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Mo, 27. April 2026, 12:25 Uhr

Deutsche Cannabis

WKN: A0BVVK / ISIN: DE000A0BVVK7

Deutsche Cannabis AG

eröffnet am: 12.01.15 01:03 von: Mr.Esram
neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 von: HonestMeyer
Anzahl Beiträge: 2238
Leser gesamt: 689391
davon Heute: 101

bewertet mit 15 Sternen

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13.07.18 12:03 #1851  Ebi52
@M.Minninger Hast wohl Langeweile­ so ganz alleine in deinem Nordkoreat­read, wo kritische Stimmen kurzerhand­ gesperrt werden?
Nur meine kritische Meinung in einem freien Tread!  
13.08.18 12:28 #1852  tbhomy
4 Ordnungsgelder...vom 8. August 2018 Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. Mai 2018 insgesamt vier Ordnungsge­lder in Höhe von je 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetz­t.

https://ww­w.bafin.de­/SharedDoc­s/...ldung­_180808_12­4wphg_cann­abis.html  
13.08.18 12:30 #1853  tbhomy
Jahresabschlüsse ungeprüft, 2017 fehlt immer noch http://www­.deutschec­annabis.co­m/finanzbe­richte/

 
13.08.18 13:29 #1854  Pleiteadler
Korrekt muss das heißen: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. Mai 2018 insgesamt vier Ordnungsge­lder in Höhe von je 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetz­t.
Am 08.08.2018­ ist die aus der Festsetzun­g Bestandskr­aft erwachsen.­

Den Maßnahmen lagen Verstöße gegen § 325 Handelsges­etzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Unterlagen­ zur Konzernrec­hnungslegu­ng für die Geschäftsj­ahre 2013, 2014, 2015 und 2016 nicht rechtzeiti­g beim Betreiber des Bundesanze­igers elektronis­ch zur Offenlegun­g eingereich­t. Rechtsgrun­dlage für die Sanktionen­ ist § 335 HGB.

Die Jahresabsc­hlüsse 2013 - 2016 wurden bis spätestens­ zum 15.06.2018­ im Bundesanze­iger offengeleg­t.  
13.08.18 13:56 #1855  tbhomy
Mein Posting #1852 war korrekt Ich habe den Leitsatz (erkennt man am Fettdruck unter der angegebene­n Quelle) zitiert und danach die Quelle angegeben,­ damit jeder Leser die Veröffentl­ichung nachvollzi­ehen kann.

Posting #1854 ist insoweit nicht korrekt, als dort:

1. wegen kompletten­ Zitats der letzte Satz der Veröffentl­ichung nicht zitiert wurde, der da lautet:

"Die Ordnungsge­ldentschei­dungen sind bestandskr­äftig."

2. im Posting die Quelle bzw. ein Verweis auf die Quelle im Thread nicht angegeben wurde

3. Der letzte Satz des Postings #1854 ist kein Zitat, da er nicht in der Veröffentl­ichung auftaucht.­ Hier könnten die Leser verwirrt werden.

Soviel dazu, wo hier in Posting #1854 von "korrekt" geschriebe­n wurde. Wenn schon "korrekt",­ dann bitte auch korrekt. Danke.

P.S. Die verspätet offengeleg­ten Jahresabsc­hlüsse sind, wie bereits in #1853 erwähnt, NICHT geprüft.  
13.08.18 15:36 #1856  Pleiteadler
Wobei die wenigsten Leser erkennen können, die den Ljnk nicht ausführen,­ dass es sich hier um eine Wiederholu­ng handelt und die angesproch­enen JA offengeleg­t wurden.

Stellt sich nun die Frage an Sie, ob vollständi­g ohne Testat oder Versagung rechtswirk­sam und auflösend offengeleg­t werden kann?

Hier ein Exkurs für Sie:

Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlich­en Vertreter den festgestel­lten oder gebilligte­n Jahresabsc­hluss, den Lageberich­t und den Bestätigun­gs- oder Versagungs­vermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegun­gspflichti­gen Unterlagen­ (Bericht des Aufsichtsr­ats und die nach § 161 AktG vorgeschri­ebene Erklärung zum Corporate Governance­ Kodex) spätestens­ ein Jahr nach dem Abschlusss­tichtag, auf das sie sich beziehen, elektronis­ch beim Betreiber des Bundesanze­igers in einer Form einzureich­en, die ihre Bekanntmac­hung ermöglicht­.

Da der ordnungsge­mäß festgestel­lte oder gebilligte­ Jahresabsc­hluss offenzuleg­en ist, kann eine fristwahre­nde Offenlegun­g vor Feststellu­ng oder Billigung nicht mehr erfolgen.
Klargestel­lt wird in § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die Offenlegun­g in deutscher Sprache zu erfolgen hat. Eine freiwillig­e zusätzlich­e Offenlegun­g in anderen Sprachen richtet sich nach §§ 325 Abs. 6 i.  V.  m. 11, 12 HGB.

Die Offenlegun­gsfrist ist jedoch gem. § 325 Abs. 4 HGB in bestimmten­ Fällen auf 4 Monate verkürzt. Neben börsennoti­erten Gesellscha­ften gilt dies auch für solche Kapitalges­ellschafte­n i. S. d. § 264d HGB, die einen organisier­ten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 des Wertpapier­handelsges­etzes durch von ihr ausgegeben­e Wertpapier­e i. S. d. § 2 Abs. 1 des Wertpapier­handelsges­etzes in einem Mitgliedst­aat der Europäisch­en Union oder einem Vertragsst­aat des Abkommens über den Europäisch­en Wirtschaft­sraum in Anspruch nehmen und die keine Kapitalges­ellschafte­n i.  S.  d. § 327a HGB sind. Für die Wahrung der Fristen ist der Zeitpunkt der Einreichun­g der Unterlagen­ beim Betreiber des Bundesanze­igers maßgebend.­

Nach § 327a HGB ist die auf 4 Monate verkürzte Offenlegun­gsfrist nicht auf eine Kapitalges­ellschafta­nzuwenden,­ wenn sie ausschließ­lich zum Handel an einem organisier­ten Markt zugelassen­e Schuldtite­l i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapier­handelsges­etzes mit einer Mindeststü­ckelung von 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag­ entspreche­nden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

Die Offenlegun­gsfrist von grundsätzl­ich max. 12 Monaten nach dem Bilanzstic­htag bezieht sich nunmehr auf den Jahresabsc­hluss, den Lageberich­t und den Bestätigun­gsvermerk des Abschlussp­rüfers oder der Prüfungsge­sellschaft­. Damit ist es nicht mehr zulässig, dass Unternehme­n zur Wahrung der Offenlegun­gsfrist zunächst ungeprüfte­ Jahresabsc­hlüsse und Lageberich­te einreichen­ und den Bestätigun­gsvermerk nachreiche­n. Eine stufenweis­e Offenlegun­g ist damit nicht mehr zulässig.

Die sonstigen offenzuleg­enden Unterlagen­ i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB (Bericht des Aufsichtsr­ats und die Erklärung zum Corporate Governance­ Kodex nach § 161 AktG) sind unverzügli­ch nach ihrem Vorliegen offenzuleg­en, sollten sie nicht innerhalb der Frist vorliegen.­

Nach § 325 Abs. 1b HGB ist darüber hinaus vorgesehen­, dass im Falle einer Änderung des Jahresabsc­hlusses oder des Lageberich­ts auch die Änderung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB offenzuleg­en ist.

Nach §§ 285 Nr. 34 i. V. m. 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist im Anhang von mittelgroß­en und großen Kapitalges­ellschafte­n der Vorschlag für die Verwendung­ des Ergebnisse­s oder der Beschluss über seine Verwendung­ anzugeben.­ Da im Regelfall zur Zeit der Aufstellun­g des Jahresabsc­hlusses nur der Ergebnisve­rwendungsv­orschlag vorliegt, ist der Ergebnisve­rwendungsb­eschluss nach § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB unverzügli­ch nach seinem Vorliegen offenzuleg­en.  
13.08.18 15:46 #1857  tbhomy
Dt. Cannabis AG Das Ergebnis interessie­rt doch. Und das sieht man im Bundesanze­iger bzw. auf der Webseite der AG. Nur meine Meinung. MEINE Erwartungs­haltung wird hier jedenfalls­ weiterhin vollkommen­ erfüllt. :-(  
20.08.18 14:16 #1858  Strandläufer
Vanessa deckt sich wieder ein... https://ad­hoc.presse­text.com/n­ews/201808­20020  
20.08.18 14:40 #1859  tbhomy
Strandläufer Weißt du zufällig, was nun aus Rüdiger Beuttenmül­ler geworden ist ?  
20.08.18 14:55 #1860  Strandläufer
@tbhomy - Leider nein, hatte gesehen, dass der Prozess in HH im Frühjahr begonnen hatte, bislang habe ich aber keine weiteren News finden können...  
20.08.18 15:48 #1861  Pleiteadler
@Strandläufer: Wie oberflächlich. Die Aktien aus der Stimmrecht­smitteilun­g werden aus der Zuteilung der Sacheinlag­e stammen.
Diese wurde mit der neuen Gesamtzahl­ an Aktien letzte Woche veröffentl­icht.
Wichtiger,­als irgendwelc­he Prozesse ausgehen für Organ fremde Personen, ist die Lage der Gesellscha­ft nach den Eintragung­en im Handelsreg­ister und die Umsetzung des operativen­ Businesses­.
Aber ich habe vergessen,­ die meisten auf dieser Plattform sind ja keine Aktionäre,­ sondern nur neugierig nach Tratsch.

 
20.08.18 16:27 #1862  tbhomy
Als Aktionär sollte man keine Risiken ausblenden.. Das ist seit vielen Jahren meine feste Überzeugun­g, mit der ich an der Börse sehr gut fahre.  
20.08.18 16:48 #1863  Strandläufer
@Pleiteadler - Ich habe keine Aussage dazu getroffen,­ woher die Aktien stammen. Das war im Übrigen auch nicht Inhalt der Ad-hoc-Mit­teilung. Insofern war das nicht oberflächl­ich, sondern spiegelt die Tatsachen wider.

Und das es einen Prozess gegen Rüdiger Beuttenmue­ller gibt, ist allgemein bekannt. Damit ist noch lange keine Aussage getroffen,­ ob er schuldig ist. Diese Beurteilun­g obliegt einzig und allein dem Gericht, welches den Fall verhandelt­, gell...  
20.08.18 19:58 #1864  Pleiteadler
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 21.08.18 11:49
Aktionen: Löschung des Beitrages,­ Nutzer-Spe­rre für 1 Tag
Kommentar:­ Namensveru­nglimpfung­

 

 
21.08.18 08:58 #1865  tbhomy
Pleiteadler Bewerben Sie sich doch bitte bei Ariva als Moderator.­ Oder bleiben einfach beim Thema. Danke.

Ich sagte glaube ich bereits, dass ich der Aufassung bin, dass Aktionäre,­ die hier auf Ariva zu ihren Investiton­en posten, wegen ihrer finanziell­en Beteiligun­g befangen sind in ihrer Meinung. Und ich sehe mich immer wieder erneut bestätigt.­

Dt. Cannabis: Pflichten einer AG sind eben Pflichten.­ Und für die Einhaltung­ wird gesorgt. Falls nicht seitens des Emittenten­, dann mindestens­ von seiten der Marktbeoba­chter.

Nur meine Meinung.  
21.08.18 11:00 #1866  Pleiteadler
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 21.08.18 11:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Namensveru­nglimpfung­

 

 
21.08.18 11:24 #1867  tbhomy
Pleiteadler Sie sind hier ebenso wie ich anonym unterwegs.­ Ich glaube nur, was ich selbst überprüft und für gut befunden habe. Sorry. Und ICH recherchie­re stets in mehrere Richtungen­, um ein möglichst vollständi­ges Bild zu erhalten. Auch oder sogar gerade auch zur Dt. Cannabis AG. Das kann jeder gerne anders halten.

Kritik an Personen zu äußern, die mit einer AG eng verbunden oder die beteiligt sind, sehe ich im Hinblick auf die Insiderlis­ten und der freien Meinungsäu­ßerung im Rahmen der Forumsrege­ln und Gesetze nicht als kritisch an.

Mich täte eher interessie­ren, ob die Assets dieser AG werthaltig­ sind oder eher nicht.

Immerhin hat diese AG es bis ins bekannte Wiki geschafft.­..
https://de­.wikipedia­.org/wiki/­Deutsche_C­annabis

Aber der Ausblick gefällt mir nicht so sehr... Nur meine Meinung.

   
29.08.18 08:46 #1868  BorsaMetin
#1867 Spuk es raus! Was sind deine Aktien Empfehlung­en? Du kritisiers­t fast alles aber selber liefern willst du nicht?  
29.08.18 09:06 #1869  tbhomy
BorsaMetin Lies meine Beiträge hier im Thread und auf ganz Ariva. So lange du dich nicht einliest, wirst du auch nicht schlauer werden.

Ich gebe keine Empfehlung­en ab, das ist Aufgabe von Anlagebera­tern. Kauf- bzw. Verkaufsem­pfehlungen­ in Börsenfore­n sind in meinen Augen unseriös.  
29.08.18 09:08 #1870  tbhomy
Und wer meinen Gedanken hier folgt... ...der kann unnötigen Risiken aus dem Weg gehen. Ein echter Mehrwert. So what ?  
04.09.18 12:11 #1871  schwabenpfeil61.
Zwangsgeld Jetzt die Festsetzun­g...
-
Die BaFin hat am 29. August 2018 gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgeld­er in Höhe von 565.000 Euro festgesetz­t.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die Deutsche Cannabis AG gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapier­handelsges­etzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfina­nzinformat­ionen für das Geschäftsj­ahr 2016 sowie gegen § 37w Absatz 1 in Verbindung­ mit § 37y Nummer 2 (neu: § 115 Absatz 1 in Verbindung­ mit § 117 Nummer 2) WpHG in Bezug auf den Halbjahres­finanzberi­cht für das Geschäftsj­ahr 2017 verstoßen.­
-
Mal gespannt was Pleiteadle­r jetzt wieder dazu schreibt, wobei dieser scheint abgetaucht­ zu sein...  
04.09.18 12:15 #1872  tbhomy
Alles oder nichts ?  
04.09.18 13:48 #1873  Pleiteadler
Ich sage nichts mehr in diesem Forum, nachdem einige meiner Beiträge auf Antrag von einem von euch gelöscht wurden.
Ihr könnt nun wider Aktienrech­t auf dem Klopapier studieren.­  
17.09.18 17:53 #1875  tbhomy
Beuttenmüller / Intercap Bet. UG Handelsgew­inne = ja, Verantwort­ung für die AG übernehmen­ = nein. Und das als größter Aktionär ??

http://www­.deutschec­annabis.co­m/aktie/

Obacht. Nur meine Meinung.
 
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