Löschung
| eröffnet am: | 03.06.11 12:02 von: | Erlkoenig11 |
| neuester Beitrag: | 12.06.11 19:19 von: | Veyron1001 |
| Anzahl Beiträge: | 153 | |
| Leser gesamt: | 24179 | |
| davon Heute: | 5 | |
bewertet mit 2 Sternen |
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12.06.11 11:24
#151
Veyron1001
@erl
es ist schon lustig, wenn ich was gegen die Pref. schreibe, sofort SPERREN !
Komisch sind die Pref. was Besonderes, NEIN, nur unnütze Zinsbonds.
@erl in diese Richtung gehe ich auch!
vielleicht ist das auch ein Grund, warum die Commons, die eigentlichen Eigentümer der alten und neuen Firma, für viele interessanter sind?! sie werden immerhin an der neuen Firma beteiligt (wahrscheinlich durch Aktientausch?!) Hier sind die spekulativen Gewinnmöglichkeiten mMn wesentlich höher!?
und noch eines, was mir nicht einleuchtet, wenn die Prefs quasi als Gläubiger gelten, warum sollte dann das EC/Susman für sie kämpfen?!
o.k. wahrscheinlich bin ich zu blöd um die Zusammenhänge richtig zu verstehen, vielleicht kann mir einer der "schlauen Köpfe" hier im Forum, eine schlüssige Erklärung geben!?
Komisch sind die Pref. was Besonderes, NEIN, nur unnütze Zinsbonds.
@erl in diese Richtung gehe ich auch!
vielleicht ist das auch ein Grund, warum die Commons, die eigentlichen Eigentümer der alten und neuen Firma, für viele interessanter sind?! sie werden immerhin an der neuen Firma beteiligt (wahrscheinlich durch Aktientausch?!) Hier sind die spekulativen Gewinnmöglichkeiten mMn wesentlich höher!?
und noch eines, was mir nicht einleuchtet, wenn die Prefs quasi als Gläubiger gelten, warum sollte dann das EC/Susman für sie kämpfen?!
o.k. wahrscheinlich bin ich zu blöd um die Zusammenhänge richtig zu verstehen, vielleicht kann mir einer der "schlauen Köpfe" hier im Forum, eine schlüssige Erklärung geben!?
12.06.11 18:13
#152
spekulant10
definition zu deinem verhalten:
Asozial ist eine unscharfe, moralisch stark abwertende Bezeichnung für ein von den sozialen Normen abweichendes Verhalten. Randgruppen wird ein nicht gesellschaftskonformes, d. h. meist feindliches Handeln unterstellt. Dasselbe gilt für abweichendes Verhalten aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen. Da abweichendes Verhalten im Allgemeinen (kriminelle Handlungen wie Verhalten von gesellschaftlichen Randgruppen) auf Sozialisationsstörungen zurückgeht, sollten diese Verhaltensweisen nicht als asozial sondern vielmehr als «dissozial», als nicht in Einklang mit der Gesellschaft stehend, bezeichnet werden.
12.06.11 19:19
#153
Veyron1001
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 12.06.11 21:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Nutzt bitte die vorhandenen Threads!
Zeitpunkt: 12.06.11 21:19
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