AGIV Real Estate Insolvenzantrag
15.12.04 15:01
Ad hoc
Die AGIV Real Estate AG (ISIN DE0006911324 / WKN 691132), Hamburg, hat am heutigen Mittwoch beim Amtsgericht Hamburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Dies hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen. Um eine sich abzeichnende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und eine durch Altlasten drohende Überschuldung zu beseitigen, wird im Sinne des neuen Insolvenzrechts dem Amtsgericht mit der Antragstellung ein Sanierungs- bzw. sogenannter Insolvenzplan übergeben, der das Ziel verfolgt, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der Plan sieht entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, dass alle Gläubiger einen angemessenen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens leisten. Um das Unternehmen in Zukunft wieder mit genügend Kapital auszustatten, liegen bereits Interessebekundungen von mehreren Investoren vor.
Auslöser der Antragstellung war eine im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Mietgarantien fällig gestellte Bürgschaft. Vorstand und Aufsichtsrat haben daraufhin entschieden, die bereits erfolgreich begonnene Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens innerhalb eines möglichen Insolvenzplanverfahrens fortzuführen.
Die Tochtergesellschaften der AGIV, die Deutsche Real Estate AG, Bremerhaven, und die ADLER Real Estate AG, Frankfurt, sind von dem Antrag der AGIV nicht betroffen. Beide Gesellschaften setzen ihren Geschäftsgang unverändert und unabhängig von der Muttergesellschaft fort.
Hamburg, den 15. Dezember 2004.
Der Vorstand.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: german communications dbk ag Jörg Bretschneider Badestraße 42, 20148 Hamburg Tel.: 040/46 88 33 0, Fax: 040/47 81 80 presse@german-communications.com.
Dies hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen. Um eine sich abzeichnende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und eine durch Altlasten drohende Überschuldung zu beseitigen, wird im Sinne des neuen Insolvenzrechts dem Amtsgericht mit der Antragstellung ein Sanierungs- bzw. sogenannter Insolvenzplan übergeben, der das Ziel verfolgt, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der Plan sieht entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, dass alle Gläubiger einen angemessenen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens leisten. Um das Unternehmen in Zukunft wieder mit genügend Kapital auszustatten, liegen bereits Interessebekundungen von mehreren Investoren vor.
Auslöser der Antragstellung war eine im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Mietgarantien fällig gestellte Bürgschaft. Vorstand und Aufsichtsrat haben daraufhin entschieden, die bereits erfolgreich begonnene Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens innerhalb eines möglichen Insolvenzplanverfahrens fortzuführen.
Hamburg, den 15. Dezember 2004.
Der Vorstand.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: german communications dbk ag Jörg Bretschneider Badestraße 42, 20148 Hamburg Tel.: 040/46 88 33 0, Fax: 040/47 81 80 presse@german-communications.com.
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