der Presse zu beobachten
warum? Geld spielt keine Rolle zahlen ja eh nicht
13.10.09 11:27
#60
relaxed
Vermieter sind unanständige Menschen,
die mit ihrem Kapital Rendite erzeilen wollen, anstatt es der Solidargemeinschaft zu übereignen. Pfui! ;-))
13.10.09 11:32
#61
sacrifice
nix mit Notar
auf dem Papier muss, grob zusammengefasst, draufstehen, dass der Vermieter das Gebäude zum Datum x verlässt und das mit seiner Unterschrift bestätigt. Auch nix mit dem nächsten Tag, oder nem Notar. Wozu?
13.10.09 11:34
#62
Talisker
Würde ich sofort unterschreiben,
und als Datum den gleichen Tag einsetzen. Habe ungern meinen Vermieter dauerhaft im Haus.
Gruß
Talisker
Gruß
Talisker
13.10.09 11:42
#64
Talisker
sac,
wenn ich schon Mietnomaden am Arsch hätte, wäre das letzte, was ich noch dazu gebrauchen kann, ne Anzeige wegen Nötigung bzw. Gewaltanwendung.
Es gibt bessere Arten, sein Geld zu verdienen, als zu vermieten.
n1608, in einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung, von beiden Parteien unterschrieben, ist sehr viel mehr möglich als im normalen Standardmietvertrag. Da werden plötzlich Klauseln gültig, die es sonst nicht sind. Und ich bin doch nicht bescheuert und pokere auf Sittenwidrigkeit. Ich bin bis jetzt ganz gut ohne Anwalt/Prozess durchs Leben gekommen, dabei soll es auch bleiben, auf den Quatsch habe ich keine Lust. Es gibt noch andere Mietobjekte, in einem sitze ich gerade.
Wie Murph schon anmerkte, wenn zwischen Mieter und Vermieter keine Vertrauensbasis besteht, sollte man es gleich lassen.
Gruß
Talisker
Es gibt bessere Arten, sein Geld zu verdienen, als zu vermieten.
n1608, in einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung, von beiden Parteien unterschrieben, ist sehr viel mehr möglich als im normalen Standardmietvertrag. Da werden plötzlich Klauseln gültig, die es sonst nicht sind. Und ich bin doch nicht bescheuert und pokere auf Sittenwidrigkeit. Ich bin bis jetzt ganz gut ohne Anwalt/Prozess durchs Leben gekommen, dabei soll es auch bleiben, auf den Quatsch habe ich keine Lust. Es gibt noch andere Mietobjekte, in einem sitze ich gerade.
Wie Murph schon anmerkte, wenn zwischen Mieter und Vermieter keine Vertrauensbasis besteht, sollte man es gleich lassen.
Gruß
Talisker
13.10.09 11:49
#65
king charles
@sacrifice:
du kannst eine Wohnung auch auf bestimmte Zeit vermieten
nur gibt es hier ganz klare Regeln
§ 575 BGB
Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
nur gibt es hier ganz klare Regeln
§ 575 BGB
Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
13.10.09 11:51
#66
deadline
Beamte und Beamte ist ein großer Unterschied...
die, die ab Mittags frei haben nimmt man besser nicht, genug schlechte Erfahrung gemacht.
Weiblich mit Doppelnamen, no go
Weiblich mit Doppelnamen, no go
13.10.09 11:58
#67
king charles
§ 575
genau
aus der Waldorfschule
war sehr anstregend den Namen zu tanzen
aus der Waldorfschule
war sehr anstregend den Namen zu tanzen
13.10.09 11:58
#68
sacrifice
Vertrauensbasis is so ne Sache
man kann Vertrauen ganz schnell herstellen indem man seriös rüberkommt, super freundlich ist. Dann kanns aber bei der ersten Zahlung gleich mit ner Anzahlung losgehen, glaub McBock meinte das.
So ein bisschen Nötigung is nicht die Welt, auch vor Gericht nicht. Schon gar nicht unter solchen Umständen. Also mir wärs egal jedenfalls, als VERmieter^^
So ein bisschen Nötigung is nicht die Welt, auch vor Gericht nicht. Schon gar nicht unter solchen Umständen. Also mir wärs egal jedenfalls, als VERmieter^^
13.10.09 11:58
#69
BarCode
Auf rückständige Mietzahlungen
kann man einen Titel erwirken. Ist wesentlich einfacher als ne Räumungsklage.
Mit dem Titel hat man Zugriff auf die Konten des Mieters. Wenn da erstmal ein Pfändungsbeschluss da ist, sind sie meist kompromissbereit. Außerdem ist man dann auch eher im Klaren, ob wirklich kein Geld da ist oder ob man betrogen wird.
Mit dem Titel hat man Zugriff auf die Konten des Mieters. Wenn da erstmal ein Pfändungsbeschluss da ist, sind sie meist kompromissbereit. Außerdem ist man dann auch eher im Klaren, ob wirklich kein Geld da ist oder ob man betrogen wird.
13.10.09 12:00
#70
deadline
bitte nicht falsch verstehen,
o.g. sind normalerweise keine Mietnormaden, jedoch ewige Nörgler, und Nebenkostennichtzahler
nichts als Frust und Ärger
nichts als Frust und Ärger
13.10.09 12:03
#71
king charles
kann man einen Titel erwirken
ich lach mich schlapp
das beeindruckt nicht
du mußt klagen und das kann bis zu zwei Jahre dauern und der Vermieter zahlt alles
ubrigens verlangg der GV ebei Räumung einen Vorschuß von mind. 3000 EUR (vom Vermieter)
das beeindruckt nicht
du mußt klagen und das kann bis zu zwei Jahre dauern und der Vermieter zahlt alles
ubrigens verlangg der GV ebei Räumung einen Vorschuß von mind. 3000 EUR (vom Vermieter)
13.10.09 12:04
#72
BigSpender
@minespec
Du hast den Schuss wohl auch nicht gehört, was?
"Hand abhacken bei Diebstahl"?? Und was machst du dann mit einem Bankräuber? An die Wand stellen?
Ich bin zwar auch für härtere Strafen für manche Vergehen, aber deine Vorschläge verletzen in höchstem Maße die Grundrechte eines Menschen! Außerdem ist es bewiesen, daß selbst in Ländern , wo die Todesstrafe verhängt wird, die Kriminalität teilweise recht hoch ist!
"Hand abhacken bei Diebstahl"?? Und was machst du dann mit einem Bankräuber? An die Wand stellen?
Ich bin zwar auch für härtere Strafen für manche Vergehen, aber deine Vorschläge verletzen in höchstem Maße die Grundrechte eines Menschen! Außerdem ist es bewiesen, daß selbst in Ländern , wo die Todesstrafe verhängt wird, die Kriminalität teilweise recht hoch ist!
13.10.09 12:08
#74
BarCode
Hm.
Der Vermieterverein sieht das aber ähnlich...
http://www.openpr.de/news/205543/...r-gegen-Mietnomaden-vorgehen.html
http://www.openpr.de/news/205543/...r-gegen-Mietnomaden-vorgehen.html
13.10.09 12:10
#75
harry74nrw
Schutz vor MN ?
Hallo Zusammen,
2 Erfahrungen aus meiner Vergangenheit belegen einen Schutz gibt es nicht,
man kann sich Belege liefern lassen (Gehaltsnachweise ect.., Auszug Creditreform)
es kommt doch anders....
das einzige was einem da noch zusätzlich helfen sollte , referenzen von mind. 1 Vorvermieter
(war der nur froh ihn los zu sein oder.....)
2 Erfahrungen aus meiner Vergangenheit belegen einen Schutz gibt es nicht,
man kann sich Belege liefern lassen (Gehaltsnachweise ect.., Auszug Creditreform)
es kommt doch anders....
das einzige was einem da noch zusätzlich helfen sollte , referenzen von mind. 1 Vorvermieter
(war der nur froh ihn los zu sein oder.....)
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