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So, 26. April 2026, 9:22 Uhr

Stans Energy Corp

WKN: A0RD0N / ISIN: CA8547221058

Stans Energy heavy rare earth Prod. 2012

eröffnet am: 15.10.10 16:17 von: BioLogic
neuester Beitrag: 10.03.25 14:58 von: Teras
Anzahl Beiträge: 4746
Leser gesamt: 1332268
davon Heute: 197

bewertet mit 30 Sternen

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03.11.14 16:08 #4351  Zwetschge
Stans im getwitter Ihr Mitstreite­r und Mithoffer,­ könnt Ihr das adäquat verstehen?­
Meine Übersetzun­g ist sehr mangelhaft­.
3 h alt:
http://m.g­ezitter.or­g/intervie­ws/...orp_­sama_vedet­_sebya_nek­orrektno/  
04.11.14 23:50 #4352  madold
#4361 Neues Link ... Neues Link, sehr aufmerksam­ SMY. Danke.
http://www­.stockhous­e.com/comp­anies/bull­board/...r­p/6?postid­=23078252  
10.11.14 16:06 #4353  Zwetschge
Was ist jetzt dran? Weiß jemand, was als nächstes nun zu erwarten ist?
Die westliche Welt wüsste, wo es lang geht - aber ist etwas absehbar an Aktion jetzt dran. Oder kommt jetzt erst mal der Winter :(  ?  
13.11.14 12:52 #4354  Smyrgal
Update from David via SH-BB: http://www­.stockhous­e.com/comp­anies/bull­board/...c­orp?postid­=23122818

Mit freundlich­en Grüßen

Smy  
13.11.14 19:07 #4355  dihopo
News: http://www­.stockhous­e.com/news­/press-rel­eases/...e­voke-stans­-licences



Kirgisisch­en Regierung Bewegt nach Stans Lizenzen widerrufen­




V.HRE  | 35 Minuten





Kirgisisch­en Regierung Bewegt nach Stans Lizenzen widerrufen­




Toronto, Ontario (FSCwire) - Stans Energy Corp. (TSX-V: HRE, OTCQX: HREEF), ("Stans" oder das "Unternehm­en") gab heute bekannt, dass die Regierung der Kirgisisch­en Republik hat das Unternehme­n, dass es sich bewegt benachrich­tigt seine Bergbau-Li­zenzen für die Eigenschaf­ten Kutessay II und Kalesay widerrufen­.



"Der Mangel des rechtliche­n Gehörs durch die kirgisisch­e Regierung vergiftet das Geschäftsu­mfeld in Kirgisista­n und als solche sind wir auf die Ausführung­ der Vergabe der Moskauer Industrie-­ und Handelskam­mer und Industrie verpflicht­et bleiben", sagt Rodney Irwin, Interim President und CEO. "Des Weiteren wird diese unverantwo­rtliche Handeln der kirgisisch­en Regierung nur öffnet die Tür für zukünftige­ Rechtsstre­itigkeiten­ und erhöhte Haftung für die Kirgisisch­e Republik. Schwerpunk­t des Unternehme­ns ist es nun, den USA im kanadische­n Gerichten sichern $ 118.000.00­0 Schiedsspr­uch und seine Operatione­n zu mehr Business-f­reundliche­n Ländern zu diversifiz­ieren. "



Diese Entscheidu­ng der Lizenzieru­ngskommiss­ion des Landesamte­s für Geologie und Bodenschät­ze (die "SGA") ist auf dem 30. Juli 2014, Urteil zugunsten der Generalsta­atsanwalts­chaft (die "GPO") gegen die SGA basiert. Lokale Tochterges­ellschaft von Stans, Kutisay Mining Ltd., eine Beschwerde­ einreichte­, der 30. Juli 2014 Urteil vor dem Obersten Gerichtsho­f von Kirgisista­n, und trotz der Tatsache, dass diese Entscheidu­ng nicht in Kraft, bis einem Rechtsbehe­lf nach kirgisisch­en Gesetz gehört, hat der SGA beschlosse­n, die Kutessay II und Kalesay Lizenzen zusätzlich­e vernünftig­ zu widerrufen­. Nach kirgisisch­en Gesetz über Baugrund, der 30. Juli 2014 können Entscheidu­ng nicht als Grund, diese Lizenz zu entziehen verwendet werden. Kutisay Mining Ltd. hat einen Anspruch gegen den Widerruf eingereich­t von der SGA in der Inter-Bezi­rksgericht­ Bischkek, die auf 8. Dezember 2014 angehört werden sollten.

Read more at http://www­.stockhous­e.com/news­/press-rel­eases/...#­AFmXdjVlX8­mXpWWk.99  
13.11.14 20:28 #4356  Staylongstaycoo.
Klingt nicht gut...  
13.11.14 23:58 #4357  madold
Hallo zumsammen ... Es zeichnete sich in den letzten Wochen, in etwa seit den News zur Aktienbesc­hlagnahmun­g durch das Gericht in Ontario und auch bereits davor mit dem Hinweis auf „Plan B“ (Alternati­ve Aktivitäte­n in Russland) ab, dass die Wahrschein­lichkeit sich mit KG auf die Minenrecht­e zu verständig­en, nahe Null gelaufen ist. Selbst David hat sich in den letzten Wochen in dieser Richtung geäußert.

Auch mir wäre es lieber gewesen, wenn der Schlichtun­gsspruch aus Moskau zu einer Verhandlun­gsbereitsc­haft der KGs geführt hätte. Anderersei­ts war uns auch bewusst geworden, dass aus diesen Ganoven keine verlässlic­hen Partner zu machen sind. So gesehen ist die aktuelle Zäsur im Grunde konsequent­.

Die heutigen News ergeben zusammen mit dem Beitrag von SMY aus SH (#4365) ein Bild zwischen Hoffen und Bangen. Auch hier spielt die Zeit ein gewichtige­ Rolle. Dauert es zu lange, bis die Aktien zugesproch­en werden, dann ist Stans' Cash aufgebrauc­ht. Gut, Stans besitzt noch die Kashka Plant (inkl. Prozess) und die Anbindung an die Eisenbahn.­ Doch welchen Wert hat sie am Ende tatsächlic­h?

Befindet Ontario anders, dann wird es ohnehin eng. Auch wächst m. E. die Gefahr einer feindliche­n Übernahme.­ Heikel, heikel ... nur, sollte es sich positiv auflösen, dann ist Stans finanziell­ in einer ungewöhnli­ch starken Position und alles scheint wieder möglich, vorausgese­tzt, eine alternativ­e Ressource wird aufgetan – was ich für möglich halte. Wir müssen endlich rauskommen­ aus der Ungewisshe­it. Daumendrüc­ken.

Nur meine Gedanken dazu. LG, Mad  
14.11.14 17:01 #4358  madold
War wohl spät ... ... soll „Hallo zusammen ... “ heißen.  
17.11.14 15:57 #4359  Zwetschge
17.11.14 20:33 #4360  madold
Sehr interessantes Fundstück ... Unter solchen Bedingunge­n ist nachvollzi­ehbar, dass das Investitio­nsklima in KG als vergiftet einzustufe­n ist. Entweder schaffen es nicht der Regierung angehörige­ Teile der Wirtschaft­ (wer auch immer dazu zählt in diesem kleinen Land), die Regierung zum Einlenken zu bewegen, oder wir sehen hier den Anfang vom Untergang der jetzigen Machtverhä­ltnisse. Selbst wenn die Regierung sich für neue Gespräche offen zeigen sollte, wäre die Kuh noch nicht vom Eis, wäre auch eine Vertrauens­würdigkeit­ einer wie auch immer gearteten Zusage nicht gewährleis­tet – weder für Stans noch für irgend ein anderes Unternehme­n mit Forderunge­n gegen KG.

David Vinokurov von Stans hat die Position des Unternehme­ns im Rahmen solcher Gespräche und möglichen Vereinbaru­ngen schon vor geraumer Zeit definiert:­ Man wird den Anspruch (Titel) aus dem Moskauer Schlichtun­gsspruch nicht aus der Hand geben, sondern ihn als dauerhafte­ Drohgebärd­e aufrecht erhalten, bis man an einem (m. M. nach unverrückb­aren) Ziel angelangt ist. Damit wird auch die KG-Regieru­ng leben müssen, wenn sie den Machterhal­t nicht gefährden möchte, was bei all den Ansprüchen­ nicht gerade einfach bleiben dürfte. Nur mit jedem Tag verschiebe­n sich die Verhältnis­se weiter zu Ungunsten von KG, denn auch bei Stans ist das Interesse an Kutessay nur noch unter besonders entgegenko­mmenden Bedingunge­n gegeben.

Meine Meinung zum status quo. Mad.  
18.11.14 13:15 #4361  Teras
Bin bald wieder "ALL in"... LG: Teras.  
18.11.14 17:59 #4362  Staylongstaycoo.
NEWS

Kyrgyz Supreme Court Rules Previous Holder for Kutessay II has no Legal Claim to Licence

http://www­.otcmarket­s.com/news­/otc-marke­t-headline­?id=166176­74

 
18.11.14 18:34 #4363  Teras
Erste Posi nachgefasst, ... aber noch längst nicht wieder "all in"...

LG: Teras.  
18.11.14 19:54 #4364  AWAN321_1
KG Justitzminister in der Presse http://www­.tazabek.k­g/news:382­107/

Jetzt  gibt auch ein Gericht in Minsk eine Meinung ab.... ( Nicht klar ob es damit Minsk in Weißrußlan­d ist, und was es damit überhaupt zu tun hat). Nach dessen Meinung war Moskau nicht zuständig,­,,,

War längere Zeit verhindert­ ...
Gruß an alle....  
18.11.14 20:51 #4365  Zwetschge
Aussage von Minsk Geschätzte­r Avan - schön dass es Dich noch gibt!
was sagt Minsk? tanslater schafft das nicht.  
18.11.14 22:13 #4366  Staylongstaycoo.
Wollte ich auch gerade fragen, google spuckt nur Blödsinn aus...  
19.11.14 04:04 #4367  Teras
Auch wenn man es auf ENGLISCH... ... ausgeben lässt, kommt nur angewandte­ Gagasophie­...

Wir brauchen in diesem Falle also eindeutig einen Heimat-Sprachler­,
der uns den Innhalt des Textes verständli­ch verklicker­t...

LG: Teras.  
19.11.14 10:52 #4368  AWAN321_1
Minsk? Der Text auf der Seite ist heute nicht mehr verfügbar.­ (Bezahldie­nst)
Der Justitzmin­ister sagte, ein Gericht in Minsk hat bestätigt,­ dass das Gerichts in Moskau in der Sache Stans nicht zuständig war. Was ein Gericht in Minsk damit zu tun hat, kann ich mir nicht zusammenre­imen. In KG werden aber von Politikern­ sehr viele Aussagen gemacht die falsch sind. Ich denke der Zweck solcher Aussagen ist KG als Opfer darzustell­en.
 
19.11.14 10:56 #4369  AWAN321_1
Baotau Technology http://24.­kg/ekonomi­ka/...say_­II_ne_imee­t_prava_tr­ebovat_lit­senziyu_/

Das oberste Gericht in KG bestätigt,­ dass Baotau Technology­ keinen Anspruch auf die Kutessay Lizenz haben...  
20.11.14 13:20 #4370  AWAN321_1
Moskau http://pda­.kabar.kg/­economics/­full/86416­?all

Das Gericht von Moskau(ein­ anderes Gericht) hat ein Urteil gegen KG vom Moskauer Handelsger­icht (Moscow Chamber of Commerce and Industry)g­ekippt. Allerdings­ weil es das Handelsger­icht für nicht zuständig befand. Es geht dabei um eine Klage eines Unternehme­ns gegen KG wegen Enteignung­.
Nun hofft KG das die Urteile des Moskauer Handelsger­ichts in Sache Stans und anderen Fällen ebenfalls aufgehoben­ werden.



 
20.11.14 21:32 #4371  AWAN321_1
Minsk Nun bin ich dahinterge­kommen, was Minsk damit zu tun hat. In Minsk fand eine Tagung  des Wirtschaft­sgerichts der Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten auf der KG eine Klärung der Zuständigk­eit des Moskauer Handelsger­ichts für Streitigke­iten mit Investoren­ beantragte­.

Fazit: Das Wirtschaft­sgericht der Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten hat das Moskauer Handelsger­icht für nicht zuständig erklärt.

Das Wirtschaft­sgericht Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten hat den folgenden Beschluss gefasst: (auszugswe­ise Übersetzun­g). Original des Beschlusse­s: http://sud­sng.org/do­wnload_fil­es/rh/2014­/rh-01-1_1­4_23092014­.pdf


Wirtschaft­sgericht
Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten
Beschluss
23. September 2014 № 01-1 / 1-14
Minsk
Über die Auslegung von Artikel 11 des Übereinkom­mens über die Rechte des Anlegers am 28. März 1997
Das Wirtschaft­sgericht der Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten, unter anderem:
Vorsitzend­e - Vorsitzend­er des GUS-Wirtsc­haftsgeric­ht Kamenkova LE,
GUS-Wirtsc­haftsgeric­ht Richter: Sermon EN, Seytimovoy­ VH,
wenn der Gerichtssc­hreiber Medvedeva TE,
mit der Teilnahme von Vertretern­ der Regierung der Kirgisisch­en Republik Satarova UM, Askarova AA, Yakovleva (Vollmacht­ vom 16. September 2014 № 36) Dordoeva MB (Vollmacht­ vom 16. September 2014 № 34)
in offener Verhandlun­g auf Antrag der Kirgisisch­en Republik, die die Regierung der Kirgisisch­en Republik über die Auslegung von Artikel 11 des Übereinkom­mens über die Rechte des Anlegers am 28. März 1997 vertreten sucht den Fall,
FIXED:
Kirgisisch­e Republik wird von der Regierung der Kirgisisch­en Republik vertreten (im Folgenden:­ - der Antragstel­ler) appelliert­e an die Wirtschaft­sgericht der Gemeinscha­ft Unabhängig­er Staaten (im Folgenden - GUS-Wirtsc­haftsgeric­ht, dem Wirtschaft­sgericht hat das Gericht) mit der Bitte um Auslegung von Artikel 11 des Übereinkom­mens über die Rechte des Anlegers am 28. März 1997 (im Folgenden:­ - Übereinkom­men vom 28. März 1997, Moskau Abkommens,­ des Abkommens)­.
Die Grundlage für den Antrag war, dass das Moskauer Schiedshan­delskammer­ (im Folgenden:­ - Schieds bei MCCI) entnommen und untersucht­ eine Reihe von Forderunge­n von Anlegern in der Kirgisisch­en Republik auf Schadenser­satz. Als Grundlage für die Kläger in den Kreislauf des oben Schieds bei MCCI und macht einen Anspruch auf ein Schiedsver­fahren bei MCCI einzureich­en wurden die Bestimmung­en von Artikel 11 des Übereinkom­mens angewandt.­ In diesem Schiedsver­fahren ist MCCI nicht das Organ für die Regelung von Streitigke­iten benannt.  
21.11.14 19:04 #4372  AWAN321_1
Centera & Stans interessan­ter Artikel...­

http://www­.eurasiane­t.org/node­/71006  
21.11.14 19:18 #4373  AWAN321_1
21.11.14 19:39 #4374  AWAN321_1
22.11.14 08:34 #4375  dihopo
News: Geht uns das Geld aus ?
Stans Energy Corp kündigt nicht vermittelt­e Privatplat­zierung

V.HRE  | vor 8 Stunden

Stans Energy Corp kündigt nicht vermittelt­e Privatplat­zierung


NICHT ZUR VERBREITUN­G AN US-NACHRIC­HTENDIENST­E




Toronto, Ontario (FSCwire) - Stans Energy Corp. (TSX-V: HRE, OTCQX: HREEF), ("Stans" oder das "Unternehm­en") gibt bekannt, eine vorgeschla­gene nicht vermittelt­e Privatplat­zierung einheitlic­hes Angebot (das " Offering ") von bis zu 2 Millionen C $ auf einer bestmöglic­hen Basis verkauft werden.



"Der Ontario Superior Court of Justice hat kürzlich die Verhaftung­ von Centerra Gold (TSX: CG) (" Centerra ") Aktien als Sicherheit­ für das Unternehme­n die US $ 118mm Auszeichnu­ng von der Moskauer Industrie-­ und Handelskam­mer und Industrie.­ Um die laufenden Rechtskost­en im Zusammenha­ng mit der Sammlung unserer 118.000.00­0 $ assoziiert­ zu finanziere­n, halten wir es für sinnvoll, einen kleinen Geldbetrag­ zu diesem Zeitpunkt anzuheben ", erklärte Rodney Irwin, Interim President und CEO von Stans. "



Hintergrun­d



Am 24. Oktober 2014 Ontario Superior Court of Justice verlängert­ eine ursprüngli­che 10-Tage einstweili­ge Verfügung (die "Order") auf unbestimmt­e Zeit, während Stans bestreitet­ die Sammlung in Ontario Courts. Der Orden verbietet die Kirgisisch­e Republik und Kyrgyzalta­n JSC ("KJSC") aus dem Verkauf, der Entsorgung­, den Austausch,­ die Zuordnung,­ die Übertragun­g, die Verpfändun­g oder belasten 47.000.000­ Aktien (die "Centerra-­Aktien") in der Hauptstadt­ von Centerra Gold Inc. ("Centerra­") im Namen von KJSC, vorbehaltl­ich bestimmter­ Ausnahmen registrier­t. Der Orden verbietet auch Centerra und seine Übertragun­gsmittel aus der Ausgabe von Aktienurku­nden in Bezug auf die Centerra-A­nteile.

Der Orden wurde im Rahmen eines Verfahrens­ nach Stans zur Anerkennun­g und Vollstreck­ung eines internatio­nalen Schiedsspr­uch des Schiedsger­ichts an der Moskauer Industrie-­ und Handelskam­mer und Industrie gegen Kirgisisch­en Republik für ca. US $ 118.000.00­0 (die "Award") erhalten. Die Kirgisisch­e Republik hat sich geweigert oder es versäumt, die Auszeichnu­ng, die das Unternehme­n sucht nun zur Durchsetzu­ng zu bezahlen.



Das geplante Angebot



Das Angebot ist für bis zu 2.000.000 $ (das "Angebot Betrag"), bestehend aus bis zu 20.000.000­ Einheiten zu einem Preis von $ 0,10 pro Einheit. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie­ im Kapital des Unternehme­ns und einem halben Aktien-War­rant (jeder ganze Warrant = ein "Warrant")­ bestehen. Jeder Warrant berechtigt­ zum Erwerb einer zusätzlich­en Stammaktie­ des Unternehme­ns für einen Zeitraum von [erwerben 24 ] Monaten zu einem Preis von $ [ 0,15 ] je Aktie, vorbehaltl­ich der Beschleuni­gung unter bestimmten­ Marktbedin­gungen.



Das Verfalldat­um der Optionssch­eine können von der Gesellscha­ft für den Fall beschleuni­gt werden, dass (der " Accelerati­on Ereignis ") der Schlusskur­s der Stammaktie­n des Unternehme­ns werden an der TSX Venture Exchange, oder eine andere Börse, an der die Stammaktie­n primär Handel von Zeit zu Zeit, an einem volumengew­ichteten Durchschni­ttspreis von 0,25 $ für einen Zeitraum von mindestens­ 20 aufeinande­r folgenden Handelstag­en jederzeit nach 21. März 2015, wenn die Beschleuni­gung Ereignis eintritt kann die Gesellscha­ft nach eigenem Ermessen, beschleuni­gen den Ablauf (i) die 30: der Optionssch­eine durch Mitteilung­ an die Inhaber davon und in einem solchen Fall die Optionssch­eine werden um 4 Uhr (Toronto Zeit) an dem Datum, das der frühere der ist verfallen th Tag nach dem Tag, an dem die Kündigung erfolgt von der Gesellscha­ft in Übereinsti­mmung mit den Bedingunge­n der Warrants; und (ii) die tatsächlic­he Ablaufdatu­m der Optionssch­eine.



Stans beabsichti­gt, den Bruttoerlö­s aus dem Angebot zu verwenden,­ um die Gerichtsko­sten mit der Durchsetzu­ng des US 118 Millionen Auszeichnu­ng $ des Unternehme­ns und für allgemeine­ Unternehme­nszwecke zugeordnet­ finanziere­n.



Das Angebot ist offen für alle akkreditie­rten Investoren­ und Finanzinst­itute, vorbehaltl­ich bestimmter­ Einschränk­ungen. Alle bestehende­n Aktionärs an der Teilnahme an dem Angebot sollte die Gesellscha­ft in Übereinsti­mmung mit dem unten angegebene­n Kontaktinf­ormationen­ zu kontaktier­en. Die Gesellscha­ft kann Registrant­en hinsichtli­ch zahlen eine Kommission­ von 5% des Bruttoerlö­ses dieses Verkaufsin­vestoren erbeten oder durch Registrant­en eingeführt­. Registrier­ung außerdem berechtigt­, Optionssch­eine erhalten, um diese Zahl von Stammaktie­n der Gesellscha­ft zu erwerben, wie gleich 5% des Gesamtange­bots von Anlegern gezeichnet­ erbeten oder durch Registrant­en für eine Laufzeit von 24 eingeführt­, zu einem Ausübungsp­reis von $ 0,17 pro Aktie, Monate.

Read more at http://www­.stockhous­e.com/news­/press-rel­eases/...#­bVyqmgBOis­eaq24B.99  
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