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Telekom Austria AG

WKN: 588811 / ISIN: AT0000720008

SAir Group Konflikt


28.02.02 12:26
aktiencheck.de

SairGroup (WKN 852612), SAirLines und Swissair sind der Ansicht, die Crossair AG verletze mit dem neuen Marktauftritt "SWISS" ihre Rechte am Brand "Swissair".

Bis heute ist die Crossair AG nicht gewillt, mit der SAirGroup und dem Sachwalter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Die SAirGroup ist deshalb im Interesse ihrer Gläubiger gezwungen, der Crossair AG den neuen Marktauftritt gerichtlich verbieten zu lassen.

Anfangs Oktober 2001 haben UBS und CS die 70% der Crossair-Aktien, die sich im Eigentum der SAirLines befanden, aus der SAirGroup herausgekauft. Gleichzeitig musste sich SAirGroup verpflichten, der Crossair AG eine Option für den Kauf der Marke "Swissair" einzuräumen. Ende November 2001 wurde der Wert dieses Brands von drei durch Crossair AG und SAirGroup gemeinsam ernannte Experten auf CHF 660 Mio. geschätzt. Die Crossair AG hat von ihrem Recht zum Erwerb der Marke "Swissair" innert der vereinbarten Frist keinen Gebrauch gemacht und auch sonst bis heute kein ernsthaftes Interesse am Erwerb der Rechte geäußert.

Anfangs Februar 2002 informierte die Crossair AG über ihren neuen Marktauftritt. Sie will ab Inkrafttreten des Sommerflugplans 2002 unter der Marke SWISS auftreten. Im Verlauf des Jahres 2002 will sie sich in Swiss Air Lines Ltd. umfirmieren. Die SWISS-Flugzeuge sollen den Flugzeugen der Swissair weitgehend gleichen. Beabsichtigt ist offensichtlich der möglichst umfassende Imagetransfer des wertvollen Brands "Swissair" auf die neue Luftverkehrsgesellschaft, ohne dass dafür etwas bezahlt werden soll.

Die SAirGroup ist unter anderem Inhaberin der Marke "Swissair" sowie der Marke "Rhomboid mit Schweizerkreuz". Sie ist der Auffassung, dass der Marktauftritt der Crossair AG diese Marken und Firmenrechte diverser Tochtergesellschaften der SAirGroup verletzt. Die SAirGroup und ihre betroffenen Tochtergesellschaften sind nicht bereit und wegen der durch sie zu schützenden Gläubigerinteressen nicht berechtigt, dies zu dulden.

Weil Crossair bis gestern abend kein ernstzunehmendes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts gezeigt hat, werden die betroffenen Gesellschaften dem zuständigen Richter beantragen, der Crossair AG den Gebrauch der Zeichen SWISS und SWISS AIR LINES LTD zu verbieten.

Die SAirGroup bedauert diesen Schritt, der im Interesse ihrer Gläubiger unumgänglich geworden ist, nachdem Crossair keine Zeichen von Kompromissbereitschaft gezeigt hat.





 
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