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Fr, 17. April 2026, 4:37 Uhr

Österreichische Post AG

WKN: A0JML5 / ISIN: AT0000APOST4

Österreichische Post Aktie: Kurspotenzial bereits abgeliefert


13.04.26 16:54
Raiffeisen Bank International AG

Wien (www.aktiencheck.de) - Österreichische Post-Aktienanalyse der Raiffeisen Bank International AG:

Manuel Stahl, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), rät in einer aktuellen Aktienanalyse zum Verkauf der Aktie der Österreichischen Post AG (ISIN: AT0000APOST4, WKN: A0JML5, Ticker-Symbol: O3P, Wiener Börse-Symbol: POST).

Das nun abgeschlossene Geschäftsjahr 2025 der Österreichischen Post habe nicht ganz mit den starken Ergebnissen des Vorjahres Schritt halten können, was angesichts der positiven Sondereffekte in 2024 durchaus zu erwarten gewesen sei. Nichtsdestotrotz habe die Aktie in den vergangenen Wochen und Monaten und inmitten geopolitisch turbulenter Zeiten signifikante Kurszuwächse verzeichnet. Als verlässlicher Dividendentitel handele das Unternehmen nun jedoch gegenüber der eigenen Historie als auch gegenüber der Branche auf einem erhöhten Bewertungslevel. Trotz aussichtsreicher Investitionen im Paketgeschäft und dem Start der eigenen Mobilfunkmarke YELLLOW gehe die RBI davon aus, dass die kommenden Quartale wohl nicht das notwendige Wachstum vorweisen werden könnten, um das aktuelle Kursniveau zu rechtfertigen. Dementsprechend bestätige die RBI bisheriges Kursziel von EUR 31,50. Dieses entspreche nun jedoch einer Verkaufsempfehlung (zuvor: "halten"). Das Kursziel basiere auf einem relativen Bewertungsansatz, der eine historisch angemessene Bewertung im Vergleich zur eigenen zehnjährigen Historie sowie zum Sektor berücksichtige, so Manuel Stahl, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 13.04.2026)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

3. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Specialist oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager oder sonstiger Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

5. Zwischen RBI oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person und dem Emittenten war in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft bzw. ergab sich in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zu einer Zahlung oder zum Erhalt einer Entschädigung; wobei eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn dadurch die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen nicht verletzt wird.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (13.04.2026/ac/a/a)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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