Deutsche Cannabis AG
| eröffnet am: | 12.01.15 01:03 von: | Mr.Esram |
| neuester Beitrag: | 12.12.22 08:54 von: | HonestMeyer |
| Anzahl Beiträge: | 2238 | |
| Leser gesamt: | 689097 | |
| davon Heute: | 13 | |
bewertet mit 15 Sternen |
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14.11.18 19:06
#1951
Pleiteadler
@tbhomy: Haben Sie sich weh getan?
Sie sind doch kein Aktionär. Was sind das für Aussagen?
15.11.18 08:36
#1953
Pleiteadler
@tbhomy: Wie bewerten Sie die Shop-Eröffnung?
Oder sind diese Nachrichten zu positiv für Sie?
15.11.18 09:14
#1954
tbhomy
Pleiteadler
Die GmbH wurde erst am 24.9.2018 ins HR eingetragen:
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 153473 Bekannt gemacht am: 24.09.2018 11:30 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
24.09.2018
Bestellt Geschäftsführer: Petrowsky, Lutz, Norderstedt, *08.05.1969, einzelvertretungsberechtigt;
Quelle:
Mister Cannabis GmbH, Hamburg
Registerbekanntmachungen
Neueintragungen
Datum: 24.09.2018
www.unternehmensregister.de
Ob der Markt hier in Deutschland für dieser Art Cannabisprodukte bereit ist, wird sich zeigen.
Ich persönlich traue dem Herrn Petrowsky nicht sehr viel zu. Aber da muss sich jeder - auch anhand von Presseinformationen zu Person und Wirken - selbst ein Urteil bilden.
Große Vorbilder zu kopieren schaftt leider nicht jeder. Aber ich drücke die Daumen.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 153473 Bekannt gemacht am: 24.09.2018 11:30 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
24.09.2018
Bestellt Geschäftsführer: Petrowsky, Lutz, Norderstedt, *08.05.1969, einzelvertretungsberechtigt;
Quelle:
Mister Cannabis GmbH, Hamburg
Registerbekanntmachungen
Neueintragungen
Datum: 24.09.2018
www.unternehmensregister.de
Ob der Markt hier in Deutschland für dieser Art Cannabisprodukte bereit ist, wird sich zeigen.
Ich persönlich traue dem Herrn Petrowsky nicht sehr viel zu. Aber da muss sich jeder - auch anhand von Presseinformationen zu Person und Wirken - selbst ein Urteil bilden.
Große Vorbilder zu kopieren schaftt leider nicht jeder. Aber ich drücke die Daumen.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
15.11.18 09:15
#1955
tbhomy
Ich suche gerade die ADHOC-Meldung der AG...
...aus September/Oktober zur Beteiligung.
15.11.18 09:26
#1956
Pleiteadler
Keine AdHoc, sondern Corporate News
https://static1.squarespace.com/static/.../1541743565008/20181108.pdf
20.11.18 16:02
#1958
tbhomy
Unter 1 Euro gelaufen die Aktie.
https://www.ariva.de/deutsche_cannabis-aktie/historische_kurse
Wie soll das hier weitergehen ?
Wie soll das hier weitergehen ?
21.11.18 07:42
#1959
Pleiteadler
@tbhomy: Und inhaltlich haben sie nichts
zu sagen zu der Mitteilung? Nur irgend etwas falsches zu einer angeblichen AdHoc-Pflicht? Ihre Ausführung zeigt ein weiteres mal, dass sie sich im WpHG nur oberflächlich auskennen, wenn überhaupt. Und es zeigt ein weiteres mal, wie sie aufgelegt sind.
21.11.18 08:35
#1960
tbhomy
Pleiteadler
Ihre einfallslosen Angriffe auf Kritiker können Sie getrost einstellen. Es wäre nicht meine Schuld, falls Sie hier Buchverluste hätten. Freundlichkeit scheint nicht Ihre Stärke zu sein.
1. Habe ich bereits etwas zu der Mittelung gesagt. Schade, dass Sie das nicht bemerkt haben.
Siehe hier:
https://www.ariva.de/forum/...-cannabis-ag-514723?page=78#jumppos1954
2. Angebliche ADHOC-Pflicht ? Die Deutsche Cannabis AG notiert im Börsensegment General Standard, also im regulierten (geregelten) Markt, richtig ?
Siehe hier:
Transparenzlevel§General Standard
Markt§Regulated Market
http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/Deutsche_Cannabis-Aktie
Kennen Sie die Zulassungsfolgepflichten in diesem Segment der Börse nicht ?
Siehe hier:
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/...gmente/general-standard
--> auf Wesentliche Zulassungsfolgepflichten klicken...
Wesentliche Zulassungsfolgepflichten
Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Zuständige Behörde für die Überwachung der Folgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Mitteilungspflichten: Ad-hoc-Mitteilungen, Directors‘ Dealings, Insiderlisten, Stimmrechtsmitteilungen
Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden
Bitte irritieren Sie die Ariva-Leser in diesem Börsenforum nicht. Das wäre meiner Meinung nach unfair und unseriös. Danke.
1. Habe ich bereits etwas zu der Mittelung gesagt. Schade, dass Sie das nicht bemerkt haben.
Siehe hier:
https://www.ariva.de/forum/...-cannabis-ag-514723?page=78#jumppos1954
2. Angebliche ADHOC-Pflicht ? Die Deutsche Cannabis AG notiert im Börsensegment General Standard, also im regulierten (geregelten) Markt, richtig ?
Siehe hier:
Transparenzlevel§General Standard
Markt§Regulated Market
http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/Deutsche_Cannabis-Aktie
Kennen Sie die Zulassungsfolgepflichten in diesem Segment der Börse nicht ?
Siehe hier:
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/...gmente/general-standard
--> auf Wesentliche Zulassungsfolgepflichten klicken...
Wesentliche Zulassungsfolgepflichten
Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Zuständige Behörde für die Überwachung der Folgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
Mitteilungspflichten: Ad-hoc-Mitteilungen, Directors‘ Dealings, Insiderlisten, Stimmrechtsmitteilungen
Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden
Bitte irritieren Sie die Ariva-Leser in diesem Börsenforum nicht. Das wäre meiner Meinung nach unfair und unseriös. Danke.
21.11.18 08:42
#1961
tbhomy
Infos zur ADHOC-Pflicht
Nicht, dass hier jemand veraltete Informationen postet...
Die ADHOC-Pflivht wird bereits seit längerer Zeit NICHT mehr durch das WpHG reguliert, sondern durch die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO/MAR 2016).
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizit%C3%A4t
"Bis zum 3. Juli 2016 war die Ad-hoc-Publizität im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Seitdem ist sie EU-weit im Wesentlichen in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) normiert. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die der Bekämpfung von
Insidergeschäften und Marktmanipulationen auf dem Kapitalmarkt dient."
Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
Ich kenne mich im WpHG und in der MAR 2016 gut aus. Meine Geschäftspartner ebenfalls bzw. erst recht.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Die ADHOC-Pflivht wird bereits seit längerer Zeit NICHT mehr durch das WpHG reguliert, sondern durch die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO/MAR 2016).
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizit%C3%A4t
"Bis zum 3. Juli 2016 war die Ad-hoc-Publizität im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Seitdem ist sie EU-weit im Wesentlichen in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) normiert. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die der Bekämpfung von
Insidergeschäften und Marktmanipulationen auf dem Kapitalmarkt dient."
Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
Ich kenne mich im WpHG und in der MAR 2016 gut aus. Meine Geschäftspartner ebenfalls bzw. erst recht.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
21.11.18 09:10
#1962
Pleiteadler
@tbhomy: Sie meinen also das WpHG ist obsolet
geworden? Schwachsinn.
Ergänzt wird Art. 17 MAR auf europäischer Ebene durch verschiedene Level 2- und Level 3-Maßnahmen, national aber auch weiterhin durch das WpHG, das im Hinblick auf die Verordnung sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) und das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) angepasst wurde.
Unabhängig was für ein aktienloser Profi sie sind, was meinen sie zum Inhalt der Mitteilung.
Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht.
"Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
"
Robin Hood?
Ergänzt wird Art. 17 MAR auf europäischer Ebene durch verschiedene Level 2- und Level 3-Maßnahmen, national aber auch weiterhin durch das WpHG, das im Hinblick auf die Verordnung sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) und das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) angepasst wurde.
Unabhängig was für ein aktienloser Profi sie sind, was meinen sie zum Inhalt der Mitteilung.
Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht.
"Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will.
"
Robin Hood?
21.11.18 09:17
#1963
tbhomy
"Obsolet" habe ich WO gesagt ???
Wie ich sehe, haben Sie den Wikipedia-Artikel gar nicht gelesen. Sonst hätten Sie sich weitere belanglose Kritik in meine Richtung/gegen meine Person schenken können. Dort ist der Kontext zum WpHG dargestellt.
"Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht."
Bitte diese Aussage hier belegen. Wir befinden uns in einer Diskussion.
"Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht."
Bitte diese Aussage hier belegen. Wir befinden uns in einer Diskussion.
21.11.18 10:19
#1964
Pleiteadler
Und sie haben die Corporate News nicht gelesen.
Ansonsten würden sie so einen Stuss nicht behaupten.
Das wenig kompetente Kopieren irgendwelcher Rechtsvorschriften von Wikipedia ist doch auch bezeichnend. Sie verfügen über keinen Zugang zur einschlägigen Literatur und Rechtprechungen. Dann wird halt mal das (kostenlose) Internet missbraucht.
Wenn Sie Geschäftspartner haben, welche diese Rechtsvorschriften anwenden müssen oder gar sie, dann alles auf Grundlage von Wikipedia? ich lache mich tot. Einfach zu unseriös.
Bleiben Sie einfach bei ihrer Meinung, dass die Corporate News einer Adhoc-Pflicht unterliegt. Ich bleibe bei meiner. Dieses entsprechend auszuführen sprengt den Rahmen.
Aber sie können mir glauben, nicht jede Unternehmensnachricht unterliegt ein Adhoc-Pflicht.
Das wenig kompetente Kopieren irgendwelcher Rechtsvorschriften von Wikipedia ist doch auch bezeichnend. Sie verfügen über keinen Zugang zur einschlägigen Literatur und Rechtprechungen. Dann wird halt mal das (kostenlose) Internet missbraucht.
Wenn Sie Geschäftspartner haben, welche diese Rechtsvorschriften anwenden müssen oder gar sie, dann alles auf Grundlage von Wikipedia? ich lache mich tot. Einfach zu unseriös.
Bleiben Sie einfach bei ihrer Meinung, dass die Corporate News einer Adhoc-Pflicht unterliegt. Ich bleibe bei meiner. Dieses entsprechend auszuführen sprengt den Rahmen.
Aber sie können mir glauben, nicht jede Unternehmensnachricht unterliegt ein Adhoc-Pflicht.
21.11.18 10:35
#1965
tbhomy
Bitte nicht ausweichen.
Und stellen Sie fundierte Informationen zur Gesetzgebung hier auf Ariva.de nicht als unseriös dar !
21.11.18 14:35
#1966
ahnungslos73
Luftnummer
also egal wie das Duo es hier sieht, diese AG ist ne Luftnummer, ein reines Zockerpapier und soweit ich es verstanden habe, gehört die AG nicht in den General Standart, da die Pflichten eindeutig nicht erfüllt wurden. Was ich trotzdem interssant finde, das sie da nicht einfach rausfliegen, dann würde sich die mühselige Diskussion hier über Monate auch erledigen.
22.11.18 14:16
#1967
Ebi52
@Ahnungslos
Zockerpapier? Nicht mal mehr dies! Aber wer sein Geld unbedingt vernichten muss oder will; hier ist eigentlich der ideale Ort! Beuttenmueller wird sich bestimmt freuen!
30.11.18 14:00
#1968
tbhomy
Auch hier mal wieder keine Belege...
...trotz meiner Anfragen. Das hier ist doch ein Börsen-Diskussionsforum oder täusche ich mich da am Ende?
04.12.18 11:36
#1971
Lichtefichte
Gleichen
sich die jungen Aktien den Alten an oder läuft es doch umgekehrt?Früher oder später kommts doch sicherlich zu einer Zusammenlegung.
06.12.18 13:33
#1972
Ebi52
Die Protagonisten
verabschieden sich diszipliniert und deshalb kursschonend! Der Freefload wird es irgendwann auch erkennen!
Nur meine Meinung!
Nur meine Meinung!
21.12.18 13:32
#1974
Ebi52
A never ending Story?
Glaube ich nicht, das Ende ist nah! Der Abverkauf zeigt eigentlich eine deutliche Richtung!
Nur meine Meinung!
Nur meine Meinung!
11.02.19 13:28
#1975
rallezockt
ebi
was haben wir denn da,,der kurs zeigt nur eine richtung..unzwar derzeit nach oben---

