FilmConfect eine neue Chance nach Split ????
| eröffnet am: | 19.10.11 19:37 von: | Bussicat |
| neuester Beitrag: | 30.05.13 23:43 von: | James Brian |
| Anzahl Beiträge: | 378 | |
| Leser gesamt: | 55144 | |
| davon Heute: | 13 | |
bewertet mit 2 Sternen |
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05.12.11 13:04
#152
Bussicat
meine Wortwahl
gegenüber Trend war nicht i.O deshalb habe ich mich über BM bei ihm
entschuldigt. ( natürlich unaufgefordert)
LG Bussicat
entschuldigt. ( natürlich unaufgefordert)
LG Bussicat
08.12.11 06:49
#155
Pollux71
Kopfschüttel!
Da schreibt FC irgendwelche Market News und wenn man diese weiter lesen will, landet man auf einer leeren Seite!
tststs...
tststs...
08.12.11 07:15
#156
Pollux71
Na FC ...
aufgewacht?
Es scheint als ob man gerade an diesem Fehler arbeitet!
Es scheint als ob man gerade an diesem Fehler arbeitet!
08.12.11 22:23
#157
James Brian
@König...@151, Ich ...
bin draussen. Erledigt.
Vielleicht etwas voreilig, doch nun habe ich schon vor längerem AUSGECHECKT.
J.B
Erfolg wünsche ich dennoch.
Vielleicht etwas voreilig, doch nun habe ich schon vor längerem AUSGECHECKT.
J.B
Erfolg wünsche ich dennoch.
09.12.11 23:07
#158
koenig_midas
@ james brian
wie aussgechekt?? die aktie ist doch seit 3 monaten oder so gar net handelbar
18.12.11 14:52
#159
Pollux71
Für alle die,die noch dabei sind!
SAMSTAG, 17.12.2011
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG AM 5. JANUAR 2012
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre
WKN A0M7XJ / ISIN CH0035089793 & WKN A1H794 / ISIN CH0126286316
Datum: Donnerstag, 5. Januar 2012, 11.00 Uhr (Türöffnung um 10.45 Uhr)
Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 2. Januar 2012 Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles
u.a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler & Protokollführer, Erklären des Stimm- & Wahlverfahrens
2.Genehmigung des Protokolls der GV vom 30.6.2011
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls
3. Umwandlung in Vorzugsaktien
Um dem Erfordernis der Deutschen Wertpapierbörse nach unterschiedlichen Aktiengattungen nachzukommen, schlägt der Verwaltungsrat vor, die Aktien der Aktienkategorie "A" gemäss nachfolgender Statutenänderungen in stimmberechtigte Vorzugsaktien nach Art. 654 Schweizerisches Obligationenrecht ("OR") umzuwandeln.
§3. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1’150’000.-- und ist voll liberiert.Die Generalversammlung kann nach Massgabe der Statuten oder auf dem Wege der Statutenänderung die Ausgabe von Vorzugsaktien beschliessen oder bisherige Aktien in Vorzugsaktien umwandeln.
§4. Das Aktienkapital ist eingeteilt in 868’481 Inhaberaktien (Vorzugsaktien; Aktiengattung A) zu je CHF 1.— und in 28’151’900 Inhaberaktien (Stammaktien; Aktiengattung B) zu je CHF 0,01. Auf die Vorzugsaktien wird vorab eine Vorzugsdividende von 10% ausgeschüttet. Die restliche Ausschüttung erfolgt nach Massgabe der Nennwerte sämtlicher Aktien. Es besteht kein Nachbezugsrecht."
4. Fristerstreckung für die genehmigte Kapitalerhöhung
Die Frist für die Durchführung der laut § 5 der Statuten genehmigten Kapitalerhöhung soll bis zum 31.12.2012 verlängert werden. Dazu soll §5 Abs.1 der Statuten wie folgt geändert werden:
„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31.12.2012 das Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu CHF 575.000,- durch Ausgabe von bis zu 575.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gattung A mit einem Nennwert von CHF 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.“
5. Verschiedenes
Bis heute liegen dem Verwaltungsrat keine Anträge vor. Anträge sind bis zum 28.12.2011 beim Unternehmen schriftlich einzureichen.
Zug, den 15. Dezember 2011
Der Verwaltungsrat
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG AM 5. JANUAR 2012
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre
WKN A0M7XJ / ISIN CH0035089793 & WKN A1H794 / ISIN CH0126286316
Datum: Donnerstag, 5. Januar 2012, 11.00 Uhr (Türöffnung um 10.45 Uhr)
Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 2. Januar 2012 Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles
u.a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler & Protokollführer, Erklären des Stimm- & Wahlverfahrens
2.Genehmigung des Protokolls der GV vom 30.6.2011
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls
3. Umwandlung in Vorzugsaktien
Um dem Erfordernis der Deutschen Wertpapierbörse nach unterschiedlichen Aktiengattungen nachzukommen, schlägt der Verwaltungsrat vor, die Aktien der Aktienkategorie "A" gemäss nachfolgender Statutenänderungen in stimmberechtigte Vorzugsaktien nach Art. 654 Schweizerisches Obligationenrecht ("OR") umzuwandeln.
§3. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1’150’000.-- und ist voll liberiert.Die Generalversammlung kann nach Massgabe der Statuten oder auf dem Wege der Statutenänderung die Ausgabe von Vorzugsaktien beschliessen oder bisherige Aktien in Vorzugsaktien umwandeln.
§4. Das Aktienkapital ist eingeteilt in 868’481 Inhaberaktien (Vorzugsaktien; Aktiengattung A) zu je CHF 1.— und in 28’151’900 Inhaberaktien (Stammaktien; Aktiengattung B) zu je CHF 0,01. Auf die Vorzugsaktien wird vorab eine Vorzugsdividende von 10% ausgeschüttet. Die restliche Ausschüttung erfolgt nach Massgabe der Nennwerte sämtlicher Aktien. Es besteht kein Nachbezugsrecht."
4. Fristerstreckung für die genehmigte Kapitalerhöhung
Die Frist für die Durchführung der laut § 5 der Statuten genehmigten Kapitalerhöhung soll bis zum 31.12.2012 verlängert werden. Dazu soll §5 Abs.1 der Statuten wie folgt geändert werden:
„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31.12.2012 das Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu CHF 575.000,- durch Ausgabe von bis zu 575.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gattung A mit einem Nennwert von CHF 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.“
5. Verschiedenes
Bis heute liegen dem Verwaltungsrat keine Anträge vor. Anträge sind bis zum 28.12.2011 beim Unternehmen schriftlich einzureichen.
Zug, den 15. Dezember 2011
Der Verwaltungsrat
18.12.11 18:53
#160
koenig_midas
hi
die frist ür sie kapitalerhöhung wird verlängert auf ende 2012 .
bedeutet das das wir wieder ein jahr warten müssen bis die vollzogen wird ?
bedeutet das das wir wieder ein jahr warten müssen bis die vollzogen wird ?
19.12.11 12:08
#162
Bussicat
Ist doch gut so
sie wird verlängert aber ob sie gebraucht wird ist offen!!
könnte ja sein, dass genug verdient wird und man auf die KE
verzichten kann.
Naja und eine Divi gibt es auch !!
Lassen wir uns überraschen....!!
LG Bussicat
könnte ja sein, dass genug verdient wird und man auf die KE
verzichten kann.
Naja und eine Divi gibt es auch !!
Lassen wir uns überraschen....!!
LG Bussicat
20.12.11 10:14
#163
mistersilent40
2011 geht; 2012 kommt
Schöne Weihnachten
&
einen guten Rutsch ins neue Jahr !
Think Green.....MisterSilent..
04.01.12 17:54
#165
Trend69
Da wird also dann morgen...
...die Entscheidung gefällt, ob die Besitzer der alten Aktien (teilweise Aktionäre und somit Investoren der 1. Stunde) künftig nicht nur die Aktien nicht mehr handeln können (zunächst in Frankfurt), sondern sie werden, bei entsprechendem Beschluss, auch finanziell im Rahmen der für die Vorzugsaktien ggf. künftig ausgeschütteten Vorzugsdividende benachteiligt...
Spannend, spannend, was man da mit einem Personenkreis macht, der ca. 25% Anteil am Unternehmen hält...
Noch spannender - diese werden, wenn keine weiteren Entscheidungen getroffen werden, ggf. nicht in die Lage versetzt, ihre Aktien noch zu tauschen. Das würde bedeuten, Altaktionäre haben nicht die Möglichkeit an der Dividende zu partizipieren. Müssen solche Infos nicht VORHER rausgehen, bevor jemand dazu aufgefordert wird, zur Wandlung einzureichen?
Spannend, spannend, was man da mit einem Personenkreis macht, der ca. 25% Anteil am Unternehmen hält...
Noch spannender - diese werden, wenn keine weiteren Entscheidungen getroffen werden, ggf. nicht in die Lage versetzt, ihre Aktien noch zu tauschen. Das würde bedeuten, Altaktionäre haben nicht die Möglichkeit an der Dividende zu partizipieren. Müssen solche Infos nicht VORHER rausgehen, bevor jemand dazu aufgefordert wird, zur Wandlung einzureichen?
04.01.12 18:28
#166
James Brian
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 05.01.12 08:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - en und provokation - wiederholt - unterlassen
Zeitpunkt: 05.01.12 08:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - en und provokation - wiederholt - unterlassen
04.01.12 18:33
#168
Trend69
Wie ist das eigentlich...
...wir sind hier ja in einem Forum, um sich auszutauschen - darf man dann auch andere zu Gedankenspielen befragen...?
Na, ich probier's mal... Wie seht ihr das:
Sollte sich (wann auch immer) herausstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt FC selbst bzw. mit verbundenen Unternehmen nach wie vor mehr als 50% der Aktien hält, wäre es dann Rechtens sich sozusagen selbst einen Vorteil zu verschaffen, indem man mit dem Wissen, dass man das Gros der gewandelten Aktien hält, die Entscheidung herbeiführt, künftig eine Vorzugsdividende auszuschütten?
Na, ich probier's mal... Wie seht ihr das:
Sollte sich (wann auch immer) herausstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt FC selbst bzw. mit verbundenen Unternehmen nach wie vor mehr als 50% der Aktien hält, wäre es dann Rechtens sich sozusagen selbst einen Vorteil zu verschaffen, indem man mit dem Wissen, dass man das Gros der gewandelten Aktien hält, die Entscheidung herbeiführt, künftig eine Vorzugsdividende auszuschütten?
04.01.12 18:33
#169
James Brian
Ansonsten Trend,
fahre doch hin und stimme dagegen.
Das ist dein gutes Recht.
J.B
Das ist dein gutes Recht.
J.B
04.01.12 18:43
#171
Trend69
@James
Um wen es hier geht, ist völlig sekundär und wer welche Aktien hält, darum ging es nicht.
Es wurden mit dem Tausch neue Fakten geschaffen und erst im NACHGANG will man einen Teil nun bevorteilen. Dies ändert die Sicht der Dinge für mind. 25% des Aktienkapitals...
Wäre dies in einem Aufwasch passiert, könnte sich niemand beschweren oder klagen... So schaut das in meinen Augen anders aus.
Die Sachlage war so: "Willst du deine Aktien tauschen, denn die wirst du in Frankfurt künftig nicht mehr handeln können?" - Die Aktionäre haben sich entschieden...
NACH der Entscheidung will man diejenigen "belohnen", die sich dafür entschieden haben. Wo bleiben da Fairness und Gerechtigkeit und die Gleichbehandlung?
Was wäre, wenn man den Altaktionären künftig eine Vorzugsdividende zahlen wollte und nicht den gewandelten...? Würdest du dann auch so profan argumentieren oder hättest du dies dann nicht gerne vor deiner Entscheidung erfahren...?
Es wurden mit dem Tausch neue Fakten geschaffen und erst im NACHGANG will man einen Teil nun bevorteilen. Dies ändert die Sicht der Dinge für mind. 25% des Aktienkapitals...
Wäre dies in einem Aufwasch passiert, könnte sich niemand beschweren oder klagen... So schaut das in meinen Augen anders aus.
Die Sachlage war so: "Willst du deine Aktien tauschen, denn die wirst du in Frankfurt künftig nicht mehr handeln können?" - Die Aktionäre haben sich entschieden...
NACH der Entscheidung will man diejenigen "belohnen", die sich dafür entschieden haben. Wo bleiben da Fairness und Gerechtigkeit und die Gleichbehandlung?
Was wäre, wenn man den Altaktionären künftig eine Vorzugsdividende zahlen wollte und nicht den gewandelten...? Würdest du dann auch so profan argumentieren oder hättest du dies dann nicht gerne vor deiner Entscheidung erfahren...?
04.01.12 19:01
#172
Pollux71
Davon abgesehen,
dass ich keine Aktien von FC mehr besitze und was die Fairness, Gerechtigkeit und Gleichbehandlung angeht, stellt sich mir die Frage ob das alles Überhaupt rechtens ist?
04.01.12 19:19
#173
Bussicat
Hallo Trend
ich sehe das so! alle Aktionäre wurden von FC informiert die Aktien 100:1 zu tauschen.
Da aber nicht alle Aktionäre getauscht haben hat man FC in Zugzwang gebracht
und außerdem verursacht , dass das Verfahren erheblich länger dauert als geplant.
Sollte FC jetzt noch 3-4 Jahre warten bis der letzte Aktionär ausgeschlafen hat
und seine Bestände wandelt? ganz klar nein weil ja vieleicht andere Aktionäre auf das Geld
angewiesen sind und man diese nicht noch länger in der Luft hängen lassen wollte.
Jetzt wird es nach der Abstimmung eben Stammaktien und Vorzugsaktien geben und
das ist gut so und ich gehe davon aus auch Gesetzestreu.
Jetzt heißt es abwarten bis wir mitgeteilt bekommen was noch alles auf der AOH beschlossen wurde.
In diesem Sinne LG Bussicat
Da aber nicht alle Aktionäre getauscht haben hat man FC in Zugzwang gebracht
und außerdem verursacht , dass das Verfahren erheblich länger dauert als geplant.
Sollte FC jetzt noch 3-4 Jahre warten bis der letzte Aktionär ausgeschlafen hat
und seine Bestände wandelt? ganz klar nein weil ja vieleicht andere Aktionäre auf das Geld
angewiesen sind und man diese nicht noch länger in der Luft hängen lassen wollte.
Jetzt wird es nach der Abstimmung eben Stammaktien und Vorzugsaktien geben und
das ist gut so und ich gehe davon aus auch Gesetzestreu.
Jetzt heißt es abwarten bis wir mitgeteilt bekommen was noch alles auf der AOH beschlossen wurde.
In diesem Sinne LG Bussicat
04.01.12 19:26
#174
Alpenmädel
@Trend
interessante Lektüre
http://blog.startups.ch/vorzugsaktien/
http://blog.startups.ch/vorzugsaktien/
05.01.12 10:32
#175
Trend69
@Bussicat
Also wäre mir da nicht so sicher, dass es nun an den Aktionären liegt, die nicht gewandelt haben, dass das ganze Procedere nicht so abläuft, wie von Filmconfect terminiert.
Das würde ja bedeuten, man hat nicht damit gerechnet, dass ein Teil nicht wandeln will/wird...
Und FC soll auch auf nix warten, sondern die Dinge, die Sie nennen, umsetzen und zwar zum genannten Termin...
Auch hier - hätte der eine oder andere Aktionär im Vorfeld gewusst, dass FC (aus welchen Gründen auch immer) die neuen Aktien deutlich länger als geplant nicht handelbar bekommt, hätten evtl. auch hier Aktionärsentscheidungen anders ausgesehen...
Wandeln bzw. Börsennotierung Frankfurt ist nicht das Thema - sondern NACH der Entscheidung wandeln ja/nein eine Vorzugsdividende ausschütten zu wollen. Dies verschiebt Entscheidungsparameter bzw. definiert diese neu.
Und hier erwarte ich im Vorfeld solche Infos an die Aktionäre zu geben.
Das würde ja bedeuten, man hat nicht damit gerechnet, dass ein Teil nicht wandeln will/wird...
Und FC soll auch auf nix warten, sondern die Dinge, die Sie nennen, umsetzen und zwar zum genannten Termin...
Auch hier - hätte der eine oder andere Aktionär im Vorfeld gewusst, dass FC (aus welchen Gründen auch immer) die neuen Aktien deutlich länger als geplant nicht handelbar bekommt, hätten evtl. auch hier Aktionärsentscheidungen anders ausgesehen...
Wandeln bzw. Börsennotierung Frankfurt ist nicht das Thema - sondern NACH der Entscheidung wandeln ja/nein eine Vorzugsdividende ausschütten zu wollen. Dies verschiebt Entscheidungsparameter bzw. definiert diese neu.
Und hier erwarte ich im Vorfeld solche Infos an die Aktionäre zu geben.

