ELSA Fortbestand unwahrscheinlich
24.04.02 09:04
Ad hoc
Nach Prüfung des Insolvenzantrages des Vorstandes der ELSA AG (WKN 507360) vom 25. Februar 2002 ist der vorläufige Insolvenzverwalter der Gesellschaft, Rechtsanwalt Thomas Georg, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen.
Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss hat im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Insolvenzeröffnung zugestimmt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist damit unwahrscheinlich.
Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen.
Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss hat im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Insolvenzeröffnung zugestimmt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist damit unwahrscheinlich.
30.03.22
, Aktiennews
Klöckner Aktie: Aufschrei, garantiert!Kloeckner &, ein Unternehmen aus dem Markt "Handelsunternehmen und Distributoren", notiert aktuell (Stand 12:40 ...
24.04.02
, Ad hoc
ELSA Fortbestand unwahrscheinlichNach Prüfung des Insolvenzantrages des Vorstandes der ELSA AG (WKN 507360) vom 25. Februar 2002 ist der vorläufige Insolvenzverwalter ...
08.03.02
, Ad hoc
ELSA beantragt SegmentwechselDie ELSA AG (WKN 507360) hat bei der Deutschen Börse AG beantragt, die Notierung der Aktien am Neuen Markt mit Ablauf ...
