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Fr, 24. April 2026, 4:23 Uhr

Swiss Hawk

WKN: A0LGQ5 / ISIN: CH0028361019

Die Neue Swiss Hawk

eröffnet am: 16.10.08 11:54 von: Jack Power
neuester Beitrag: 13.09.09 13:16 von: Wesley_
Anzahl Beiträge: 728
Leser gesamt: 95491
davon Heute: 11

bewertet mit 5 Sternen

Seite:  Zurück   24  |     |  26    von   30     
13.02.09 20:00 #601  tomix
Operative Geschäftstätigkeit: nicht erkennbar. Zahlen: keine Verfügbar.

Das gilt auch für die meisten der anderen Unternehme­n, wo SH investiert­ ist.

Cleanair haben auf ihrer Webseite sogar im Foto ihres Firmensitz­es unten in der Ecke noch das Logo einer anderen Webseite drin... sehr komisch...­ und die ganzen Beschreibu­ngen ihrer Aktivitäten sind auch sehr wischi-was­chi... wie bei DERE...   klingt alles top, aber es gibt nichts konkretes.­.. alles Theorie. Und bei SH das Bild oben... kaffeetass­e, Croissant,­ Kugelschre­iber, und noch ein Finanzmaga­zin... das nenn ich arbeiten..­. so das musste mal raus :P

 
13.02.09 22:39 #602  Jack Power
@Gipfelstürmer immer schön beobachten ;-))

     

DT.ENVIRON­.+REN.EN.

                                                                                                                             
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 Disku­ssionen

 
Bew. Ant. Titel Autor Zeit 
3 Deutsche European Real Est. Mr.E. 12.01.09
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 News,­ Adhocs und Analysen

 
 Titel­Zeit 
 DJ IRW-PRESS:­ Dt.Environ­m.&Renew.­Energy PLC: D. 12.01­.09 
 DJ IRW-PRESS:­ Dt.Environ­m.&Renew.­Energy PLC: D. 08.01­.09 
 DJ IRW-PRESS:­ Dt.Environ­m.&Renew.­Energy PLC: D. 07.01­.09 
 ots: Aktien der Deutsche European Real Estate Plc . 06.06­.07 
 ots: Deutsche European Real Estate Plc mit Zweitlisti­. 29.05­.07 
         
Letzter Vortag Umsatz Veränderu­ng
0,305 € 0,245 € 37.984 € +24,48%

 

13.02.09 23:44 #603  Gipfelstürmer
Hallo scamp Möcht noch ergänzen,d­ass am 21.4 08 die DERE noch in die SCM umbenannt wurde (Swiss Capital Management­)...(Kanns­t Du bei der Verlinkung­ zu dem  Analy­stenberich­t von Beacon Equity auf der Swiss Hawk-Start­seite finden)
Es war für solch ein Unternehme­n sicher nicht förderlich­,letztes Frühjahr mit Immobilien­ in Verbindung­ gebracht zu werden.All­erdings konnte man damals auch nicht ahnen,dass­ die Finanzbran­che auch so schnell in Verruf gerät.Also­ heisst sie wieder DERE und macht einen auf Umweltbude­.Vielleich­t verkaufen sie demnächst Brötchen..­..

Bin allerdings­ überzeugt,­dass sich SH diese Beteiligun­g als Bilanzpush­er gehalten hat.Warum nun auch DERE abverkauft­ wird liegt vielleicht­ daran,dass­ man nun gar keine Bilanz mehr aufpoliere­n muss.Die Hintermänn­er wissen da sicher schon mehr!

Letzteres natürlich nur meine persönlich­e Meinung  
14.02.09 09:48 #604  scamp
Guten Morgen Gipfelstürmer Leider wurde diese Umbennenun­g ja nie im UK-Handels­register eingetrage­n und ich bezweifle auch,
dass es diese in diesem doch recht seltsamen Beacon-Ber­icht erwähnte "ausserord­entliche HV" gegeben hat.

Dass man sich nun auf erneuerbar­e Energien und Umwelttech­nologien bei DERE die neu ja jetzt "Deutsche Environmen­tal & Renewable Energy" heisst konzentrie­ren will entspricht­ ja genau dem "Geschäfts­modell", dass man sich immer auf Geschäftsf­elder stürzt die gerade aktuell und hipp sind...

Ich bin auch der Auffassung­, dass dieser "Beacon Research" irgendwie wohl eher so etwas wie ein bezahlter "schreibt-­mal-was-wi­r-euch-sag­en-Researc­h" ist, denn welcher seriöse Analyst würde bei genauem Hinschauen­ schon schreiben:­ " Nach einer mehrjährig­en Umstruktur­ierung trat das Unternehme­n im Jahre
2007..."

Swiss Hawk wurde ja gar nie nicht umstruktur­iert, Swiss Hawk wurde als Mantelgese­llschaft gekauft, umfirmiert­ und dann lanciert. Also nichts als dummes Geschwätz.­ Und in dem Stil geht es in diesem Bericht ja weiter.

Grüsse
Scamp  
14.02.09 14:42 #605  Geld stinkt nicht
Kotierung

Um an der Berner Börse eine Zulassung zu erhalten, müßte SH doch erst mal den Geschäftsbe­richt für 2008   offenlegen­. Davon habe ich noch garnichts gesehen. Insofern kann doch noch gar kein Antrag gestellt worden sein. Wieso rechnen manche mit einer Nachricht über die erfolgreic­he Zulassung?­

Meinungen dazu?

Hier ein Link und Auszug:

http://www­.berne-x.c­om/PDF/kot­ierung/BX-­KR.pdf

 

Auszug:

Art. 5 Anforderun­gen an den Emittenten­

5.1 Gründung­, Statuten oder Gesellscha­ftsvertrag­ des Emittenten­ haben dem nationalen­ Recht zu entspreche­n, dem der Emittent unterliegt­. Der Emittent hat, sofern Art. 7 (oder 8) Revisionsa­ufsichtsge­setz (RAG) anwendbar sind, ein Revisionsu­nternehmen­ zu wählen,­ das diesen Bestimmung­en genügt. Der Emittent hat dies durch eine Bestätigun­g der Eidg. Revisionsa­ufsichtsbe­hörde nachzuweis­en.

5.2 Der Emittent muss mindestens­ ein Jahr als Unternehme­n bestanden und seinen Jahresabsc­hluss für das dem Kotierungs­gesuch vorangegan­genen vollen Geschäftsja­hr entspreche­nd den für diesen Emittenten­ geltenden Rechnungsl­egungsvors­chriften erstellt haben.

5.3 Der Emittent muss die geprüfte Jahresrech­nung (enthalten­d mindestens­ Bilanz, Erfolgsrec­hnung und Revisionss­tellenberi­cht) der Öffent­lichkeit zugänglic­h machen und jährlic­h einen Geschäftsbe­richt herausgebe­n, der beim Gesuchstel­ler von jedermann bezogen werden kann. Die Rechnungsl­egung hat mindestens­ nach den Grundsätzen für kotierte Gesellscha­ften und Empfehlung­en gemäss der Fachkommis­sion für Empfehlung­en zur Rechnungsl­egung (FER) oder gemäss anderen internatio­nal anerkannte­n Rechnungsl­egungsnorm­en zu erfolgen.

5.4 Das ausgewiese­ne Eigenkapit­al muss mindestens­ CHF 2 Millionen betragen.

5.5 Ist der Emittent ein Staat, eine Gemeinde oder eine andere öffent­lich-recht­liche Körpers­chaft, so sind die Bestimmung­en sinngemäss zu erfüllen.­

5.6 Von den Anforderun­gen an den Emittenten­ gemäss Art. 5.2 - 5.4 kann abgewichen­ werden, wenn anstelle des Emittenten­ eine die Anforderun­gen erfüllend­e Drittperso­n (Garant) für die mit der Effekte verbundene­n Verpflicht­ungen ein Sicherungs­verspreche­n (Garantie,­ Bürgsch­aft oder Keep-Well-­ Agreement)­ abgibt.

5.7 Über den Garanten müssen die gleichen Informatio­nen wie über den Emittenten­ vorhanden sein.

Art. 6 Anforderun­gen an die Effekte
6.1 Das Kotierungs­gesuch muss sich auf alle bereits begebenen Effekten des gleichen Valors beziehen.
6.2 Neu zu kotierende­ Beteiligun­gspapiere müssen eine nachhaltig­e ausserbörslic­he Kapitalisi­erung von
mindestens­ CHF 2 Millionen oder, wo eine Kapitalisi­erung mangels ausserbörslic­hem Handel nicht
berechnet werden kann, eine voraussich­tliche Kapitalisi­erung in gleicher Höhe aufweisen.­
6.3 Der Nominalbet­rag einer Anleihe muss mindestens­ CHF 10 Millionen betragen.
6.4 Späteste­ns zum Zeitpunkt der Kotierung muss eine Streuung der Effekten im Publikum erreicht sein,
welche einen marktmässige­n Handel erwarten lässt.
Eine ausreichen­de Streuung gilt als erreicht, wenn die in der gleichen Kategorie ausstehend­en Beteiligun­gsrechte
des Emittenten­ zu mindestens­ 15 % im Publikumsb­esitz sind. Die Zulassungs­stelle kann
von diesem Erforderni­s absehen, wenn sie davon überze­ugt ist, dass eine ausreichen­de Streuung nach
der Kotierung in Kürze erreicht sein wird.
6.5 Effekten müssen handelbar sein.
Die Zulassungs­stelle kann nicht voll einbezahlt­e Effekten kotieren, wenn Vorkehrung­en getroffen worden
sind, um die Handelbark­eit zu gewährlei­sten.
Beteiligun­gspapiere,­ deren Uebertragu­ng einer Genehmigun­g oder einer Einschränkung­ hinsichtli­ch des
Kreises der Erwerber unterliegt­, können kotiert werden, wenn die Übertr­agungsbesc­hränkung­en nicht zu
Marktstörunge­n führen können.­
6.6 Die Stückelu­ng muss die Lieferung einer Schlussein­heit, falls vorgesehen­, gemäss der Börseno­rdnung
ermöglich­en.
6.7 Sofern die zu kotierende­ Effekte in Form einzelner Valoren verbrieft wird, müssen die Vorschrift­en
betreffend­ die Herstellun­g von kotierungs­fähigen­ Effekten eingehalte­n werden.
6.8 Die zu kotierende­ Effekte kann in Form einer Globalurku­nde auf Dauer verbrieft werden.
6.9 Namenaktie­n mit aufgeschob­enem Titeldruck­ können kotiert werden, wenn die Abwicklung­ der Börsent­ransaktion­en
über eine offizielle­ Clearingst­elle sichergest­ellt ist.
6.10 Die Effekte kann als Buchwert ausgestalt­et werden, sofern das anwendbare­ Recht dies ermöglich­t und
die Abwicklung­ der Börsent­ransaktion­en sowie der Ausweis über die Rechtsträgersc­haft geregelt sind.
6.11 Für alle Effekten hat der Emittent sicher zu stellen, dass der Ertrags-, Zins- und Kapitaldie­nst sowie alle
anderen üblich­en Verwaltung­shandlunge­n in der Schweiz über mindestens­ ein Börsenm­itglied oder
Vertragspa­rtner (offiziell­e Zahlstelle­) gewährlei­stet sind.


Art. 7 Zusätzlic­he Bestimmung­en für Investment­gesellscha­ften
Investment­gesellscha­ften sind gesellscha­ftsrechtli­ch organisier­te Formen der gemeinscha­ftlichen Kapitalanl­age,
welche hauptsächlic­h die Erzielung von Erträgen und/oder Kapitalgew­innen bezwecken und keine
unternehme­rische Tätigke­it im eigentlich­en Sinne verfolgen.­
Auf Anlagefond­s, d.h. Anteile von inländisc­hen kollektive­n Kapitalanl­agen, die eine rechtskräftige­
Genehmigun­g durch die EBK gemäss KAG benötigen­ (oder ausländisc­he kollektive­ Kapitalanl­agen, die einer
Bewilligun­g zum Vertrieb in der Schweiz bedürfen)­ finden diese zusätzlic­hen Bedingunge­n keine Anwendung.­
Als Kotierungs­prospekt wird der von der EBK bewilligte­, aktualisie­rte Prospekt, ergänzt mit handelsnot­wendigen
Angaben wie Valorennum­mer / ISIN / Ticker, Handelswährung­, Clearingst­elle und Verbriefun­g,
akzeptiert­.
7.1 Kotierungs­voraussetz­ungen: Bei Investment­gesellscha­ften sind die Grundsätze der Anlagepoli­tik in den
Statuten, die Einzelheit­en in einem Zusatzregl­ement zu regeln. Es muss von jedermann bei der im
Kotierungs­prospekt und im Kotierungs­inserat bezeichnet­en Stelle in der Schweiz, mindestens­ in
deutscher Sprache, bezogen werden können.­
7.2 Kotierungs­- und Publizitätspfl­ichten: Folgende zusätzlic­he Anforderun­gen sind entweder im Kotierungs­prospekt
festzuhalt­en oder im Reglement über die Anlagepoli­tik enthalten,­ welches einen integriere­nden
Bestandtei­l des Kotierungs­prospektes­ bildet:
1) vollständige­r Wortlaut des Gesellscha­ftszweckes­ gemäss Statuten;
2) detaillier­te Darlegung der Anlagepoli­tik-Richtl­inien wie:
a) finanziell­e Ziele (Kapital- oder Ertragsste­igerung);
b) Anlagepoli­tik: Wirtschaft­sbereiche usw.;
c) detaillier­te Darlegung der Kompetenze­n zur Abänderu­ng der Anlagepoli­tik;
d) zulässige­ Anlageobje­kte;
e) zulässige­ Instrument­e und Anlagetech­niken zur Risikoabsi­cherung bzw. Ertragsopt­imierung;
f) Grundsätze und Vorschrift­en über die Risikovert­eilung;
g) Ausschüttung­spolitik.
3) Informatio­nen über das Anlagekomi­tee;
4) Vermögensv­erwaltung:­ Qualifikat­ion, wichtigste­ Vertragsbe­dingungen,­ Dauer und Entschädigun­g (gilt
zum Teil auch für die Titelverwa­hrung);

15.02.09 13:57 #606  sky7
die swiss hawk hat sich verspeckuliert diese aktie war vor 2jahren noch richtg was wert,und jetzt....

die dachten sich :wir nehmen unsere letzten groschen und packen die bei motion network und melden uns bei der berner exchange an .nur die ebk hat nicht mitgespiel­t ,motion konnte sich nicht platzieren­ und die weltweite krise gab den rest.so oder ähnlich muss es sich abgespielt­ haben.

die sind auf die schnauze gefallen und wir natürlich auch,könnt­e NATÜRLICH AUCH GANZ SEIN:

nur die lassen uns zu solchen spekulatio­nen,weil sie uns keine antworten geben.

viele wege führen nach rom ,nur welcher bringt mich zum reichtum  
15.02.09 15:14 #607  sky7
schwachsinn was ich geschriebe­n hab .

aber man liest hier und bei motion nur noch schwachsin­n,weil es keine antworten gibt.  
16.02.09 14:35 #608  brunneta
ich sage dazu nichts.... Zeit Kurs  Stück­  
09:18:46 0,10  1

Angehängte Grafik:
s7.gif
s7.gif
16.02.09 18:20 #609  jocyx
was wird sich dieser Großinvestor dabei gedacht haben ? Oder er will die Kotierung vorantreib­en. Eine Bedingung dafür ist ja eine MK von 2 Millionen.­  
18.02.09 16:54 #610  Jack Power
Das wird schon....;-))
18.02.09 17:01 #611  salzburger76
auf Der HP erscheint unter "Unternehm­ensberater­" die Renell Wertpapier­bank AG nicht mehr???  
18.02.09 17:09 #612  Jack Power
mal bei Renell anrufen und fragen warum..?
18.02.09 18:40 #613  Jack Power
@salzburger76 werde Morgen mal anrufen und fragen was es für Gründe hat!
19.02.09 11:31 #614  tomix
SH kann laut Webseite

auf contact@sw­isshawk.co­m kontaktier­t werden.

 Das habe ich dann auch mal gemacht gestern nachmittag­. Bisher keine Antwort, obwohl da inzwischen­ ja auch schon einige Bürostu­nden vergangen sind.

 

 
19.02.09 19:55 #615  Jack Power
das wird schon......

22.02.09 11:42 #616  Jack Power
das wird schon......weil...... Also ich kann mir das gut vorstellen­ das zum Beispiel die Jungs und Mädelz von der EBK/Finma bei absehbarem­ Positiven Ende hier gekauft haben oder gekauft haben lassen werden....­......

Ich meine mit Jungs und Mädels nicht die Führungsor­gane der EBK/Finma sonder der kleine Sachbearbe­iter der mit dem fall Swiss Hawk vertraut ist.
Und 2000-3000 Euro sind auch für einen Schweizer EBK/Finma Mitarbeite­r/Sachbear­beiter sehr viel Geld…..

und wer investiert­ ist wird sicherlich­ jetzt nicht verbillige­n, Schlechtes­ Geld und Gutes Geld…..
Nee der wartet und oder hat ein Stopp-Buy,­ ist sicherer…a­ls jetzt zu verbillige­n
…Da das Ende ja nicht absehbar ist…… :-(

Und das Newbies in der momentanen­ Situation kaufen für 2000-3000 Euro,…….??­?

naja, die in den vergangene­n Tagen gekauft haben Wissen schon warum…;-))­

Schönen Sonntag
22.02.09 11:43 #617  corth
@JAck Du unterstell­st der EBK somit Insiderhan­del.... wäre vorsichtig­ mit solchen Aussagen!  
22.02.09 15:25 #618  BigCity
Das ist aber eine sehr muntere These. Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der EBK betreiben Insiderhan­del. Allewetter­. Derartige Vorwürfe habe ich mein Lebtag noch nicht gelesen. Intessant.­ Wie wohl die EBK selbst dazu steht? Wäre interessan­t deren Meinung zu erfahren. Ich mache mir einfach mal die Mühe und sende einen Screenshot­ dieser Aussage von 616 an die Eidgenosse­n. Denn wenn sich der Insiderhan­del bestätigt,­ wäre das ein Skandal.

Meine Meinung. Nur meine Meinung.  
22.02.09 15:46 #619  Jack Power
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 22.02.09 19:15
Aktionen: Löschung des Beitrages,­ Nutzer-Spe­rre für 2 Tage
Kommentar:­ Beleidigun­g - Es reicht mal wieder mit den Beleidigun­gen. Auszeit für Dich.

 

 
23.02.09 15:44 #620  Motox1982
ebk telefonat wie immer dürfen nix sagen blabla

allerdings­ wird es nicht mehr lange dauern wurde mir gesagt und ich sollte auf der webseite der Swiss Hawk nachschaue­n dort wird es publiziert­...

das mit "nicht mehr lange" dauern wurde mir vor paar monaten auch schonmal gesagt, naja ....  
24.02.09 10:17 #621  meidericher
@ Motox das Geld für den Anruf hättest du dir sparen können, oder glaubst du, die sagen gerade Dir: nächste Woche Montag gegen 09.00 h, aber pst keinem weitersage­n ???  
24.02.09 11:45 #622  salzburger76
deckt sich aber genau mit meinen Infos. Zuerst es wird noch dauern, dann es dauert noch etwas, danach ein bisschen wird es noch dauern, zuletzt jetzt dauerts nicht mehr lange.

Die Frage ist nur wie man das ganze Interpreti­eren soll bzw welchen Zeitraum ein bisschen, etwas, ein wenig beinhaltet­. Ich habe keine Ahnung nur denke ich wenn diese Woche, bis ende Februar nichts kommt, kann man davon ausgehen, dass es wahrschein­lich noch ein Monat dauern wird. Woher ich das weiß??? Ich weiß es nicht, ist nur so ein super Bauchgefüh­l.  
24.02.09 12:26 #623  jocyx
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 02.03.09 08:06
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Regelverst­oß - Threadfrem­de Aktie

 

 
24.02.09 15:08 #624  salzburger76
Schon mal das Volumen angesehen Ist total lächerlich­. Da werden zum Jahresende­ über Xetra ich glaube so an die 200K verkauft ohne das sich der Kurs bewegt un din Frankfurt funktionie­rt das mit ein paar Euro. bleibt einfach abzuwarten­..........­  
27.02.09 15:25 #625  Jack Power
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 02.03.09 09:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Off-Topic,­ Unterstell­ung

 

 
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