Amazon - Erfolg vor EU-Gericht
08.10.23 15:09
Michael Kaiser
Hier gelangst du zu unserer Video-Analyse zu Amazon:
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Der US-amerikanische E-Commerce-Riese Amazon kämpft gegen das neue EU-Digitalgesetz, das die Regulierung großer Plattformen vorsieht, an. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen eine Strategie eingeschlagen, die auf seiner vermeintlichen Kleinheit basiert, und vor Gericht damit Erfolg erzielt.
Die Europäische Union hat einen Rückschlag erlitten, als sie versuchte, ihre Digitalgesetzgebung durchzusetzen. Amazon, der Online-Versandhändler aus den USA, konnte vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg teilweise erfolgreich gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" gemäß den Bestimmungen des neuen Digital Services Act (DSA) argumentieren. Der DSA ist ein wichtiges Instrument der EU-Kommission, um die Marktdominanz großer Digitalunternehmen einzudämmen.
Das EU-Gericht erließ eine vorläufige Verfügung, gemäß der Amazon eine der beiden Anforderungen des neuen Gesetzes nicht erfüllen muss. Amazon ist nun nicht mehr verpflichtet, wie vom DSA gefordert, eine öffentliche Datenbank zu erstellen, in der ersichtlich wird, wie das Unternehmen seine Werbeanzeigen verwaltet, wer Werbung schaltet, wie diese verbreitet wird und welchen Nutzen Amazon daraus zieht. Allerdings muss Amazon weiterhin eine Option für Nutzer anbieten, die nicht verfolgt werden möchten, um ein Profil zu erstellen, wie das Gericht entschieden hat (Aktenzeichen T-367/23). Das Gericht hatte zuvor die Anwendung des DSA auf Amazon vorübergehend ausgesetzt, doch nun wurde seine Entscheidung angepasst.
Amazon argumentierte, dass das Unternehmen nicht die Art von Online-Plattform darstelle, für die das Digitalgesetz ursprünglich geschaffen wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Einfluss von Unternehmen zu begrenzen, die Informationen und Meinungen auf ihren Plattformen verbreiten. Darüber hinaus ist Amazon in keinem einzelnen EU-Land der größte Einzelhändler. Wenn es jedoch unter den Digital Services Act fallen würde, könnte es gegenüber anderen Unternehmen wie Google oder Alibaba benachteiligt sein.
Natürlich zeigte sich Amazon über diese Entscheidung äußerst erfreut. In einer Erklärung hieß es: "Wir begrüßen diese Entscheidung als einen wichtigen ersten Schritt, der unsere generelle Position unterstützt, dass Amazon nicht als 'Very Large Online Platform' (VLOP) im Rahmen des DSA eingestuft werden sollte und daher nicht so bezeichnet werden sollte. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Bezug auf die anderen Verpflichtungen von Amazon im Rahmen des DSA."
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