Steinhoff International Holdings
WKN: A14XB9 / ISIN: NL0011375019Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft?
| eröffnet am: | 30.08.23 11:00 von: | NeXX222 |
| neuester Beitrag: | 02.04.26 20:01 von: | Herr Oldenberg |
| Anzahl Beiträge: | 2318 | |
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bewertet mit 7 Sternen |
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Warum?
Wäre unter den Schuldbedingungen des WHOA spätestens am 30.06.2028 Schluss gewesen und die laufenden solventen Abwicklungen wie insbesondere der SIHPL (Beginn 2027) und ihrer Schlussauskehrung außerhalb des Schuldenzeitraums zu möglichen Werten der CVR hätten führen können, so dürfte nun die Auskehrung innerhalb des Schuldenzeitraums zu Werten für die Gläubiger führen, da sie dann ja als verfügbare Vermögenswerte in den Sicherheitenpool fallen würden.
Ende 2030 dürften wohl die meisten solventen Abwicklungen durch sein.
Selbst der Rückfluss über die internen Darlehen für den Abwicklungsfond dürfte nun auch innerhalb der Schuldenzeit genutzt werden.
Lt. Topcos separater Bilanz sind 2025 69Mio € der Topco allein zugeflossen, mussten aber als Wert in den Sicherungstopf für Schulden, so dass der Wert der CVR weiterhin in der Nähe der Null dümpelt.
Hatte ich bisher noch ein wenig Hoffnung, ist diese jetzt ähnlich dem CVR-Wert.
Mit Hilfe einer Wertsteigerung der Pepco die Schulden zu tilgen, wäre mit mindestens einem Kurs zwischen 18 und 19€ zu rechnen, für CVR Ausschüttungen entsprechend mehr.
Ich glaube, da fließt eher die Elbe nach Tschechien, als das wir damit kalkulieren können.
Wir werden uns damit abfinden müssen, dass es kein Geld gibt, solange der Pepco-Kurs nicht exorbitant steigt und bis dahin nicht alle Anteile günstig verkauft wurden
Kann ich nicht verstehen. Ich würde mir einfach nehmen, was andere nicht halten können. Das wirft ein richtig schlechtes Licht auf die Aktien und Vermögenskultur in dieser Welt. Der Benko hat's ja vor gemacht. Das ist gleich noch eine Spielklasse höher. Das sind die Herren Gläubiger ja noch bescheiden. Die greifen erst durch ihre Firmen in die Kassen und Socken dann erst ein.
Abgeschrieben ist mein Investment. Die CVR haben bei mir nur die Buchungsgebühr gekostet. Schade
Danke Dirty
nmM
LG
der Wallnuss
Sagt nicht, wir haben auch nicht gewarnt.
dauern sollte. Bekanntlich stirbt die Hoffnung ZULETZT.
LG. Earner und ein Danke an fast alle Schreiber hier im Forum.
WHOA und STARUG sind Sargnägel für die Aktienkultur in Europa. Da braucht es gar nicht mehr die Zwangsabgabe von Sozialversicherungen auf Aktiengewinne.
Meiner Erinnerung nach wurde das nicht hart gegen die Banken abgeklopft. Also war das Motto, wir machen Fasching und lassen einreichen, weil es ist egal.
Ich denke, dass Dirty am Ende Recht behält und die CVR nur erfunden wurden, um einen Aufschrei der Kleinaktionäre zu vermeiden.
Hat geklappt:-(
nmM
Schönes Wochenende
LG
Der Wallnuss
Ich kenne mich glücklicherweise nicht so sehr damit aus aber eine abgezogene Richterin, mundtot gemachte Gegenkläger...
Das wäre dann die offensichtlich gewordene Wahrheit. Meine Theorie bleibt weiterhin, dass die cvr in die Hände der HF-Manager wandern (also in deren private) und sie am Ende ein persönliches Interesse haben, den Karren aus den Dreck zu ziehen...
https://www.pepcogroup.eu/wp-content/uploads/2026/...arch-2026-vF.pdf
Interessant sind auch die Ergebnisse der gestrigen Hauptversammlung. Es wurde u.a. beschlossen, dass Pepco weitere Aktienrückkäufe von bis zu 10% der Stammaktien durchführen kann und sie zudem anschließend einziehen kann. Das würde den Wert der übrig geblieben Shares erhöhen. Bei knapp 560 Mio. Shares, wären das 56 Mio. Shares, die heute einen Gegenwert von 350-400 Mio. € hätten. Es ist natürlich davon auszugehen, dass Pepco diese Option in diesem oder im nächsten Jahr ziehen wird, um den Kurs zu steigern, das Management hält den Kurs der Aktien für stark unterbewertet.
https://www.pepcogroup.eu/wp-content/uploads/2026/...g-Results-vF.pdf
13.03.2026
Bundesverfassungsgericht:
Verfahresnummer: 2 BvL 3/21
Entscheidung für 2026 geplant!!
Thema:
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EstG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.
Eine positive Entscheidung (im Sinne von Aktionären) würde bedeuten, dass Verluste aus Aktiengeschäften zukünftig nicht nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden dürfen!
Hieraus könnten sich, zumindest für diejenigen unter euch, Gestaltungsmöglichkeiten ergeben um etwa die 25% Kapitalertragsteuer auf : Zinsertäge, Kapitalausschüttungen o.ä. zu vermeiden.
Wen das Thema interessiert: Ich hatte dazu schon gelegentlich geschrieben - Steuertberater hinzuziehen.
Viele Grüße an die wenigen übriggebliebenen
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/...ntscheidungen_node.html
Sind nichts wert und werden nichts wert.
Leider.

