CR Capital Real Estate AG Dividende
| eröffnet am: | 06.01.11 12:04 von: | ralfjaeckel |
| neuester Beitrag: | 03.02.26 17:50 von: | Eichenaxt 67 |
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Ich hab oben 08.09.25 21:16 versucht zu erklären, dass eine Insolvenz erst nach der Prüfung durch das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund überhaupt vorliegt, e r ö f f n e t wird oder nicht. Es ist müßig, jetzt über einen "fundamental nicht begründeten Kursanstieg zu Preisen deutlich über Insolvenzniveau" zu schwadronieren.
670 IN 114/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Energy AG, vertreten durch d. Vorstand, Heinrich-Hertz-Straße 1b, 14532 Kleinmachnow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 115669 B
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, Am Borsigturm 17, 13507 Berlin
1.§Das am 10.06.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
Wie bereits gepostet...
| Veröffentlichung | Aktenzeichen | Gericht | Bezeichnung | Sitz | Register | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 11.09.2025 | 670 IN 114/25 | Potsdam | CR Energy AG | Kleinmachnow | Berlin, HRB 115669 |
Text der Veröffentlichung (von mir verkürzt):
670 IN 114/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CR Energy AG, vertreten durch . . . - Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, . . .
1. Das am 10.06.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, . . .
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. . . .
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 InsO (. . . , § 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), § 100 f. InsO (. . . ), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn . . . ), § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und § 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 19.11.2025, 10:00 Uhr, . . .
Hinweise: . . .
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 19.11.2025, 10:00 Uhr, . . .
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). . . .
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. . . .
9. . . .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. . . .
Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 09.09.2025
Pflichten Artikel 17 MAR.
Genau lesen, auch hier...
Du zitierst die Rechtsbehelfsbelehrung des Insolvenzgerichts (Amtsgericht Potsdam) im Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 01.09.2025, 12 Uhr:
>>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen.<<
Wenn der Insolvenz-Eröffnungsbeschluss nicht von CR Energy AG angefochten, also rechtskräftig wird, ist die CR Energy AG gem. § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst und dürfte nach deiner Theorie ab dem 15.09.2025, 24:00 Uhr nicht mehr gehandelt werden.
Warten wir's ab!
Berechnung der Zweiwochenfrist: siehe angehängte Grafik: Fristenrechner nach BGB-Vorschriften
Diese Theorie habe ICH nie aufgestellt, denn das ist absurd. Woher nimmst du eigentlich deine fehlerhaften Informationen? Das fällt vermutlich nicht nur mir auf...reiß dich zusammen hier.
Aufgelöst ist nicht gleich aus dem HR gelöscht. Verwechselst du das etwa? Insolvenzaktien sind keine Anfängeraktien. NmM.
Wenn Insolvenz-Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2025 (erst) am 11.09.2025 veröffentlicht wurde und nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (Zweiwochenfrist) von CR Energy AG angefochten wird, dann würde der Beschluss am 25.09.2025 rechtkräftig und CR Energy wäre zu diesem Datum aufgelöst.
Fristbeginn:
Freitag, 12.09.2025, 00:00 Uhr
Fristende:
Donnerstag, 25.09.2025, 24:00 Uhr
. . . ist erst nach Abschluss der Liquidation nicht mehr existent und kann dann nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden. Ein Handel der CR Energy AG --wie bisher-- im Freiverkehr kann aber selbst dann noch stattfinden und sogar nach einem Delisting der Aktie. Daher der auf diesem Niveau relativ "widerstandsfähige" Aktienkurs.
| WKN | Name | Geld | Brief | ||
| A2GS62 | CR Energy AG | 0,48€ | 0,50€ | -3,00 % | 18:16:05 |
Unterbewertete Small-Cap-Aktien, die im Freiverkehr (§ 48 BörsG) notieren, rücken oft in das Blickfeld von Private-Equity-Investoren und strategischen Käufern. Das im WpÜG geregelte Übernahmeverfahren findet bei einer Übernahme im Freiverkehr keine Anwendung. Aufseiten der Zielgesellschaft rücken die aktienrechtlichen Regelungen in den Vordergrund, die – anders als bei Emittenten im regulierten Markt – nicht durch das WpÜG überlagert werden. Ein Beitrag von Noerr, einer der wenigen unabhängigen großen Wirtschaftskanzleien in Deutschland: Übernahmen von Emittenten im Freiverkehr, gibt einen Überblick über rechtliche Aspekte, die aufseiten des Erwerbers und der Zielgesellschaft bei einer Übernahme beachtenswert sind.
Quelle bitte, denn meine Quellen sagen da etwas Anderes. Du solltest auch die AGB der Börsen lesen und die darin stehenden Kündigungsgründe i.Z.m. §39 Absatz 1 Börsengesetz. NmM.
Wie schnell ein Delisting im Freiverkehr kommen kann, sieht man gerade eindrucksvoll bei Lilium, die ebenfalls nur im Freiverkehr notiert. Mehrere Börsenplätze sind bereits weg. Hoffen wir mal, dass der Wegfall des CCP in Frankfurt nicht zum worst case führt. NmM.
https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/.../data/Modification.pdf
§39 Börsengesetz bezieht sich auf den von dir erwähnten regulierten Markt. Im Freiverkehr, wo CR Energy notiert, gilt hingegen §25 Börsengesetz. Hier gelten die AGB der Börsen für den Freiverkehr. Dort lesen. NmM-
Danke für den Ratschlag. Nur: Das ist nicht nur deine Meinung ("NmM"), sondern eine Tatsache. Erfahrene wissen das und haben auch mit den AGB der Börsen für den Freiverkehr schon Erfahrungen gemacht, z.B. https://www.deutsche-boerse.com/resource/blob/332754/aa0cc932d51870517b48e4fe732b0e38/data/20110523.pdf.
Zu deiner Frage vom 16.09.25 10:34:
Für Aktien, die ein Delisting durchlaufen haben, hat sich in Deutschland als Handelsplatz der Freiverkehr der Börse Hamburg etabliert.
Aktienmarkt: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse
Aktienmarkt: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse
Die Börse Hamburg gilt als ein besonderer Handelsplatz für Aktien, die aus dem geregelten Handel genommen wurden (Delisting). Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, da Aktionäre dort weiterhin Aktien handeln können, obwohl der offizielle Handel endet. Dies ist besonders für Investoren nützlich, die ihre Aktien nach einem Delisting behalten und später verkaufen möchten, auch wenn der Handel weniger liquide ist. Besonders für Anleger, die ihre Investition behalten und Potenzial im Unternehmen sehen, ist dies eine wichtige Option.
| 2025-09-12 12:59:14suspension, J | Liquidation | 2025-09-12 12:49:002025-09-12 22:00:00 | Jyske Invest Fund Management A/SHAMB (Abwicklung 2025) | |
Zeitpunkt: 17.09.25 08:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema


