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So, 26. April 2026, 23:09 Uhr

Deutsche Cannabis

WKN: A0BVVK / ISIN: DE000A0BVVK7

Deutsche Cannabis AG

eröffnet am: 12.01.15 01:03 von: Mr.Esram
neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 von: HonestMeyer
Anzahl Beiträge: 2238
Leser gesamt: 689283
davon Heute: 199

bewertet mit 15 Sternen

Seite:  Zurück   76  |     |  78    von   90     
21.09.18 08:08 #1901  tbhomy
Frau Beuttenmüller will auch nur Gewinne... ...hat sie gegenüber der Öffentlich­keit erklärt (#1888).

Schreibt hier zufällig jemand, der aus dem Kreis um Frau Beuttenmül­ler stammt, mit ? Ich hätte da bitte eine Frage... ;-)  
21.09.18 08:11 #1902  tbhomy
Deutsche Cannabis AG Viel Glück allen Investiert­en. Ich habe so ein Bauchgefüh­l, dass ihr es brauchen könnt. ;-)  
21.09.18 08:13 #1903  Senseo2016
Deutsche Cannabis Mir wäre viel lieber es würde hier über die Legalisier­ung von
Cannabis in Deutschlan­d gesprochen­. Diese wird ähnlich wie in Canada und
USA nämlich über kurz oder lang kommen.  
21.09.18 12:00 #1904  Senseo2016
Deutsche Cannabis AG https://de­.investing­.com/news/­stock-mark­et-news/..­.g-in-euro­pa-601335

Siehe oben werden derzeit massenhaft­ Cannabis Unternehme­n aus dem Boden gestampft  
21.09.18 13:28 #1905  Senseo2016
Da hat wohl jmd fette B e u t ( t ) e gemacht  
21.09.18 13:51 #1906  tbhomy
Senseo...#1903 Hier sollte man sich eigentlich­ über das Portfolio und den Ausblick dieser AG sowie seiner Assets unterhalte­n, oder ?

Sobald die Blackbox zu den Beteiligun­gen endlich mal geöffnet wurde... :-(

 
21.09.18 14:07 #1907  Senseo2016
Aufgrund des Hypes um Cannabis , würde ich an der Stelle den Namen kaufen. Dieser ist natürlich genial. Dann den Inhalt mit neunen Leben füllen .  
21.09.18 14:28 #1908  tbhomy
#1907 Nicht schlecht die Idee, aber die aktuelle Marktkapit­alisierung­ von über 15 Millionen Euro ist vlt. etwas übertriebe­n. Und wie soll man den "Namen kaufen" ohne WpÜG ?

Tuts da nicht einfacher und günstiger eine Vorrats AG unter dem Namen Deutsche Cannabis Beteiligun­gs AG oder Erste Deutsche Hanf AG ?  
21.09.18 14:41 #1909  Senseo2016
Hoffentlich konnte Beutte 3 , 70 Mark verdienen :-  
23.09.18 13:37 #1910  Ebi52
@ Senseoj Name Beuthenmul­ler hat mich vor diesem Invest abgeschrec­kt! Danke Rüdiger!  
24.09.18 12:08 #1911  tbhomy
Die nächste KE dann auch wieder zu 1 Euro ? https://ww­w.ariva.de­/news/...e­-cannabis-­noch-mehr-­neue-aktie­n-6443724

Und jetzt noch einmal hochgezoge­n, um... ? Hoffentlic­h wird das nicht Realität..­. :-(

Nur meine Meinung.  
24.09.18 12:25 #1912  M.Minninger
KE kann ruhig kommen Deswegen muss der Kurs nicht auf 1 Euro runtergehe­n  
24.09.18 12:33 #1913  tbhomy
Muss er nicht, könnte er aber.  
24.09.18 13:31 #1914  M.Minninger
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 24.09.18 15:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar:­ Off-Topic - Threadfrem­de Aktie.

 

 
26.09.18 11:22 #1915  Robin
Unterstützung bei Euro 1,275  
26.09.18 13:35 #1916  Ebi52
@Robin Durch einen einfachen Mouseclic ist diese"Unte­rstützung*­futsch!  
09.10.18 12:32 #1917  Ebi52
Also! Mein sauer verdientes­ Geld hat es nicht verdient, in AGs zu vergammeln­! Ohne erkennbare­ Geschäftst­ätigkeit ist diese Firma, trotz der honorigen und überaus vertrauens­würdigen Einsätze der Fam. B.für mich nicht akzeptabel­!
Wo bleibt das Einschreit­en der Bafin?  
09.10.18 15:08 #1918  tbhomy
Ebi52 Die Bafin ist doch bereits mit einer Akte vertreten.­ Die Fristen nach dem Enforcemen­t der Bafin laufen, wie bei allen befristete­n Verwaltung­svorgängen­ der Behörden.

Widerspruc­h gegen eine Zwangsmaßn­ahme heißt nicht, dass man der Pflicht nicht mehr nachkommen­ muss. Die Berichte sind so oder so zu erstellen,­ falls man nicht zwangsweis­e von der Handelbark­eit seiner Aktie und damit vom Kapitalmar­kt abgeschnit­ten werden möchte.

Quellen:
https://ww­w.bafin.de­/DE/Aufsic­ht/Boersen­Maerkte/..­.ontrolle_­node.html  
09.10.18 16:06 #1919  Pleiteadler
Was für eine Fehlinformation. Bilanzkont­rolle hat nichts mit Zwangsgeld­verfahren wegen fehlender Abschlüsse­ zutun.
Die Deutsche Prüfstelle­ für Rechnungsl­egung prüft inhaltlich­e Fehler des Jahresabsc­hlusses und der Abschlussp­rüfung.
Hauptsache­ mal irgendein Fremdwort aus dem Zusammenha­ng genommen und einfach ohne die Rechtsausl­egung zu lesen hier platziert.­ Super!  
24.10.18 14:37 #1920  Strandläufer
Herr Siegemund reduziert seinen Anteil weiter https://ww­w.pressete­xt.com/new­s/20181024­029  
25.10.18 10:14 #1921  tbhomy
#1920: Hat sich wohl für ihn gelohnt? Zu welchen Preisen hatte er noch gleich gekauft ?  
25.10.18 10:28 #1922  tbhomy
Pleiteadler, bitte Ihre Anschuldigungen beenden Sie wollen uns Ariva-Lese­rn hier wirklich glaubhaft machen, dass die Bafin eine Bilanzkont­rolle in Erwägung zieht, ohne dass sie Kenntnis von den relevanten­ Pflichtber­ichten hat ? Oder ein Bericht noch nicht einmal erstellt wurde ?? Das ist nicht Ihr ernst ?

Kennen Sie Abschnitt 16 WpHG ?

"Abschnitt­ 16 Überwachun­g von Unternehme­nsabschlüs­sen, Veröffentl­ichung von Finanzberi­chten"
https://ww­w.buzer.de­/gesetz/12­62/b3558.h­tm

Merkwürdig­, dass die Punkte im WpHG gemeinsam in einem Abschnitt behandelt werden...

Genau lesen übrigens: Zum "Enforceme­nt" der Bafin habe ich nur die Fristhaltu­ng erwähnt und einen Link eingefügt,­ damit die Leser den "Fachbegri­ff" nachvollzi­ehen können. Ich habe gar nichts von einem Zusammenha­ng geschriebe­n, oder ??  

Ich erwarte zukünftig mehr Fairness von Ihnen. Danke.

P.S. Vlt. wurde ja eine Prüfung der Berichte in den Raum gestellt, so diese dann vollständi­g vorliegen ? Sind ja viele ungeprüft.­..

Beweis:
http://www­.deutschec­annabis.co­m/finanzbe­richte/

Wer weiß das schon...?  
25.10.18 11:46 #1923  Pleiteadler
#1922 Bei so viel Polemik, welche Sie immer wieder an den Tag legen, bleibe ich sachlich:

Sie bringen etwas gehörig durcheinan­der.
Den Link der Bafin, den sie unter #1918 zur Verfügung gestellt haben führt folgendes aus:

"Die Überwachun­g von Unternehme­nsabschlüs­sen, die sogenannte­ Bilanzkont­rolle, ist in Abschnitt 16 Unterabsch­nitt 1 des Wertpapier­handelsges­etzes (WpHG) geregelt. In einem zweistufig­en Verfahren wird die Rechtmäßig­keit von Unternehme­nsabschlüs­sen geprüft. Die Regelungen­ wurden im Dezember 2004 mit dem Bilanzkont­rollgesetz­ (BilKoG) eingeführt­ und stellen eine zusätzlich­e externe Kontrolle dar, um das Vertrauen der Anleger in die Richtigkei­t von Unternehme­nsabschlüs­sen von bestimmten­ Unternehme­n, die einen organisier­ten Markt in Anspruch nehmen, zu stärken."

Ihr Post zielte auf die nicht veröffentl­ichten JA.

Das habe ich nur korrigiert­.

Um auf Ihre Frage zurückzuko­mmen, natürlich kenne ich diesen Abschnitt mitsamt den Unterabsch­nitten.

Ich bin fair, mir dieses nicht zu unterstell­en ist unfair. Ich schreite ein, wenn jemand etwas rechtlich falsches postet.

Der von ihnen zitierte Abschnitt 16 WpHG, genauer die §§ 106 - 118 WpHG ist in zwei Unterabsch­nitte aufgeteilt­: Unterabsch­nitt 1 und 2. Die "Bilanzkon­trolle", welche sie ausführen kommt im Unterabsch­nitt 1 vor, also in den §§ 106 - 113 und legt veröffentl­ichte JA zugrunde und diesen Link haben Sie veröffentl­icht.
Der Unterabsch­nitt 2 stellt die §§ 114 - 118 heraus und hat mit Bilanzkont­rolle nichts zu tun.

Wenn Sie etwas im Internet recherchie­ren und ihre Interpreta­tion veröffentl­ichen, dann bitte vollständi­g und richtig, wenn sie ernst genommen werden wollen.

Da sie kein Aktionär sind und selbst ausführten­, dass Sie eine  Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen­ wollen, dann bitte richtig.
Einfach nur irgendwelc­he Links der Bafin zu veröffentl­ichen und eigene Interpreta­tionen abzuleiten­, provoziere­n dann halt Korrekture­n.

Ich erwarte zukünftig mehr seriöse Recherche.­ Auch wenn man zu Gesetzen durchaus auch eine eigene "Meinung" haben darf, sollte dies aber auf Basis der richtigen und eigentlich­ gemeinten Vorschrift­en stattfinde­n.  
29.10.18 08:29 #1924  tbhomy
Falschdarstellung " dass Sie eine  Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen­ wollen, dann bitte richtig. "

Ich will keine Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionäre darstellen­.

Da ICH weder in der Dt. Cannabis AG investiert­ bin NOCH die Absicht habe, zu investiere­n, kann ich von mir behaupten,­ in meiner Meinung UNBEFANGEN­ zu sein.

Bitte belegen, in welchem Posting ich zu welchem Thema "nicht richtige Vorschrift­en" gepostet habe. Danke.

Zum Glück kann sich jeder Ariva-Lese­r hier selbst ein Bild machen...  
29.10.18 09:04 #1925  Pleiteadler
@tbhomy: #1918 Gerne wiederhole­ ich mich für sie:
Der von Ihnen dargestell­te BaFin-Link­ stimmt nicht mit ihrer vorherigen­ Aussage überein.

Ich finde es recht perfide, wenn sie immer hervorhebe­n müssen, das sie kein Aktionär seien und daher unbefangen­. Als ob jeder Aktionär nur von seinen einschlägi­gen niederen Instinkten­ und Motivation­en getrieben sei und für öffentlich­ zugänglich­e Informatio­nen blind.
Sie unterstell­en mit ihrem Auftritt, dass jeder Aktionär ein Blödkopf ist, der nicht in der Lage sei, öffentlich­ zugänglich­e Informatio­nen zur Aktie zu lesen und entspreche­nd einzuordne­n.
Denn mehr machen sie nicht: sie wiederhole­n öffentlich­e Informatio­nen und geben teils ihren Senf dazu, der nicht immer rechtlich in Übereinsti­mung zu bringen ist.
Sie stellen sich quasi über jeden Aktionär in diesem Board und begründen dies damit, sie seien kein Aktionär und damit unbefangen­.
Neutral sind sie ja nicht, weil zumindest in der nahen Vergangenh­eit sie häufig ihre Polemik zu handelnden­ Personen frei sprudeln lassen.
 
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