Biogen Aktie: Übernahme treibt Fantasie - Kursziel steigt auf 245 USD
02.04.26 14:59
Canaccord Genuity
Vancouver (www.aktiencheck.de) - Biogen-Aktienanalyse von Canaccord Genuity:
Die Analysten von Canaccord haben das Kursziel für die Aktie von Biogen Inc. (ISIN: US09062X1037, WKN: 789617, Ticker-Symbol: IDP, NASDAQ-Symbol: BIIB) von 230 USD auf 245 USD angehoben und bestätigen das Rating "buy".
Canaccord verwiese darauf, dass das Unternehmen Apellis (APLS) übernehme - zu einem Preis von 41 USD je Aktie bzw. insgesamt 5,6 Mrd. USD in bar sowie zusätzlich über ein Contingent Value Right (CVR) mit zwei potenziellen Zahlungen von jeweils 2 USD je Aktie.
Biogen erwarte, mindestens bis 2028 ein Wachstum im mittleren bis hohen Teenager-Prozentbereich zu erzielen und gehe zudem davon aus, im Jahr 2027 eine Ergebnissteigerung (Accretion) zu erreichen, wobei hierfür auch gewisse Kostenoptimierungen berücksichtigt würden.
Die Analysten von Canaccord bewerten die Biogen-Aktie weiterhin mit "buy". (Analyse vom 01.04.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (02.04.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Die Analysten von Canaccord haben das Kursziel für die Aktie von Biogen Inc. (ISIN: US09062X1037, WKN: 789617, Ticker-Symbol: IDP, NASDAQ-Symbol: BIIB) von 230 USD auf 245 USD angehoben und bestätigen das Rating "buy".
Canaccord verwiese darauf, dass das Unternehmen Apellis (APLS) übernehme - zu einem Preis von 41 USD je Aktie bzw. insgesamt 5,6 Mrd. USD in bar sowie zusätzlich über ein Contingent Value Right (CVR) mit zwei potenziellen Zahlungen von jeweils 2 USD je Aktie.
Die Analysten von Canaccord bewerten die Biogen-Aktie weiterhin mit "buy". (Analyse vom 01.04.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (02.04.2026/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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