EightSolutions (Gener8) - 3D, Video und BigData
| eröffnet am: | 05.02.15 16:15 von: | harry54 |
| neuester Beitrag: | 03.04.22 13:32 von: | 123thringer |
| Anzahl Beiträge: | 9253 | |
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| davon Heute: | 70 | |
bewertet mit 12 Sternen |
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21.01.21 12:02
#9251
Trendchaser
Kurze Frage
Hallo Mitleidende,
ich wollte mich jetzt mal um diesen faulen Apfel in meinem Depot kümmern. Ich hatte einen solchen Fall noch nicht....
Sehe ich das richtig, dass die einzige Möglichkeit, dieses Ding aus dem Depot zu entfernen, eine ersatzlose Ausbuchung ist ? Damit wäre dann der Verlust nirgendwo richtig dokumentiert, aber zumindest müsste man sich dieses Ärgernis nicht jedes Mal anschauen....
ich wollte mich jetzt mal um diesen faulen Apfel in meinem Depot kümmern. Ich hatte einen solchen Fall noch nicht....
Sehe ich das richtig, dass die einzige Möglichkeit, dieses Ding aus dem Depot zu entfernen, eine ersatzlose Ausbuchung ist ? Damit wäre dann der Verlust nirgendwo richtig dokumentiert, aber zumindest müsste man sich dieses Ärgernis nicht jedes Mal anschauen....
03.04.22 13:32
#9253
123thringer
Verlustvortrag
Hab vor dem Wochenende meinen korrigierten Steuerbescheid für 2020 bekommen. Die Veräußerung der wertlosen Aktien der Eight Solutions Inc. Registered Sharea o. N. 710 Kanada / USA - A14NEM kann als Verlust steuerlich realisiert werden. (BFH, Urteil v. 29.09.2020, VIII R / 9/17).
Damit hat diese unsägliche Geschichte hier für mich ein glimpfliches Ende gefunden. Die Leute beim Finanzamt blicken da meist erst nicht durch und auch die Fachabteilung Wertpapiere meiner Bank konnte nicht weiterhelfen.
Die Lösung : Depotübertrag oder Verkauf an Dritte. In diesem Fall werden 30% vom Wert des zuletzt handelbaren Kurses dafür herangezogen.
Der Rest geht in den Verlustvortrag.
Gruß an alle 8-Geschädigten
Damit hat diese unsägliche Geschichte hier für mich ein glimpfliches Ende gefunden. Die Leute beim Finanzamt blicken da meist erst nicht durch und auch die Fachabteilung Wertpapiere meiner Bank konnte nicht weiterhelfen.
Die Lösung : Depotübertrag oder Verkauf an Dritte. In diesem Fall werden 30% vom Wert des zuletzt handelbaren Kurses dafür herangezogen.
Der Rest geht in den Verlustvortrag.
Gruß an alle 8-Geschädigten

